Ähm ALso bezüglich Aufträge ist das so nicht richtig.
Erstens ist ein Kunde erst an einen Auftrag gebunden wenn er diesen erteilt. In dem Fall zb Telefonisch (was rechtlich einen mündlichen kaufvertrag darstellt.
Soweit so gut. Ihr versendet nun einen Auftrag. Auch gut damit hat der Kunde (schon mal mehr als ihr) etwas in der Hand zu seinen Gunsten nämlich die einseitige Bestätigung zur Auftragsannahme mehr ist ein Auftrag in dieser Form nicht.
Erst wenn dieser unterschrieben von Kunden zurück kommt ist dieser nun auch für euch in Schriftlicher Form vorhanden was Rechtlich schon mal etwas besser für euch ist (mündliche Beweisführung vor Gericht? jaja theorie und Praxis
Natürlich ist ein Auftrag bindend da er einen Teil des Vertrages darstellt (euren und ihr seid an diesen Gebunden der Kunde ist lediglich an seinen mündlichen nciht beweisbaren gebunden NICHT an euren Schriftlichen)
Weiters selbst wenn ein Kunde das unterschreiben sollte und zurückschickt ist der Auftrag dann rechtlich bindend jedoch immernoch keine rechtliche bindung an eine zahlung.
ja es ist eigentlich erstmal ein vertrag. steht nun drinnen zb zahlungsziel 30 tage dann stimmt er zwar der zahlung innerhalb von 30 tagen zu ABER ERST NACH RECHNUNGSERHALT
Das ist Gesetzlich so. Zahl er nun nicht (weil er keine Rechnung hat) und Ihr schleift ihn vor Gericht VERLIERT IHR 100%
Das Argument ich kann ohne einen Belegt nichts übeweisen und damit hat er auch recht
Weiters kann er nicht so ohne weiteres heute Geld überweisen und das Rechnungdatum ist 3 Tage später
Problematisch wirds dann am 31/1 des Monats oder verkauft ihr nur bis 3 Tage vor Monatsende? In welches Monat soll er nun seine Zahlung buchen? bezahlen tut er im jänner rechnungdatum ist februar das haut euch jeder bessere steuerberater um die ohren
Jaja ich weis es gibt die Praxis oft Anzahlungen etc zu nehmen dafür einen kassenbeleg auszustellen und auf der rechnung die belenummer verbuchen mag ja auch von der finanz akzepotiert werden
der richtige weg jedoch sind teilabrechnungen zum vertrag
in dem fall rechnung und zahlung vor leistung (teilrechnung mit teilzahlung)
das wäre der korrekte weg
selbes gilt ei aufträgen. Normalerweg wäre Auftragsversand entweder zur Bestätigung oder als Iinfo oder gar nicht und Rechnung bei Vorkassa
Anders bei Nachnahme hier wär eine Auftragsbestätigung per Mail. Danach versandbestätigung und Rechnung beiliegend bei Lieferung üblich
So nun versendet ihr per NN aber Kunde nimmt die Sendung nicht an
und DANN???
Und jA du hast Recht es ist nötig zum Auftra eine Proformarechnung zu vernsenden. Dort deswegen so zwingen weil das gleich kontrolliert wird (was bei internen eu warenverkehr ja nicht der Fall ist)
und ist übrigens IMMER NÖTIG
Immer erst Rechnung dann zahlung. Beim export dauert die dann eben länger oder es wird eine Zahlung nach lieferung vereinbart mit sicherstellung durch eine Bankgarantie aber lassen wir das
Natürlich werden bei Bargeschäften artikel verbucht. ich habe aiuch niemals nie und nimmer je etwas anderes behaupet. woher nun dieses?
ABER Lagerstand? Hallo?
Lagerstand ist gut für Internes Controlling von Kontrolle der MItarbeiter bishin zum Einkauf alles sehr wichtig. Steuerrechtlich EGAL vollkommen
LAgerbestände werden nur bei Betriebsprüfungen kontrolliert aber auch nicht weil Fehlstände illegal wären sondern um eventuell den waren illegalen machenschaften auf die spur zu kommen. sind keine vorhanden suchen sie dort eben nicht...
ja der Lagerstand stellt den Wert des Umlaufvermögens da.
Dennoch reicht dieser in keiner Weise sondern es ist iene
Inventur nötig.
http://de.wikipedia.org/wiki/Inventur
Woebi natürlich exakte lagerstände helfen dennoch sollte man das im eigenen interesse kontrollieren
Verbuchen tust du in der Fibu. Das ist ein anderes kapitel. Dort unterscheidest du was zum umlaufvermögen kommt (ich weis in d heist ads alles etwas anders verzeihung) und was zum anlagevermögen
anders. das was mir gehührt muss genau geführt werden das was verkauft wird nicht hier gehen nur werte rein und raus.
der überschuss sprich aktuelle lagerstand wird dann mit inventur überprüft und gegebenenfalls abgeschrieben (zb in der edv ohnehin andauernd da werte hier ja extrem sinken) oder bei beschädigung etc
So zum näcshten ZAHLUNGEN
Ja stimmt hier fehlt die Filterfunktion nichts anderes habe ich da behauptet. und das fehlen macht es unbrauchbar. Woher soll ich in einer liste mit belegen wissen was wie bezahlt wurde (sofern ich mehr als 1 stück pro tag buche) und wenn ich das nicht weis muss ich jede rechnung 2 mal drucken (getrennt aufschreiben würde ihc wegen der fehlerquote nicht machen) getrennt ablegen und nochmal in einer EAN verbuchen die der Steuerberater dann samt belegen bekommt und der macht den rest
Oder aber ich hab wir schon geschrieben ein kassabuch bzw ein bankbuch und kann gleich inder
wawi alle zahlungen und ausgänge verbuchen. es seichen ja einfache listen mit legenummern und beträgen etc
da wäre ein export schnell und einfach und mich freuts umsomehr da der steuerberater noch weniger arbeit hat
ja ich weis kann mann und rau alles selber machen maa danke nein ich hasse buchhaltung