AW: Weitergabe der Kunden Email an DHL
Natürlich kann ich das. Genau wie ich hat natürlich auch DPD einen Datenschutzbeauftragten, der genau diese Funktion erfüllt.
Wie gesagt, das kann jeder für sich entscheiden.
Den Service der Flexzustellung gibt es mittlerweile fast schon zwei Jahre in Deutschland, Abmahnungen diesbezüglich Fehlanzeige.
Ich hoffe, dass du dann auch bei Nachfrage vom Kunden konkret benennen kannst, für was die Daten beim Versanddienstleister genutzt werden und das du ggf. auch eine Löschung der Daten veranlassen kannst (denn dazu bist DU als Erfasser der Daten verantwortlich!)
Natürlich kann ich das. Genau wie ich hat natürlich auch DPD einen Datenschutzbeauftragten, der genau diese Funktion erfüllt.
Wirklich, die sicherste Methode -ohne Gefahr- ist der Versand eines Tracking-Links und mehr nicht. Wenn der Kunde den Sonderdienst will, soll er ihn selbst beauftragen - aber du solltest dies nicht selbst -und ohne Nachfrage- machen.
Wie gesagt, das kann jeder für sich entscheiden.
Den Service der Flexzustellung gibt es mittlerweile fast schon zwei Jahre in Deutschland, Abmahnungen diesbezüglich Fehlanzeige.