Na ja, du sprichst von Lieferung und das ist ein Lieferschein und hat mit einem Auftrag "nichts" zu tun.
Insofern ist AU4711-001 und AU4711-002 nicht etwas um das sich eine
WAWI kümmern sollte, wenn ein Händler AU4711 ins Paket legt und dann für andere Lieferungen AU4711-001 und AU4711-002, dann ist das nicht ein Problem das die WAWI lösen muss.
Oder aber es gibt AU4711 gar nicht, sondern nur ein AU4711-001 und daraus kann dann AU4711-002 und AU4711-003 werden.
Die Frage ist also zu der Frage die du dir stellst:
Werden Rechnungen aus Aufträgen oder aus Lieferungen gebildet.
Ich wäre der Meinung eine Rechnung bildet sich aus Lieferungen und wenn nicht, dann handelt es sich um eine Proforma-Rechnung also eine Rechnung für eine noch nicht erbrachte Leistung.
Daher um das alles verständlich zu machen müsste zuerst mal ein grafischer Strukturbaum erstellt werden an dem man ersehen kann welche Belegarten sich aus welchen Daten erstellen lassen.
z.B. als sehr einfaches Beispiel:
A001 -> L001 -> R001
-> L002 -> R002
-> L003 -> R002
Insofern kann ich bei "Ausliefern ..." so wie heute entscheiden was geliefert wird und was mit dem Rest passieren soll.
- Der Rest kann im Auftrag verbleiben, also nicht splitten aber auch nicht vergessen (der Händler legt also den Lieferschein ins Paket)
- Der Rest kann im Auftrag verbleiben, also nicht splitten aber der Rest wird verworfen. (der Händler kann den Auftrag ins Paket legen, da es nur diesen gibt)
- Der Rest bildet einen Teilauftrag. (der Händler legt den Auftrag ins Paket, weil es einen neuen Auftrag mit der Restmenge gibt)
-- Stellvertretend für Beleg Auftrag oder Beleg Lieferschein musst du auch Rechnung einsetzen können, denn manche Händler verwenden die Rechnung auch als Lieferschein.
Und bei allen Optionen kann ich gleichzeitig festlegen ob von der gelieferten Menge eine Rechnung erstellt wird oder nicht, wie das heute schon ist.
Somit kann man arbeiten wie heute ohne Umweg, aber man kann auch beliebig zusammengestellte Rechnungen erstellen zu einem anderen Zeitpunkt mit den Daten der Lieferungen die noch nicht fakturiert wurden = Sammelrechnung.
Und welche Lieferungen (aus beliebigen Aufträgen ?) in 1 Rechnung fakturiert werden können bestimmen dann die Regeln der Sammelrechnung.
Wie gesagt, ich verstehe es ist sehr komplex.
Bestimmend muss sein was heute schon sehr einfach möglich ist und das muss es weiterhin ohne neue Einschränkung sein und dann eben "was soll eine Sammelrechnung können" - und nicht umgekehrt.