In Bearbeitung WAWI 1.6.34.1, Neuinstallation Steuereinstellungen, unnötige Mehrarbeit

JTL-Sucher

Aktives Mitglied
28. November 2018
28
7
Hallo,

ich setze gerade zum Test eine neue WAWI mit der Version 1.6.34.1 auf. Bei den Steuereinstellungen für OSS, wo ich für jedes Land ein eigene Zone aufsetze, wird das Land aus der EU-Zone übernommen.
Das ist auch so korrekt, nur werden die Steuerklassen nicht richtig übernommen. Es werden die Steuersätze der Länder richtig angezeigt, nur werden diese im Gegensatz zur WAWI 1.5 keine Steuerklasse zugeordnet.
Ich muss somit in jedem EU Land die Steuerklassen manuell zuordnen, den Steuersatz setzen und im Nachhinein die zuerst angelegten namenlosen Steuerklassen wieder löschen.
Unterm Strich fast die doppelte Arbeit, oder mache ich da etwas falsch?

Update - Nach dem Speichern werden die namenlosen Einträge mit der richtigen Steuerklasse angezeigt...
 

Markus Hütz

Moderator
Mitarbeiter
4. März 2014
604
308
Hallo,

ich setze gerade zum Test eine neue WAWI mit der Version 1.6.34.1 auf. Bei den Steuereinstellungen für OSS, wo ich für jedes Land ein eigene Zone aufsetze, wird das Land aus der EU-Zone übernommen.
Das ist auch so korrekt, nur werden die Steuerklassen nicht richtig übernommen. Es werden die Steuersätze der Länder richtig angezeigt, nur werden diese im Gegensatz zur WAWI 1.5 keine Steuerklasse zugeordnet.
Ich muss somit in jedem EU Land die Steuerklassen manuell zuordnen, den Steuersatz setzen und im Nachhinein die zuerst angelegten namenlosen Steuerklassen wieder löschen.
Unterm Strich fast die doppelte Arbeit, oder mache ich da etwas falsch?

Update - Nach dem Speichern werden die namenlosen Einträge mit der richtigen Steuerklasse angezeigt...
Hi,

vielen Dank für dein Feedback. Dass die Steuerklasse nach Anlage einer Steuerzone ohne Bezeichnung angezeigt wird ist nicht korrekt und leider ein Anzeigefehler. Dafür habe ich Ticket https://jira.jtl-software.de/browse/WAWI-60893 angelegt.

Wichtig: Dass die Steuerschlüssel nicht automatisch zugewiesen werden ist so gewollt. Hier sollte eine Zuweisung nach Rücksprache mit einem Steuerberater stattfinden.


Gruß,
Markus
 

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