Vorgehensweise bei Rücklastschrift

Dustin

Sehr aktives Mitglied
14. Mai 2008
2.999
53
Enger
Hi all,

ich habe leider 2 Kunden wo die Lastschrift jetzt zum 2ten mal nicht eingelöst wurde. Was kann ich tun, bzw. wie geht Ihr dann vor? Schreibt Ihr eine Mahnung? Gleich Inkasso? Welche Gebühren haut Ihr noch drauf?

Gruß Dustin
 

Hifi-Matze

Sehr aktives Mitglied
8. September 2006
1.192
8
AW: Vorgehensweise bei Rücklastschrift

Ich würde anrufen und um Überweisung innerhalb 1 Woche bitten, da durch jede Rücklastschrift Kosten entstehen. Sollte dann nach ca. 10-14 Tagen immer noch nichts passiert sein, ins Inkasso geben.

Kommt aber freilich auch immer darauf an, was es für Kunden sind.... und wie sie reagieren...
 

Dustin

Sehr aktives Mitglied
14. Mai 2008
2.999
53
Enger
AW: Vorgehensweise bei Rücklastschrift

Telefonisch habe ich schon versucht leider keinen erreicht. Ich habe jetzt eine Mahnung hingeschickt mit Frist wenn die Verstreicht Inkasso und Strafanzeige.
 

D********t

Guest
AW: Vorgehensweise bei Rücklastschrift

Mahnung und auf jeden Fall die Rücklastschriftgebühren draufschlagen, den n die hat der Kunde zu tragen! Wird auf die Mahnung nicht reagiert, sofort Inkassobüro. Viel Glück!
 

vab

Gut bekanntes Mitglied
19. Dezember 2007
527
1
AW: Vorgehensweise bei Rücklastschrift

Seid Ihr "Mitglied" bei einem Inkassobüro?
Dämliche Ausdruckweise, ich weiß... 😀

Mein Bruder hat viel Stress mit Rücklastschriften und ist jetzt ganz neu bei einem Inkassobüro. Resonanzen gibt es noch keine, da alle Fälle noch bearbeitet werden.

Arbeitet Ihr mit "nur" einem Inkassobüro zusammen, welche gebühren fallen bei Euch an?
 

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