Made in Dortmund 2
Gut bekanntes Mitglied
Du bist kein Verbraucher:Neben der Preiserhöhung auf Wucher-Niveau auch noch eine illegale "passive Zustimmungsklausel" einzubauen ist schon mehr als dreist. Ich denke, da wird's noch das eine oder andere rechtliche Geplänkel geben.
Tatsächlich handelt es sich aktuell nicht um eine Vertragsverlängerung, in welcher auch ohne aktive Zustimmung der Vertrag verlängert werden kann, sondern um eine Vertragserneuerung, welcher beide Parteien aktiv zustimmen müssen.
Auch wenn folgende Urteile für andere Branchen gefällt wurden, sind die Parallelen durchweg feststellbar und juristisch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit anzuwenden:
- 15.06.2023
Ohne aktive Zustimmung: Vertragsänderung trotz schlüssigem Verhalten unwirksam
LG Frankfurt, Urteil vom 24.05.2022, Az. 3-06 O 3/22
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 15.06.2023, Az. 6 U 107 / 22
- 29.04.2024
Das Schweigen eines Verbrauchers ist keine Willenserklärung
Urteil des LG Baden-Baden vom 27.03.2024, Az. 5 O 26/23 KfH
Viele hier haben, wie wir auch, schon mehrere "Frechheiten" von JTL in den letzten Jahren hingenommen. Für uns persönlich ist es dieses Mal aber mehr als nur ein Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt. Das gleicht eher einem Wasserfall. Wir sehen uns nach einer beständigeren Lösung um.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 13 Verbraucher Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
lasst es doch einfach mit dem ganzen gesetzlichen Halbwissen und fragt im Zweifel einen Anwalt, der sich auskennt, wenn ihr es drauf ankommen lassen wollt. Aber wie gesagt: Konstruktive Anregungen wĂĽrden uns, denke ich, weiter bringen.