Wichtig 👉 Vorabinfos zu unseren neuen JTL-Editionen

littled

Mitglied
6. März 2024
40
14
haben gestern diesbezüglich auch 45 min mit dem Support gebraucht. Geh mal ins Kundencenter und dann auf Wawi Module. Wenn vorher kein Multilizensmodul gebucht war, wird es nicht automatisch aktiviert, obwohl es im Pro-Packet enthalten ist. Wir mussten das Modul für 0€ dazu "buchen".
Support meinte auch das wäre neu für ihn. Also Aussage von @Nina L. ist leider falsch.

Außerdem auch wertvoller Tipp vom Support: Stellt eure Shop Lizenzen von Subscription auf Abo um, sonst gibt es kein Geld zurück. Wird wohl in den tiefen des Umstellungs FAQ irgendwo erläutert, aber wer sieht da noch durch? Aus meiner Sicht auch sehr schwach, das JTL nicht automatisch gegenrechnet. Beim Pakete buchen ging ja auch alles automatisch.
Danke für den Hinweis. Was ist das denn aber bitte für ein Schwachsinn seitens JTL mit der Aussage bezüglich der Lizenzen? Subscription ist das englische Wort für Abonnement. Was kann den der Grund sein das ich deswegen kein Geld zurück bekommen sollte?
Aber es scheint eh nichts mehr zu laufen dort. Die Community Managerin schreibt 10 Beitrage seit Montag, wovon 4 Beitrage exakt den selben Inhalt haben, während Betriebe nicht vernünftig arbeiten können weil die Lizenz Umstellung nicht geklappt hat.
Der Telefonsupport tätigt irgendwelche Aussagen die nicht zutreffend sind wie z.b. Mobile und WMS Lizenz muss nicht jedes mal umgestellt werden.

Ich bin gespannt wie es weiter geht. Zum Glück bin ich nur Azubi und kann über die ganzen Geschichten hier noch lachen und lernen wie man es nicht macht.
 
Zuletzt bearbeitet:

christian1701

Sehr aktives Mitglied
19. Juli 2007
2.739
51
Wien
Trotzdem hab ich den Shop gekauft und die Subscription ist bis Ende des Jahres gültig.
Sieh es so, die Wawi ist jetzt nicht mehr in Verbindung mit dem standard Shop gratis dabei da die Bepreisung jetzt nur noch in Paketen erfolgt. Du kannst den Shop weiter betreiben, aber nicht mehr in Verbindung mit der Wawi, dann wärst du ausserhalb der Lizenzbedingungen.
 

Zodiak

Sehr aktives Mitglied
19. November 2019
103
47
Dann wirst du die Advanced Edition nehmen müssen um den Shop nutzen zu können.
Möchte ich ja nicht nutzen....noch hab ich ein CFE- Shop. Ich möchte nur mein Geld zurück, denn auch wenn ich Advanced irgendwann evtl. nutzen muss oder nicht ist ja der Shop, wie du schon geschrieben hast inkludiert. Das heißt ich hab 599€ für den Shop schon bezahlt und muss evtl. irgendwann 99€ in Monat für Advanced zahlen, wo der Standard Shop inkludiert ist.
 

frankell

Sehr aktives Mitglied
9. September 2019
95
117
Flensburg
Hab ich gemacht, wäre sonst auch nicht in den JTL-Start reingekommen. Beobachte ich mal ob ich mein Geld zurückbekomme oder nicht....Danke.

Die Aussage war, dass alle laufenden Subscriptions erst zum Ende der Laufzeit wegfallen. Alles andere wäre ja auch eine einseitige Vertragsänderung. Du müsstest Deine Sub für den Shop bis zum Vertragsende nutzen können. Mit der Einschränkung, dass diese Sub dann nicht mehr "updatefähig" ist.

Wenn Du die Sub jetzt aber nicht mehr nutzen willst und deshalb auch nur Start gebucht hast, bin ich auch mal gespannt, ob Du eine Erstattung erhältst. Weil genau genommen JTL in diesem speziellen Fall eigentlich keinen Grund hätte, eine einseitige Kündigung zu akzeptieren, weil a) Rückerstattung und b) keine Einnahmen für die JTL-Edition. Das wäre finanziell ja doppelt schlecht.

Lass es uns gerne wissen, wie es ausgeht.
 

dampfcigs

Mitglied
12. Oktober 2023
68
15
Wenn Du die Sub jetzt aber nicht mehr nutzen willst und deshalb auch nur Start gebucht hast, bin ich auch mal gespannt, ob Du eine Erstattung erhältst. Weil genau genommen JTL in diesem speziellen Fall eigentlich keinen Grund hätte, eine einseitige Kündigung zu akzeptieren, weil a) Rückerstattung und b) keine Einnahmen für die JTL-Edition. Das wäre finanziell ja doppelt schlecht.
JTL hat doch klar kommuniziert das Kauflizenzen für die restliche Laufzeit entsprechend erstattet werden.
 

frankell

Sehr aktives Mitglied
9. September 2019
95
117
Flensburg
JTL hat doch klar kommuniziert das Kauflizenzen für die restliche Laufzeit entsprechend erstattet werden.

"Was passiert mit meinen Lifetime-Lizenzen für JTL-Shop-Module und JTL-Shop-Lizenzen sowie JTL-Shop-Subscriptions?
Laufende JTL- Shop-Subscriptions enden mit dem vertraglich vereinbarten Laufzeitende, wenn Sie diese nicht in ein Abonnement umwandeln."

Das steht natürlich in einem gewissen Widerspruch zu dem darauf folgenden Satz:

"Um den zugehörigen Standard-Shop vertragsgemäß nutzen zu können, müssten Sie jedoch in diesen Fall zusätzlich mindestens JTL Advanced buchen."

Denkt man nur den ersten Satz für sich, scheint alles klar. Denkt man sich nur den zweiten Satz für sich, scheint auch alles klar. Denkt man aber beide Sätze zusammen, gäbe es keinen Anwendungsfall für den ersten Satz, der für die Kundschaft keine doppelte Belastung aus Nicht-Rückzahlung und Zahlung für die Edition darstellen würde.

Von klarer Kommunikation würde ich da persönlich nicht sprechen, wenn man etwas formuliert, was im Angesicht einer anderen Formulierung keinen sinnhaften Anwendungsfall mehr hat.

Aber vielleicht erkenne ich einen solchen auch nur nicht.
 

NoOne

Aktives Mitglied
16. März 2024
125
58
JTL hat doch klar kommuniziert das Kauflizenzen für die restliche Laufzeit entsprechend erstattet werden.
Für die Restlaufzeit von Subscriptions, die vor der Ankündigung der Pakete gekauft wurden. Wenn du die nach der Ankündigung gekauft hast, dann finde ich das gar nicht mehr so klar. Im B2B gibts keine Rückerstattung, weil man sich versehentlich falsch entschieden hat oder sich nicht ausreichend informiert hat, denn im B2B gibts kein Widerrufsrecht. Erstattet wird da höchstens aus Kulanz oder aufgrund von vertraglichen Vereinbarungen.
 

frankell

Sehr aktives Mitglied
9. September 2019
95
117
Flensburg
Für die Restlaufzeit von Subscriptions, die vor der Ankündigung der Pakete gekauft wurden. Wenn du die nach der Ankündigung gekauft hast, dann finde ich das gar nicht mehr so klar. Im B2B gibts keine Rückerstattung, weil man sich versehentlich falsch entschieden hat oder sich nicht ausreichend informiert hat, denn im B2B gibts kein Widerrufsrecht. Erstattet wird da höchstens aus Kulanz oder aufgrund von vertraglichen Vereinbarungen.

Setzt aber auch voraus, dass man sich ausreichend informieren konnte und es keine einander widersprechenden Aussagen gab (und immer noch gibt).
 

frankell

Sehr aktives Mitglied
9. September 2019
95
117
Flensburg
Nicht wirklich. Im B2B gibts schlicht kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Das B2C-Recht ist wahrlich viel ausdifferenzierter, das spezifische Widerrufsrecht für Verbraucher:innen existiert nicht im B2B-Bereich. Muss es aber auch nicht, denn es gelten selbstverständlich die allgemeinen Regeln, die auch Schranken vorsehen, damit nicht eine Seite tun und lassen kann, was sie will. Wahrscheinlich benötigt man hier noch nicht einmal das 242er-Sammelbecken. ;)
 

dampfcigs

Mitglied
12. Oktober 2023
68
15
Für die Restlaufzeit von Subscriptions, die vor der Ankündigung der Pakete gekauft wurden. Wenn du die nach der Ankündigung gekauft hast, dann finde ich das gar nicht mehr so klar.
Es ging ja auch nicht darum ob die danach gekauft wurde. Sondern es wurde die Aussage getroffen das die Subscribtion für den Shop bis ende des Jahres gültig ist, ergo muss der ja frühstens ende letzten Jahres gekauft worden sein.
 

Zodiak

Sehr aktives Mitglied
19. November 2019
103
47
Der Shop wurde letztes Jahr gekauft für 599€ inkl. Sub. Mir geht es also um den Shop für 599€.. Ich hab ein Shop gekauft den ich aktuell nicht nutzen kann, außer ich geh in Advanced rein.
Nur was hab ich davon ? Ich hab den Shop für 599€ gekauft und in Advanced ist der Shop schon mit enthalten?

Das heißt wenn jetzt einer neuer Kunde bei JTL anfangen möchte und in Advanced bucht, dann bekommt er doch den Shop Standard ,ohne die 599€ ( früher 499€) zu zahlen, dazu oder nicht?
 

dampfcigs

Mitglied
12. Oktober 2023
68
15
Das heißt wenn jetzt einer neuer Kunde bei JTL anfangen möchte und in Advanced bucht, dann bekommt er doch den Shop Standard ,ohne die 599€ ( früher 499€) zu zahlen, dazu oder nicht?
Das ist richtig.
Du bekommst aber anteilig für die Restlaufzeit das Geld von JTL erstattet.
Steht im FAQ auch drin.

Was passiert mit meinen Lifetime-Lizenzen für JTL-Shop-Module und JTL-Shop-Lizenzen sowie JTL-Shop-Subscriptions?
Laufende JTL- Shop-Subscriptions enden mit dem vertraglich vereinbarten Laufzeitende, wenn Sie diese nicht in ein Abonnement umwandeln. Um den zugehörigen Standard-Shop vertragsgemäß nutzen zu können, müssten Sie jedoch in diesen Fall zusätzlich mindestens JTL Advanced buchen. Wenn Sie hingegen die Subscription in ein Abonnement umwandeln, wird der Restwert der laufenden Subscription ermittelt und in einem der nächsten Rechnungsläufe verrechnet oder ausgezahlt. Für Lifetime-Shoplizenzen, die vor weniger als 12 Monaten gebucht wurden, wird ebenfalls ein Restwert ermittelt. Die Begrenzung von 12 Monaten seit Buchung gilt, weil sich ein Großteil der Lifetime-Lizenzkosten aus den enthaltenen Subscriptionkosten für das erste Jahr ergibt. JTL-Shop-Module, die als Lifetime-Lizenz erworben wurden, können weiterhin genutzt werden, aber sind dauerhaft an den jeweiligen Shop gebunden, egal, ob es sich dabei um einen CFE- oder Standardshop handelt.
 

frankell

Sehr aktives Mitglied
9. September 2019
95
117
Flensburg
Das ist richtig.
Du bekommst aber anteilig für die Restlaufzeit das Geld von JTL erstattet.
Steht im FAQ auch drin.

Was passiert mit meinen Lifetime-Lizenzen für JTL-Shop-Module und JTL-Shop-Lizenzen sowie JTL-Shop-Subscriptions?
Laufende JTL-Shop-Subscriptions enden mit dem vertraglich vereinbarten Laufzeitende, wenn Sie diese nicht in ein Abonnement umwandeln. Um den zugehörigen Standard-Shop vertragsgemäß nutzen zu können, müssten Sie jedoch in diesen Fall zusätzlich mindestens JTL Advanced buchen. Wenn Sie hingegen die Subscription in ein Abonnement umwandeln, wird der Restwert der laufenden Subscription ermittelt und in einem der nächsten Rechnungsläufe verrechnet oder ausgezahlt. Für Lifetime-Shoplizenzen, die vor weniger als 12 Monaten gebucht wurden, wird ebenfalls ein Restwert ermittelt. Die Begrenzung von 12 Monaten seit Buchung gilt, weil sich ein Großteil der Lifetime-Lizenzkosten aus den enthaltenen Subscriptionkosten für das erste Jahr ergibt. JTL-Shop-Module, die als Lifetime-Lizenz erworben wurden, können weiterhin genutzt werden, aber sind dauerhaft an den jeweiligen Shop gebunden, egal, ob es sich dabei um einen CFE- oder Standardshop handelt.

Ich bin weiter gespannt, denn die Gutschrift für die Restlaufzeit gibt's laut FAQ nur, wenn "Sie ... die Subscription in ein Abonnement umwandeln".

Mit der Subscription ist die des Standard-Shops gemeint, für die grad kein Abo abgeschlossen wurde, weil in Start nicht enthalten. Das würde auch total Sinn ergeben, denn nur bei mindestens Advanced stünden der Auszahlung des Restwerts regelmäßige monatliche Einnahmen gegenüber. Bei Zodiacs Fall dagegen nur Auszahlung Restwert und keine Einnahmen. Aber wer weiß, vielleicht ist für JTL die konkludente Akzeptanz der Vertragsänderungen ein entsprechender Gegenwert.
 

christian1701

Sehr aktives Mitglied
19. Juli 2007
2.739
51
Wien
Genau so versteh ich das auch. Gekaufter Shop wird mit Advanced obsolet und daher die Restlaufzeit zurückbezahlt. Erst dann kannst du den (monatlich) kündigen wenn du mit der CFE Edition dein auslangen findest.
 

.:steven:.

Aktives Mitglied
1. Juli 2016
41
23
das hatte ich mir bisher gespart, weil ich dachte das es intern fix behoben wird mit den nicht übernommenen Shop Modul Lizenzen. Bei den vielen Kunden, wäre evtl. besser als 1000+ Tickets zu bearbeiten :)

Habe aber zu dem Thema soeben 6 Tickets erstellt in verschiedenen Accounts. Ich habe leider keine Zeit hier ständig im Forum nachzuschauen ob es Änderungen oder Antworten gibt zu Fragen. Das ganze Thema JTL hat mich in den letzten Wochen mehr als genug beschäftigt. :(
Dachte ich mir zuerst eben auch, aber da ich wurde eines besseren belehrt und so habe ich es in schriftlich Form. Sollte es Trotzdem Verrechnet werden habe ich so eine möglichkeit rechtlich dagenen vorgehen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: wo0dle