Super-Fraggle
Gut bekanntes Mitglied
Wir verweisen Kunden standardmäßig darauf, dass die Bestellung nur vom Kunden selbst verändert werden kann. Nun schrieb ein Kunde, dass, wenn eazy Auction genutzt wird, angeblich der Käuferschutz entfällt (was mir neu wäre).
Davon unabhängig: kommen direkt bei eBay reduzierte Versandkosten (über "Zahlungsinformationen senden") korrekt in der WaWi an? Oder muss der Kunde dafür tatsächlich die eayzyAuction Kaufabwicklung nutzen?
Davon unabhängig: kommen direkt bei eBay reduzierte Versandkosten (über "Zahlungsinformationen senden") korrekt in der WaWi an? Oder muss der Kunde dafür tatsächlich die eayzyAuction Kaufabwicklung nutzen?