Neu Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR)

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CGellert

Gut bekanntes Mitglied
9. Mai 2022
112
12
Kirchlengern
Firma
CG Mediengestaltung
Hallo zusammen,
ich hänge mich mal hier mit dran. Für uns wäre auch Otto wichtig.

Gibt's seitens JTL mal eine Aussage dazu bzgl. SCX?

MfG Christoph
 
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Manuel Pietzsch

JTL-Wawi
Mitarbeiter
2. Januar 2012
2.859
1.032
Hückelhoven
Hi Freunde,

ich habe mir Gedanken über die Umsetzung der neuen Verordnung über allgemeine Produktsicherheit (GPSR) in unserer Warenwirtschaft gemacht. Einige von euch haben nach einer Lösung gefragt, und ich denke, wir könnten das folgendermaßen angehen:
  1. Attribute für den Haftenden anlegen: Wir erstellen Attribute für denjenigen, der für das Produkt haftet. Das wären Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Haftenden. Diese Attribute werden dann wie bisher an die Plattformen übertragen, wie z.B. den JTL- Shop oder SCX über die Verlinkung im entsprechenden Feld, um Marktplätze wie otto.de zu bedienen. (siehe auch https://issues.jtl-software.de/issues/EA-6518)
  2. Manuelle Workflows in JTL Wawi: Für jeden Haftenden legen wir einen manuellen Workflow an, um massenhaft Artikel zu pflegen. In diesem Workflow setzen wir die Attribute und ein Label für den Artikel, das dem Haftenden entspricht. So können wir später alle Artikel, die diesem Haftenden zugeordnet sind, schnell filtern und Änderungen effizient vornehmen.
Ich würde mich sehr über euer Feedback zu dieser Idee freuen! Wenn ihr das gut findet, möchte ich das Ganze auf YouTube demonstrieren, damit alle Händler ein klares Vorgehen für die Umstellung haben.

Euer Manuel
 
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Dominic Nelle

Moderator
Mitarbeiter
18. Januar 2016
376
249

fashioncase

Sehr aktives Mitglied
6. Februar 2018
143
58
Hi Freunde,

ich habe mir Gedanken über die Umsetzung der neuen Verordnung über allgemeine Produktsicherheit (GPSR) in unserer Warenwirtschaft gemacht. Einige von euch haben nach einer Lösung gefragt, und ich denke, wir könnten das folgendermaßen angehen:
  1. Attribute für den Haftenden anlegen: Wir erstellen Attribute für denjenigen, der für das Produkt haftet. Das wären Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Haftenden. Diese Attribute werden dann wie bisher an die Plattformen übertragen, wie z.B. den JTL- Shop oder SCX über die Verlinkung im entsprechenden Feld, um Marktplätze wie otto.de zu bedienen. (siehe auch https://issues.jtl-software.de/issues/EA-6518)
  2. Manuelle Workflows in JTL Wawi: Für jeden Haftenden legen wir einen manuellen Workflow an, um massenhaft Artikel zu pflegen. In diesem Workflow setzen wir die Attribute und ein Label für den Artikel, das dem Haftenden entspricht. So können wir später alle Artikel, die diesem Haftenden zugeordnet sind, schnell filtern und Änderungen effizient vornehmen.
Ich würde mich sehr über euer Feedback zu dieser Idee freuen! Wenn ihr das gut findet, möchte ich das Ganze auf YouTube demonstrieren, damit alle Händler ein klares Vorgehen für die Umstellung haben.

Euer Manuel
Hi. Hört sich gut an. Das wichtigste ist, dass die Daten zu Otto übertragen werden. Alles andere kann man sich irgendwie dazubasteln.
 

andiarbeit

Sehr aktives Mitglied
17. Juni 2018
305
83
Hi Freunde,

ich habe mir Gedanken über die Umsetzung der neuen Verordnung über allgemeine Produktsicherheit (GPSR) in unserer Warenwirtschaft gemacht. Einige von euch haben nach einer Lösung gefragt, und ich denke, wir könnten das folgendermaßen angehen:
  1. Attribute für den Haftenden anlegen: Wir erstellen Attribute für denjenigen, der für das Produkt haftet. Das wären Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Haftenden. Diese Attribute werden dann wie bisher an die Plattformen übertragen, wie z.B. den JTL- Shop oder SCX über die Verlinkung im entsprechenden Feld, um Marktplätze wie otto.de zu bedienen. (siehe auch https://issues.jtl-software.de/issues/EA-6518)
  2. Manuelle Workflows in JTL Wawi: Für jeden Haftenden legen wir einen manuellen Workflow an, um massenhaft Artikel zu pflegen. In diesem Workflow setzen wir die Attribute und ein Label für den Artikel, das dem Haftenden entspricht. So können wir später alle Artikel, die diesem Haftenden zugeordnet sind, schnell filtern und Änderungen effizient vornehmen.
Ich würde mich sehr über euer Feedback zu dieser Idee freuen! Wenn ihr das gut findet, möchte ich das Ganze auf YouTube demonstrieren, damit alle Händler ein klares Vorgehen für die Umstellung haben.

Euer Manuel
Hi Manuel,

für den bisherigen Bestand und wenn keine neuen Artikel mehr dazukommen, dann wäre die Lösung für mich ganz OK.

Problem bei der Idee: Wenn ich jetzt aber wenige neu Artikel manuell anlege (z.B. 3), dann finde ich das relativ kompliziert. Denn ich muss dann ja im Artikel, wie bisher meine ganzen Stammdaten pflegen und dann nochmal extra die neuen Attribute manuell einpflegen oder mich in irgendwelche manuellen Workflows reindenken.

  • Es besteht die Gefahr, dass ich bzw ein Mitarbeiter den Arbeitsschritt mit den Attirubten oder Workflows vergesse
  • Man kann sich verklicken -> D.h. man muss einen zusätzlichen QS Schritt einbauen und einhalten
  • Und das kostet jedes mal Zeit und Geld, für Schritte die doch eigentlich automatisiert ablaufen "müssen". Denn dafür habe ich ja die Wawi
Ausserdem erhalten Händler mit vielen Herstellen/Lieferanten, dann eine Ellenlange Liste mit manuellen Workflows. Denn ich kann die Workflows ja nicht löschen, die brauche ich ja wieder falls neue Artikel angelegt werden müssen.

Deshalb nochmal mein Wunsch. So wenig Redundanz wie möglich.

Vorschlag: Den GPSR Verantwortlichen einmal für [Hersteller oder Lieferant] pflegen. Der Hersteller/Lieferant wird dem Artikel zugewiesen und so kann sich der Artikel alle benötigten Werte aus dem Hersteller oder dem Lieferanten ziehen und dann kann der Artikel mit den Verkaufskanälen gematcht werden.

Ob es im Hersteller oder Lieferant gepflegt wird, das müssen die Wawi Profis entscheiden.

Aus meiner Sicht mit Abstand die logischste Lösung. Lasse mich aber gerne aufklären, warum das nicht gehen soll?


Viele Grüße
Andi Arbeit.
 

andiarbeit

Sehr aktives Mitglied
17. Juni 2018
305
83

Manuel Pietzsch

JTL-Wawi
Mitarbeiter
2. Januar 2012
2.859
1.032
Hückelhoven
Hi Manuel,

für den bisherigen Bestand und wenn keine neuen Artikel mehr dazukommen, dann wäre die Lösung für mich ganz OK.

Problem bei der Idee: Wenn ich jetzt aber wenige neu Artikel manuell anlege (z.B. 3), dann finde ich das relativ kompliziert. Denn ich muss dann ja im Artikel, wie bisher meine ganzen Stammdaten pflegen und dann nochmal extra die neuen Attribute manuell einpflegen oder mich in irgendwelche manuellen Workflows reindenken.

  • Es besteht die Gefahr, dass ich bzw ein Mitarbeiter den Arbeitsschritt mit den Attirubten oder Workflows vergesse
  • Man kann sich verklicken -> D.h. man muss einen zusätzlichen QS Schritt einbauen und einhalten
  • Und das kostet jedes mal Zeit und Geld, für Schritte die doch eigentlich automatisiert ablaufen "müssen". Denn dafür habe ich ja die Wawi
Ausserdem erhalten Händler mit vielen Herstellen/Lieferanten, dann eine Ellenlange Liste mit manuellen Workflows. Denn ich kann die Workflows ja nicht löschen, die brauche ich ja wieder falls neue Artikel angelegt werden müssen.

Deshalb nochmal mein Wunsch. So wenig Redundanz wie möglich.

Vorschlag: Den GPSR Verantwortlichen einmal für [Hersteller oder Lieferant] pflegen. Der Hersteller/Lieferant wird dem Artikel zugewiesen und so kann sich der Artikel alle benötigten Werte aus dem Hersteller oder dem Lieferanten ziehen und dann kann der Artikel mit den Verkaufskanälen gematcht werden.

Ob es im Hersteller oder Lieferant gepflegt wird, das müssen die Wawi Profis entscheiden.

Aus meiner Sicht mit Abstand die logischste Lösung. Lasse mich aber gerne aufklären, warum das nicht gehen soll?


Viele Grüße
Andi Arbeit.
Hey,

was haltet ihr davon: https://issues.jtl-software.de/issues/WAWI-76971
Bevor ich das intern auf den Tisch bringe hätte ich gern eure Meinung dazu.

Den manuellen Weg über die Workflows würde ich dennoch auf YouTube zeigen, auf jeden Fall als kurzfristige Lösung. Oder wie seht ihr das?

Gruß

Manuel
 

andiarbeit

Sehr aktives Mitglied
17. Juni 2018
305
83
Hey,

was haltet ihr davon: https://issues.jtl-software.de/issues/WAWI-76971
Bevor ich das intern auf den Tisch bringe hätte ich gern eure Meinung dazu.

Den manuellen Weg über die Workflows würde ich dennoch auf YouTube zeigen, auf jeden Fall als kurzfristige Lösung. Oder wie seht ihr das?

Gruß

Manuel

Hi Manuel,

ich find die Spezifikation im Issue Tracker spitze und hoffe, dass das dann rechtzeitig vor dem 13.12.24 in der Wawi und im JTL Shop an den Start geht.
Der Shop müsste halt relativ schnell darauf vorbereitet werden, weil man bei Shopudates ja häufig lange warten muss, bis die Plugin Hersteller nachziehen.

Viele Grüße
Andi
 

fashioncase

Sehr aktives Mitglied
6. Februar 2018
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deliman

Sehr aktives Mitglied
13. Februar 2016
964
117
Hallo,

wie löst man das, wenn man für einen Artikel mehrere Lieferanten, die auch gleichzeitig Hersteller sind, hinterlegt hat und somit z.B. Lagerware von unterschiedlichen Herstellern kommen kann oder gibt es sowas in der Praxis nicht???:rolleyes:
 

Freaky

Sehr aktives Mitglied
7. Mai 2009
1.251
68
Es bringt meiner Meinung nach nur etwas, wenn man einen eigenen Katalog dafür anlegt und da dann die Daten pflegt. Also weder Hersteller, noch Lieferant.
Im Artikel müsste man für die Zuweisung dann optimalerweise eine PLZ Suche haben um den Produzent schneller zu finden.

Es gibt ja z.B. diese Baumarkt Grills, da kann ja scheinbar jeder sein Logo drauf hauen und es ist ja trotzdem der selbe Produzent.
 

holzpuppe

Sehr aktives Mitglied
14. Oktober 2011
1.695
247
Leipzig
Hey,

was haltet ihr davon: https://issues.jtl-software.de/issues/WAWI-76971
Bevor ich das intern auf den Tisch bringe hätte ich gern eure Meinung dazu.

Den manuellen Weg über die Workflows würde ich dennoch auf YouTube zeigen, auf jeden Fall als kurzfristige Lösung. Oder wie seht ihr das?

Gruß

Manuel
Meiner Meinung nach die bessere Idee.
In der Regel ist der Hersteller auch der Haftende.
Wenn es ein Eigenprodukt ist, das zwar woanders hergestellt wird, ist man ja trotz allem noch selbst der Haftende. (Meiner Meinung nach.)

Ich muss dann man schauen wie ich es dann wieder anpassen bzw. ummodeln muss, da ich Hersteller aktuell für den „Lebensmittelinverkehrbringer“ angepasst habe.
Und ich wette, dass ich die Haftender-Angaben nicht mit den Herstellerfeldern vermischen darf. Abmahnung, BÄÄMM!

Die Liste für Pflichtangaben über eigene Felder plus Merkmale plus Attribute ist teilweise jetzt schon länger als die Artikelbeschreibung. Meine Güte.
 
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johnsamir

Neues Mitglied
20. Juni 2024
3
0
Hello,
Since the bureaucratic EU madness has been expanded again with the GPSR and Amazon has already sent out warning emails that from December 2024 onwards it may be possible for offers to be removed from the marketplace without these documents being provided, I wonder whether it wouldn't make sense to be able to easily upload the required documents to the article and then have them automatically appear in the shop or be transported to the marketplaces.
I would also like to hear what you think about it or how else it could be solved.

Hello Tom,

Creating a central document management system where you can upload compliance documents and automatically link them to product listings is a great solution to meet the new requirements of the GPSR. This would streamline the process, ensure continuous compliance and minimize the risk of product removal from marketplaces like Amazon. Alternatively, you can use third-party compliance services or expert consultancy to manage these requirements efficiently.
 

Groundhog

Sehr aktives Mitglied
11. Januar 2011
388
35
Austria
Meiner Meinung nach die bessere Idee.
In der Regel ist der Hersteller auch der Haftende.
Wenn es ein Eigenprodukt ist, das zwar woanders hergestellt wird, ist man ja trotz allem noch selbst der Haftende. (Meiner Meinung nach.)

Ich muss dann man schauen wie ich es dann wieder anpassen bzw. ummodeln muss, da ich Hersteller aktuell für den „Lebensmittelinverkehrbringer“ angepasst habe.
Und ich wette, dass ich die Haftender-Angaben nicht mit den Herstellerfeldern vermischen darf. Abmahnung, BÄÄMM!

Die Liste für Pflichtangaben über eigene Felder plus Merkmale plus Attribute ist teilweise jetzt schon länger als die Artikelbeschreibung. Meine Güte.
Naja, der Haftende ist derjenige der einen SItz in der EU hat und diese Haftung übernimmt. Darum geht es ja in der Richtlinie. Ob das nun der Hersteller ist (wenn er in der EU sitzt oder einen dafür vorgesehe Stelle eingerichtet hat), oder der Lieferant (Generalimporteur) oder du das als Importeur bist, ist dann ja genau das, was angezeigt werden soll.

Für Lebensmittel gilt diese Richtiline m.W. übrigens nicht, da es dafür ja schon andere Richtlinien gibt.

@Manuel Pietzsch

Ich finde deinen letzten Lösungsweg auch gut, denn einen Hersteller hat jedes Produkt.
 
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holzpuppe

Sehr aktives Mitglied
14. Oktober 2011
1.695
247
Leipzig
Naja, der Haftende ist derjenige der einen SItz in der EU hat und diese Haftung übernimmt. Darum geht es ja in der Richtlinie. Ob das nun der Hersteller ist (wenn er in der EU sitzt oder einen dafür vorgesehe Stelle eingerichtet hat), oder der Lieferant (Generalimporteur) oder du das als Importeur bist, ist dann ja genau das, was angezeigt werden soll.

Für Lebensmittel gilt diese Richtiline m.W. übrigens nicht, da es dafür ja schon andere Richtlinien gibt.

@Manuel Pietzsch

Ich finde deinen letzten Lösungsweg auch gut, denn einen Hersteller hat jedes Produkt.
Ich hatte das Produktsicherheitsdingbums nur grob erfasst, bzw. das, was der Händlerbund in einem Artikel schrieb. Das Lebensmittel nicht darunterfallen konnte ich nicht erkennen. Die Produktsicherheitdings geht noch ein paar Schritte weiter als die Angaben für „Lebensmittelinverkehrbringer“. Ich muss mir das nochmal in aller Ruhe durchlesen. Wenn in der Verordnung nicht explizit Produkte ausgeklammert werden, gilt es eigentlich für alles.
Wer Lebensmittel verkauft und das hier auch noch zutrifft, ist es ein Murks ohne Gleichen. Alles doppelt gemoppelt.
 

holzpuppe

Sehr aktives Mitglied
14. Oktober 2011
1.695
247
Leipzig
Hey,

was haltet ihr davon: https://issues.jtl-software.de/issues/WAWI-76971
Bevor ich das intern auf den Tisch bringe hätte ich gern eure Meinung dazu.

Den manuellen Weg über die Workflows würde ich dennoch auf YouTube zeigen, auf jeden Fall als kurzfristige Lösung. Oder wie seht ihr das?

Gruß

Manuel
Könnte man in diesem Zuge, das Herstellerfenster etwas attraktiver gestalten? So mit Herstellersuche zum Beispiel und linke Seite mit den Herstellern 'n „büschen“ breiter machen?
 

Groundhog

Sehr aktives Mitglied
11. Januar 2011
388
35
Austria
UPDATE: Ressourcen und Erklärungen
@Manuel Pietzsch

Hallo Leute

Ich habe heute ganz konkret von der zuständigen Stelle der Wirtschaftskammer, folgende Informationen basierend auf meinen Fragen erhalten und möchte sie nun mit euch teilen. Vielleicht hilft das dem ein oder anderen.


Meine Frage: Welche Angaben muss ich im Webshop in welcher Weise anzeigen, um dieser Richtlinie zu entsprechen?

Die Verordnung dient insbesondere dem Zweck das Thema Produktsicherheit auf den zunehmenden Online-Handel anzupassen. Dazu wurden insbesondere in Art. 19 der Verordnung eigene Informationspflichten vorgeschrieben, die Produkte erfüllen müssen, wenn Sie im Wege des Fernabsatzes vertrieben werden. Art. 19 der Verordnung fordert daher für Produkte die von einem Wirtschaftsakteuer (das kann Hersteller, Händler etc. sein) im Fernabsatz vertrieben werden zusätzlich folgende Angaben:

  • den Namen, den eingetragenen Handelsnamen oder die eingetragene Handelsmarke des Herstellers sowie die Postanschrift und die E-Mail-Adresse, unter denen er kontaktiert werden kann,
  • falls der Hersteller nicht in der Union niedergelassen ist: den Namen, die Postanschrift und die E-Mail-Adresse der verantwortlichen Person,
  • Angaben, die die Identifizierung des Produkts ermöglichen, einschließlich einer Abbildung des Produkts, seiner Art und sonstiger Produktidentifikatoren, und
  • etwaige Warnhinweise oder Sicherheitsinformationen, die gemäß dieser Verordnung oder den anwendbaren Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union in einer Sprache, die für die Verbraucher leicht verständlich ist und die der Mitgliedstaat festlegt, in dem das Produkt auf dem Markt bereitgestellt wird, auf dem Produkt oder auf der Verpackung anzubringen oder in einer Begleitunterlage beizufügen sind.
Hier noch ein guter Artikel inkl. Beispiel dazu: Top-15 FAQs zur Produktsicherheitsverordnung (GPSR) - Anwendungsbereich, Händlerpflichten und Übergangsvorschriften (it-recht-kanzlei.de)


Meine Frage: Wie verhält es sich mit Produkten, welche direkt von uns aus Drittländern importiert werden? Wie stelle ich sicher, dass ein Chinaprodukt auch Anforderungen der Produktsicherheit erfüllt, bzw. welche Dokumente müssen vorhanden sein um dies nachzuweisen?

Diesbezüglich möchte ich vorab darauf hinweisen, dass die Produktsicherheitsverordnung das bestehende System lediglich weiterentwickelt und kein komplett neues System für Produktsicherheit schafft. Schon nach jetzigem Recht müssen importierte Waren die in der Union verkauft werden den hier geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen (bspw. CE-Kennzeichnung). Als Händler muss ich also dafür Sorge tragen, dass ich nur Produkte vertreibe, die die nötigen Produktinformationen und Angaben enthalten, die die Verordnung fordert (wie gesagt, das gilt aber auch schon jetzt) nur das einige zusätzliche Informationen wie beispielsweise im Fernabsatz verpflichtend eine E-Mail Adresse des Herstellers am Produkt anzugeben ist.

Zusätzlich darf ich hier auch auf Ad 1 hinweisen, dass Hersteller, die nicht in der EU ansässig sind einen Bevollmächtigten (verantwortliche Person) bestellen müssen, der für die Einhaltung der Verordnung zuständig ist. Als Händler muss ich mich darum kümmern, dass ich die Informationen von Hersteller oder Bevollmächtigtem erhalte.

Zu den erforderlichen Dokumenten ist kein pauschaler Hinweis möglich welche genau benötigt werden, da sich dies nach den jeweiligen Produkten richtet. Wie erwähnt unterliegt der Großteil von Produkten bereits jetzt schon Vorschriften, die hinsichtlich Produktsicherheit erfüllt werden müssen. Bsp.: So müssen meine Kosmetikprodukte schon jetzt der Kosmetikprodukte-VO entsprechen und die darin enthaltenen Inhalts-, Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften erfüllen à dies ändert sich durch die Produktsicherheitsverordnung nicht!

Meine Frage: Wo finde ich Ressourcen zu diesem Thema um meine Produkte im Onlineshop entsprechend aufzubereiten?


Grundsätzlich enthält der oben zitierte Art. 19 der Verordnung die wesentlichen Eigenschaften die ein Produkt das Online vertrieben wird enthalten muss; andere Anforderungen die produktspezifisch sind (bspw. bei Kosmetikprodukten ergeben sich nach wie vor aus bereits bestehenden Regularien wie bspw. Kosmetikprodukte-Verordnung).

Zusätzlich stellen auch Marktplätze wie Amazon Informationen zur Verfügung, da auch Marktplätze zukünftig verantwortlich sind die Produktsicherheit der über Amazon vertreibenden Händler zu kontrollieren. (https://sellercentral.amazon.de/help/hub/reference/external/GUH6FA4XSJ2LZFLY und https://sellercentral.amazon.de/help/hub/reference/external/GQAYBJPNAZ2LMDDT?locale=de-DE )

Ressourcen: Ressource habe ich den Anhängen verlinkt
 

Anhänge

  • Informationsblatt - Produktsicherheitsverordnung des BG H18.pdf
    119,5 KB · Aufrufe: 2
  • Übersicht - Pflichten der Wirtschaftsakteure gemäß Produktsicherheitsverordnung BG H18.pdf
    129,8 KB · Aufrufe: 2
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JohnFrea

Sehr aktives Mitglied
21. September 2017
746
226
@Manuel Pietzsch Die JTL Wawi Lösung kann für eBay kann auf Wawi Attribute zugreifen, um sie gegen eBay Attribute zu mappen.
Es funktioniert lediglich Wawi MERKMALE auf eBay Attribute zu mappen.

Leider.

Auch zu bedenken ist die maximale Länge, die der Marktplatz unterstützt.
 
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