Neu Umsatzsteuerproblem (Rechnung = D, Lieferadresse = EU-Ausland)

tomlarp

Sehr aktives Mitglied
22. Juli 2013
364
48
Hallo zusammen,

wir haben folgende Problematik:

Händler A mit Sitz und Rechnungsadresse bestellt bei uns ( Dropshipping) einen Artikel, Lieferadresse ist die seines Kunden z.B. im Österreich. Sowohl im Onlineshop als auch dann wenn der Auftrag in die Wawi übernommen wurde, wird der österr. Steuersatz von 20% berechnet, obwohl die Rechnungsadresse in Deutschland ist und der Händler somit für seine OSS-Meldungen und dem entsprechenden ausländischen Steuersatz auf seiner Rechnung ggü. dem Kunden verantwortlich ist.

Haben wir hier irgendeine Einstellung übersehen?
 
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Simone_die_Echte

Sehr aktives Mitglied
10. April 2014
1.377
413
Dann ist das ein Bug im Shop.

Ich habe dazu schon im November vergangenen Jahres ein Ticket bei JTL erstellt.

Eigentlich sollte folgendes gelten:
Rechnungsadresse DE, keine USt-ID, Lieferadresse EU-Ausland -> ausländische Steuer da Fernabsatz
Rechnungsadresse DE, andere USt-ID (egal aus welchem Land), Lieferadresse EU-Ausland -> steuerfrei da innergemeinschaftliche Lieferung
Rechnungsadresse DE, deutsche USt-ID, Lieferadresse EU-Ausland -> deutsche Umsatzseuer

Es herrscht bei JTL intern Uneinigkeit darüber ob das so korrekt ist und mir wurde gesagt, dass das Thema mit einem Anwalt für Steuerrecht geklärt wird.
Große Hoffnung auf einen schnellen Fix würde ich mir aber nicht machen.
 
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MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.616
1.959
@Simone_die_Echte

1) & 2)
Natürlich ist das richtig so wie du es schreibst, das war schon immer so und auch nach 2 Steuerprüfungen die wir hatten ohne Beanstandung.

3) "Rechnungsadresse DE, deutsche USt-ID, Lieferadresse EU-Ausland -> deutsche Umsatzseuer"

Nur das sehe ich anders, wenn die Ware direkt verbracht wird, also z.B. Direkt-Versand in die Schweiz ist es egal ob mit UID oder ohne und wer die Rechnung erhält, die Rechnung ist umsatzsteuerfrei, weil die Ware die EU verlässt.
Zugegeben hatten wir den Fall noch nie, aber so müsste es doch sein ?
Warum sollte man bei einem Direkt-Versand/Export eine Umsatzsteuer bezahlen müssen ?
 

Verkäuferlein

Sehr aktives Mitglied
29. April 2012
2.618
1.074
Dann ist das ein Bug im Shop.

Ich habe dazu schon im November vergangenen Jahres ein Ticket bei JTL erstellt.

Eigentlich sollte folgendes gelten:
Rechnungsadresse DE, keine USt-ID, Lieferadresse EU-Ausland -> ausländische Steuer da Fernabsatz
Rechnungsadresse DE, andere USt-ID (egal aus welchem Land), Lieferadresse EU-Ausland -> steuerfrei da innergemeinschaftliche Lieferung
Rechnungsadresse DE, deutsche USt-ID, Lieferadresse EU-Ausland -> deutsche Umsatzseuer

Es herrscht bei JTL intern Uneinigkeit darüber ob das so korrekt ist und mir wurde gesagt, dass das Thema mit einem Anwalt für Steuerrecht geklärt wird.
Große Hoffnung auf einen schnellen Fix würde ich mir aber nicht machen.
@Simone_die_Echte

1) & 2)
Natürlich ist das richtig so wie du es schreibst, das war schon immer so und auch nach 2 Steuerprüfungen die wir hatten ohne Beanstandung.

3) "Rechnungsadresse DE, deutsche USt-ID, Lieferadresse EU-Ausland -> deutsche Umsatzseuer"

Nur das sehe ich anders, wenn die Ware direkt verbracht wird, also z.B. Direkt-Versand in die Schweiz ist es egal ob mit UID oder ohne und wer die Rechnung erhält, die Rechnung ist umsatzsteuerfrei, weil die Ware die EU verlässt.
Zugegeben hatten wir den Fall noch nie, aber so müsste es doch sein ?
Warum sollte man bei einem Direkt-Versand/Export eine Umsatzsteuer bezahlen müssen ?

Aus meiner Sicht ist das nicht ganz so einfach und ich glaube selbst die deutschen Finanzbehörden sind sich da noch nicht wirklich sicher und die Ansichten ändern sich ab und an.

Meines Wissens nach ist eine innergemeinschaftliche Lieferung nur dann gegeben, wenn klar ersichtlich ist, dass die Lieferung zu den Zwecken eines gewerblichen Abnehmers mit USt.-ID in einem anderen EU-Land ausgeführt wird.

Das lässt sich im Regelfall nur belegen, wenn die USt.-ID geprüft wurde und die Lieferadresse die mit der USt.-ID verknüpfte ist.

Bei den Reihengeschäften (also z.B. Dropshipping) ist die Lage meines Wissens aktuell eher unklar und sehr von der konkreten Konstellation abhängig. Insbesondere wenn Waren- und Rechnungsempfänger oder deren USt.-ID in unterschiedlichen EU-Ländern und außerhalb des eigenen Landes befindlich sind.

Gerade in dem 2. Fall könnte es meines Wissens sein, dass das deutsche FA hier die deutsche USt. als fällig erachtet bzw. Nachweise einfordert.
 

Simone_die_Echte

Sehr aktives Mitglied
10. April 2014
1.377
413
Im zweiten Fall hat ja der deutsche Unternehmer eben eine zB österreichische USt-ID angegeben (natürlich geprüft) und lässt dann nach AT liefern.

Hat auch bei uns on der Steuerprüfung keine Probleme gegeben.

Ich versuche die Aufträge immer vor Rechnungsstellung zu prüfen und ggf zu ändern. Sonst wird es auch dem Kunden gegenüber recht peinlich...
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.616
1.959
Also wir müssen Intrastat und ZM (zentrale Meldung) erstellen und da wird alles geprüft, aber wir hatten noch nie eine Beanstandung wenn ein Land und das UID-Land nicht übereinstimmten.
Ob diese Prüfung stattfindet weiß ich natürlich nicht.

Falsche oder nicht mehr aktive UIDs zum Meldezeitpunkt werden aber reklamiert und müssen korrigiert werden, wenn nötig auch mit Nachzahlung der Mwst.

"EU-Ausland", sorry, da hast du natürlich recht, "EU und Ausland" passt in meinem Denken nicht mehr so richtig zusammen, für mich ist die Schweiz Ausland, Frankreich aber nicht ... ;)
 
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Verkäuferlein

Sehr aktives Mitglied
29. April 2012
2.618
1.074
Im zweiten Fall hat ja der deutsche Unternehmer eben eine zB österreichische USt-ID angegeben (natürlich geprüft) und lässt dann nach AT liefern.

Hat auch bei uns on der Steuerprüfung keine Probleme gegeben.

Ich versuche die Aufträge immer vor Rechnungsstellung zu prüfen und ggf zu ändern. Sonst wird es auch dem Kunden gegenüber recht peinlich...

Na ja, dann passt's ja in der Regel auch, mehr wird ja auch von einem nicht verlangt.

Also wir müssen Intrastat und ZM (zentrale Meldung) erstellen und da wird alles geprüft, aber wir hatten noch nie eine Beanstandung wenn ein Land und das UID-Land nicht übereinstimmten.
Ob diese Prüfung stattfindet weiß ich natürlich nicht.

Falsche oder nicht mehr aktive UIDs zum Meldezeitpunkt werden aber reklamiert und müssen korrigiert werden, wenn nötig auch mit Nachzahlung der Mwst.

"EU-Ausland", sorry, da hast du natürlich recht, "EU und Ausland" passt in meinem Denken nicht mehr so richtig zusammen, für mich ist die Schweiz Ausland, Frankreich aber nicht ... ;)

Das ist ja eben der Punkt, im Zweifelsfall wird immer versucht werden, von Dir die USt. nachzufordern, wenn Du nicht nachweisen kannst, dass Du sauber geprüft hast.

Wenn Du das ganze jetzt einfach nur automatisiert laufen lässt und ein Kunde einfach irgendeine EU-USt.-ID angibt und die Lieferung an irgendeine andere Adresse innerhalb der EU geht, heißt das ja noch nicht, dass der Besitzer der USt.-ID von dem Kauf etwas weiß und auch die entsprechende USt. abführt. Damit wird dann in der Regel Dein "Heimat-Finanzamt" auf Dich zukommen und Dich freundlich bitten, die USt. doch nachzuzahlen, wenn Du nicht belegen kannst, dass Du erfolgreich geprüft hast... ;) 😁

Wir haben z.B. mehrere Standorte und uns dafür auch entsprechend eine Euro-Adresse beim BZSt registriert, damit die Prüfungen erfolgreich durchgeführt werden können.

Aber das hilft dem TE nicht wirklich weiter...

Da ist das hier entscheidend:
https://www.bundesfinanzministerium...hengeschaeften.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Und ob der Shop das so kann. :)
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.616
1.959
Wir prüfen die UID manuell. Wie eh und je.

Und wenn die mit dem Firmennamen zusammenpasst und gültig ist dann ist alles OK.
Wohin der die Ware senden lässt ist uns egal, wir behalten keine Mwst ein die wir abführen müssten und er kann nichts abziehen oder geltend machen.

Wenn wir eine Klärung erhalten, dann ist diese üblicherweise nicht gerechtfertigt (wir speichern die Abfrage PDF) oder wir stellen eine neue Rechnung aus und verlangen die Nachzahlung vom Kunden und glaub es oder nicht, wir hatten noch nie ein Problem wegen der Nachforderung.
Und wenn, dann wäre es ein Inkasso-Fall wie jeder andere Inkasso-Fall.
 

Little

Aktives Mitglied
18. März 2021
36
5
Den BUG gibts definitiv. Lieferadresse D und Steuernummer AT. JTL weißt 19% Steuer richtig aus in der Spalte für 0% Steuer, berechnet aber nur den Nettopreis des Artikels. Muss man halt wissen. :(
 

tomlarp

Sehr aktives Mitglied
22. Juli 2013
364
48
Eigentlich sollte folgendes gelten:
...
Rechnungsadresse DE, deutsche USt-ID, Lieferadresse EU-Ausland -> deutsche Umsatzseuer

Es herrscht bei JTL intern Uneinigkeit darüber ob das so korrekt ist und mir wurde gesagt, dass das Thema mit einem Anwalt für Steuerrecht geklärt wird.
Große Hoffnung auf einen schnellen Fix würde ich mir aber nicht machen.

Genau so sehen wir das auch. Auch unser Steuerberater und auch die Steuerberater unserer Händler. Nur JTL anscheinend nicht...
 

john vick

Neues Mitglied
29. August 2025
2
0
Hello everyone,

We have the following problem:

Merchant A, with a registered office and billing address, orders an item from us ( dropshipping), with the delivery address being that of their customer, for example, in Austria. Both in the online shop and when the order is transferred to the ERP system, the Austrian VAT rate of 20% is charged, even though the billing address is in Germany. The merchant is therefore responsible for their OSS reporting and the corresponding foreign VAT rate on their invoice to the customer.

Have we missed any setting here?
What you're seeing is pretty common in cross-border dropshipping setups. Most shop systems (and many ERP systems) determine the VAT rate based on the delivery/shipping address , not the billing address. Since the goods are physically delivered to Austria, the shop applies 20% Austrian VAT.


In your specific case, though, Merchant A (with a German billing address) is the buyer of record and responsible for reporting the VAT correctly through OSS when they resell to their Austrian customer. That means your invoice to Merchant A should usually be treated as a B2B intra-EU supply (reverse charge, no Austrian VAT on your invoice, provided you have their valid VAT ID).


Things to check in your setup:


  • Make sure the shop and ERP both have Merchant A's VAT ID stored and that it is validated (VIES check).
  • Configure the system so that if a valid VAT ID is present and the transaction is intra-EU B2B, VAT is not charged regardless of the delivery country.
  • If your ERP supports “tax based on billing address + VAT ID,” enable that. Some platforms require a special setting or plugin for OSS compliance.

If those settings aren't available, you may need to adjust tax rules in the ERP or shop, or handle it via a tax plugin/add-on designed for cross-border B2B/OSS cases.
 

davidstreamer

Neues Mitglied
26. März 2026
1
0
Ich denke, das Problem liegt weniger an einer einzelnen Einstellung, sondern eher an der Art, wie JTL die Steuerlogik bei Dropshipping und Reihengeschäften interpretiert. In vielen Fällen orientiert sich das System standardmäßig an der Lieferadresse, wodurch automatisch der ausländische Steuersatz gezogen wird, selbst wenn eine gültige deutsche USt.-ID hinterlegt ist. Genau hier entsteht dann die Verwirrung zwischen OSS, innergemeinschaftlicher Lieferung und B2B-Abwicklung. blank text generator

Aus meiner Sicht wäre eine saubere Lösung, wenn JTL stärker zwischen B2C- und B2B-Bestellungen unterscheidet und bei gültiger USt.-ID die Steuerregel klar über den Rechnungsempfänger steuert. Zusätzlich kann es helfen, vor der Rechnungsstellung einen Workflow oder eine manuelle Prüfung einzubauen, damit solche Fälle automatisch erkannt und korrigiert werden. Bis ein offizieller Fix kommt, bleibt wahrscheinlich nur diese Zwischenlösung.

Nebenbei nutze ich bei längeren technischen Diskussionen oder Dokumentationen manchmal kleine Tools wie blank text generator relevants, um Formatierungen zu testen oder Inhalte strukturiert vorzubereiten, bevor sie im Shop oder im Forum veröffentlicht werden. Das hilft besonders bei komplexeren Beiträgen mit vielen Details.
 

Peeters

Aktives Mitglied
6. Oktober 2023
95
16
Düsseldorf
Aus meiner Sicht wäre eine saubere Lösung, wenn JTL stärker zwischen B2C- und B2B-Bestellungen unterscheidet und bei gültiger USt.-ID die Steuerregel klar über den Rechnungsempfänger steuert. Zusätzlich kann es helfen, vor der Rechnungsstellung einen Workflow oder eine manuelle Prüfung einzubauen, damit solche Fälle automatisch erkannt und korrigiert werden. Bis ein offizieller Fix kommt, bleibt wahrscheinlich nur diese Zwischenlösung.
Sorry, aber hier liegst du falsch. Das Lieferland ist das entscheidende, wie die Steuer behandelt wird.

D zu D: Egal ob Privat oder Gewerblich ist die deutsche MwSt zu berechnen, es gibt hier Ausnahmen, aber im allgemeinen Handel ist sie so fällig.
D zu EU: Privat ist per OSS geregelt, also Steuer im Empfängerland. Gewerblich mit UST-ID Steuerfrei, Meldung erfolgt über ZM.
D zu Drittland: Steuerfrei
 
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