Neu Umsatzsteuerproblem (Rechnung = D, Lieferadresse = EU-Ausland)

tomlarp

Sehr aktives Mitglied
22. Juli 2013
347
36
Hallo zusammen,

wir haben folgende Problematik:

Händler A mit Sitz und Rechnungsadresse bestellt bei uns ( Dropshipping) einen Artikel, Lieferadresse ist die seines Kunden z.B. im Österreich. Sowohl im Onlineshop als auch dann wenn der Auftrag in die Wawi übernommen wurde, wird der österr. Steuersatz von 20% berechnet, obwohl die Rechnungsadresse in Deutschland ist und der Händler somit für seine OSS-Meldungen und dem entsprechenden ausländischen Steuersatz auf seiner Rechnung ggü. dem Kunden verantwortlich ist.

Haben wir hier irgendeine Einstellung übersehen?
 
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Simone_die_Echte

Sehr aktives Mitglied
10. April 2014
1.298
369
Dann ist das ein Bug im Shop.

Ich habe dazu schon im November vergangenen Jahres ein Ticket bei JTL erstellt.

Eigentlich sollte folgendes gelten:
Rechnungsadresse DE, keine USt-ID, Lieferadresse EU-Ausland -> ausländische Steuer da Fernabsatz
Rechnungsadresse DE, andere USt-ID (egal aus welchem Land), Lieferadresse EU-Ausland -> steuerfrei da innergemeinschaftliche Lieferung
Rechnungsadresse DE, deutsche USt-ID, Lieferadresse EU-Ausland -> deutsche Umsatzseuer

Es herrscht bei JTL intern Uneinigkeit darüber ob das so korrekt ist und mir wurde gesagt, dass das Thema mit einem Anwalt für Steuerrecht geklärt wird.
Große Hoffnung auf einen schnellen Fix würde ich mir aber nicht machen.
 
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MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
13.828
1.545
@Simone_die_Echte

1) & 2)
Natürlich ist das richtig so wie du es schreibst, das war schon immer so und auch nach 2 Steuerprüfungen die wir hatten ohne Beanstandung.

3) "Rechnungsadresse DE, deutsche USt-ID, Lieferadresse EU-Ausland -> deutsche Umsatzseuer"

Nur das sehe ich anders, wenn die Ware direkt verbracht wird, also z.B. Direkt-Versand in die Schweiz ist es egal ob mit UID oder ohne und wer die Rechnung erhält, die Rechnung ist umsatzsteuerfrei, weil die Ware die EU verlässt.
Zugegeben hatten wir den Fall noch nie, aber so müsste es doch sein ?
Warum sollte man bei einem Direkt-Versand/Export eine Umsatzsteuer bezahlen müssen ?
 

Verkäuferlein

Sehr aktives Mitglied
29. April 2012
2.346
840
Dann ist das ein Bug im Shop.

Ich habe dazu schon im November vergangenen Jahres ein Ticket bei JTL erstellt.

Eigentlich sollte folgendes gelten:
Rechnungsadresse DE, keine USt-ID, Lieferadresse EU-Ausland -> ausländische Steuer da Fernabsatz
Rechnungsadresse DE, andere USt-ID (egal aus welchem Land), Lieferadresse EU-Ausland -> steuerfrei da innergemeinschaftliche Lieferung
Rechnungsadresse DE, deutsche USt-ID, Lieferadresse EU-Ausland -> deutsche Umsatzseuer

Es herrscht bei JTL intern Uneinigkeit darüber ob das so korrekt ist und mir wurde gesagt, dass das Thema mit einem Anwalt für Steuerrecht geklärt wird.
Große Hoffnung auf einen schnellen Fix würde ich mir aber nicht machen.
@Simone_die_Echte

1) & 2)
Natürlich ist das richtig so wie du es schreibst, das war schon immer so und auch nach 2 Steuerprüfungen die wir hatten ohne Beanstandung.

3) "Rechnungsadresse DE, deutsche USt-ID, Lieferadresse EU-Ausland -> deutsche Umsatzseuer"

Nur das sehe ich anders, wenn die Ware direkt verbracht wird, also z.B. Direkt-Versand in die Schweiz ist es egal ob mit UID oder ohne und wer die Rechnung erhält, die Rechnung ist umsatzsteuerfrei, weil die Ware die EU verlässt.
Zugegeben hatten wir den Fall noch nie, aber so müsste es doch sein ?
Warum sollte man bei einem Direkt-Versand/Export eine Umsatzsteuer bezahlen müssen ?

Aus meiner Sicht ist das nicht ganz so einfach und ich glaube selbst die deutschen Finanzbehörden sind sich da noch nicht wirklich sicher und die Ansichten ändern sich ab und an.

Meines Wissens nach ist eine innergemeinschaftliche Lieferung nur dann gegeben, wenn klar ersichtlich ist, dass die Lieferung zu den Zwecken eines gewerblichen Abnehmers mit USt.-ID in einem anderen EU-Land ausgeführt wird.

Das lässt sich im Regelfall nur belegen, wenn die USt.-ID geprüft wurde und die Lieferadresse die mit der USt.-ID verknüpfte ist.

Bei den Reihengeschäften (also z.B. Dropshipping) ist die Lage meines Wissens aktuell eher unklar und sehr von der konkreten Konstellation abhängig. Insbesondere wenn Waren- und Rechnungsempfänger oder deren USt.-ID in unterschiedlichen EU-Ländern und außerhalb des eigenen Landes befindlich sind.

Gerade in dem 2. Fall könnte es meines Wissens sein, dass das deutsche FA hier die deutsche USt. als fällig erachtet bzw. Nachweise einfordert.
 

Simone_die_Echte

Sehr aktives Mitglied
10. April 2014
1.298
369
Im zweiten Fall hat ja der deutsche Unternehmer eben eine zB österreichische USt-ID angegeben (natürlich geprüft) und lässt dann nach AT liefern.

Hat auch bei uns on der Steuerprüfung keine Probleme gegeben.

Ich versuche die Aufträge immer vor Rechnungsstellung zu prüfen und ggf zu ändern. Sonst wird es auch dem Kunden gegenüber recht peinlich...
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
13.828
1.545
Also wir müssen Intrastat und ZM (zentrale Meldung) erstellen und da wird alles geprüft, aber wir hatten noch nie eine Beanstandung wenn ein Land und das UID-Land nicht übereinstimmten.
Ob diese Prüfung stattfindet weiß ich natürlich nicht.

Falsche oder nicht mehr aktive UIDs zum Meldezeitpunkt werden aber reklamiert und müssen korrigiert werden, wenn nötig auch mit Nachzahlung der Mwst.

"EU-Ausland", sorry, da hast du natürlich recht, "EU und Ausland" passt in meinem Denken nicht mehr so richtig zusammen, für mich ist die Schweiz Ausland, Frankreich aber nicht ... ;)
 
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Verkäuferlein

Sehr aktives Mitglied
29. April 2012
2.346
840
Im zweiten Fall hat ja der deutsche Unternehmer eben eine zB österreichische USt-ID angegeben (natürlich geprüft) und lässt dann nach AT liefern.

Hat auch bei uns on der Steuerprüfung keine Probleme gegeben.

Ich versuche die Aufträge immer vor Rechnungsstellung zu prüfen und ggf zu ändern. Sonst wird es auch dem Kunden gegenüber recht peinlich...

Na ja, dann passt's ja in der Regel auch, mehr wird ja auch von einem nicht verlangt.

Also wir müssen Intrastat und ZM (zentrale Meldung) erstellen und da wird alles geprüft, aber wir hatten noch nie eine Beanstandung wenn ein Land und das UID-Land nicht übereinstimmten.
Ob diese Prüfung stattfindet weiß ich natürlich nicht.

Falsche oder nicht mehr aktive UIDs zum Meldezeitpunkt werden aber reklamiert und müssen korrigiert werden, wenn nötig auch mit Nachzahlung der Mwst.

"EU-Ausland", sorry, da hast du natürlich recht, "EU und Ausland" passt in meinem Denken nicht mehr so richtig zusammen, für mich ist die Schweiz Ausland, Frankreich aber nicht ... ;)

Das ist ja eben der Punkt, im Zweifelsfall wird immer versucht werden, von Dir die USt. nachzufordern, wenn Du nicht nachweisen kannst, dass Du sauber geprüft hast.

Wenn Du das ganze jetzt einfach nur automatisiert laufen lässt und ein Kunde einfach irgendeine EU-USt.-ID angibt und die Lieferung an irgendeine andere Adresse innerhalb der EU geht, heißt das ja noch nicht, dass der Besitzer der USt.-ID von dem Kauf etwas weiß und auch die entsprechende USt. abführt. Damit wird dann in der Regel Dein "Heimat-Finanzamt" auf Dich zukommen und Dich freundlich bitten, die USt. doch nachzuzahlen, wenn Du nicht belegen kannst, dass Du erfolgreich geprüft hast... ;) 😁

Wir haben z.B. mehrere Standorte und uns dafür auch entsprechend eine Euro-Adresse beim BZSt registriert, damit die Prüfungen erfolgreich durchgeführt werden können.

Aber das hilft dem TE nicht wirklich weiter...

Da ist das hier entscheidend:
https://www.bundesfinanzministerium...hengeschaeften.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Und ob der Shop das so kann. :)
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
13.828
1.545
Wir prüfen die UID manuell. Wie eh und je.

Und wenn die mit dem Firmennamen zusammenpasst und gültig ist dann ist alles OK.
Wohin der die Ware senden lässt ist uns egal, wir behalten keine Mwst ein die wir abführen müssten und er kann nichts abziehen oder geltend machen.

Wenn wir eine Klärung erhalten, dann ist diese üblicherweise nicht gerechtfertigt (wir speichern die Abfrage PDF) oder wir stellen eine neue Rechnung aus und verlangen die Nachzahlung vom Kunden und glaub es oder nicht, wir hatten noch nie ein Problem wegen der Nachforderung.
Und wenn, dann wäre es ein Inkasso-Fall wie jeder andere Inkasso-Fall.
 
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