Hey,
wir sind schon dran. Die Frist ist aber aufgeweicht worden, weil der Verwaltungsaufwand generell wohl recht hoch ist.
Nur eine Randnotiz:
Die Frist wurde
nicht aufgeweicht. Der Fahrplan ist so, wie er festgelegt wurde:
Bereits heute müssen E-Rechnungen ausgestellt werden, wenn Betriebe Leistungen für die öffentliche Verwaltung erbringen (das Spielchen mit der E-Rechnung wurde beginnend bei den oberen Bundesdehörden beriets 2018 umgesetzt).
Ab 1. Januar 2025 sind dann auch alle Unternehmen in Deutschland verpflichtet, E-Rechnungen empfangen zu können. Anders als bisher hat die E-Rechnung dann auch Vorrang vor der Papierrechnung.
Dann ab 1. Januar 2027: Pflicht für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 Euro zum Ausstellen von E-Rechnungen im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B).
Und dann ab 1. Januar 2028: Pflicht für alle Unternehmen zum Ausstellen von E-Rechnungen im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen.
"Die Frist ist aber aufgeweicht worden" klingt so, als ob der Gesetzgeber sich eine Entwicklung in der Umsetzung angeschaut und hinterfragt hätte, ob etwas paraxisgerecht ist und dann eine nachhaltige Anpassung der Fristen vorgenommen hätte.
Hat er aber nicht - so funktioniert unser Behördendschungel (leider) nicht