Soweit so git PC-Hilfe Meyer V3.0

F1RT

Gut bekanntes Mitglied
10. Mai 2010
290
15
AW: Soweit so git PC-Hilfe Meyer V3.0

Ich denke mal da liegt ihr alle daneben ... das Zauberwort heißt "Differenzbesteuerung". Die Xbox ist sicher schon :
a) 3x abgeschrieben
b) gebrauchte Artikel kann er mit 0% Verkaufen , wenn die Ware als GEBRAUCHT deklariert ist
c) wenn er es im Shop anbietet oder im Lokal .... ist beides Egal ... sein Steuerfuzi buch es auch mit 0%


mfg
 

PC-Hilfe Meyer

Guest
AW: Soweit so git PC-Hilfe Meyer V3.0

Ich denke mal da liegt ihr alle daneben ... das Zauberwort heißt "Differenzbesteuerung". Die Xbox ist sicher schon :
a) 3x abgeschrieben
b) gebrauchte Artikel kann er mit 0% Verkaufen , wenn die Ware als GEBRAUCHT deklariert ist
c) wenn er es im Shop anbietet oder im Lokal .... ist beides Egal ... sein Steuerfuzi buch es auch mit 0%


mfg
Also hab ich doch recht gehabt mit 0% UST, so wie es aussieht brauche nicht nur ich ein bischen Nachhilfe. :)
 

Dealux-GmbH

Sehr aktives Mitglied
5. März 2007
8.676
7
Düsseldorf
AW: Soweit so git PC-Hilfe Meyer V3.0

Ich denke aber das hier das Problem sein wird, dass es nicht direkt zu sehen ist, sondern man erst ein mal ziemlich weit nach unten scrollen muss. Aber wie von den anderen schon gesagt ist der Shop alles andere als rechtssicher und wenn es dafür dann auch noch ne Abmahnung geben würde, macht das "den Kohl ja auch nicht mehr fett".

Und das mit den Rechtschreib- und Grammatik-Fehlern geht wie manche schon gesagt haben gar nicht. Sonst ist ja auch bis auf den Header nicht wirklich was verändert worden wo man was zu sagen kann.
 

Hifi-Matze

Sehr aktives Mitglied
8. September 2006
1.192
8
AW: Soweit so git PC-Hilfe Meyer V3.0

Ich denke mal da liegt ihr alle daneben ... das Zauberwort heißt "Differenzbesteuerung".

Das ist mir ein Begriff. Trotzdem kann er nicht einfach 0% USt. ausweisen !
Er müsste darauf hinweisen, dass der Artikel "nach §25a UStG differenzbesteuert" ist und die anfallende Ust im Betrag enthalten ist (denn 0% würde bedeuten, dass sie USt-frei ist, was ja eben auch nicht stimmt!)

Die Xbox ist sicher schon :
a) 3x abgeschrieben
1.) Ist das reine Vermutung
2.) Wenn sie einem Privatkunden gehört, ist sie das ja wohl kaum.
b) gebrauchte Artikel kann er mit 0% Verkaufen , wenn die Ware als GEBRAUCHT deklariert ist
Das ist falsch. Gebrauchte Artikel können mitnichten USt-frei verkauft werden. Entweder sie sind reguläre Umsätz (d.h. mit 7% oder 19%) oder sie sind eben differenzbesteuert (siehe oben).

c) wenn er es im Shop anbietet oder im Lokal .... ist beides Egal ... sein Steuerfuzi buch es auch mit 0%
Auch diese Aussage ist falsch. Er macht eine Splitbuchung, bucht den Teil der Verkaufssumme, die dem Einkaufspreis entspricht auf "Erlöse Ust-frei" und des Rest auf ein separates Konto "Erlöse Differenzbesteuert 19%".


Davon aber abgesehen:
Selbst wenn er es differenzbesteuern würde, hat er die Ware ja vorher angekauft. Der Ausschluß von Gewährleistung und Widerrufsrecht ist daher trotzdem unzulässig und abmahnfähig.
 

Hifi-Matze

Sehr aktives Mitglied
8. September 2006
1.192
8
AW: Soweit so git PC-Hilfe Meyer V3.0

Also hab ich doch recht gehabt mit 0% UST, so wie es aussieht brauche nicht nur ich ein bischen Nachhilfe. :)

Nur weil jemand etwas geschrieben hat, was dir Recht gibt, heisst es nicht, dass du auch Recht hast ;)
Dass die Differenzbesteuerung existiert hat man dir ja im Finanzamt gesagt, insofern passt das. ABER: Sie haben dir NICHT gesagt, wie man so etwas in einem Onlineshop rechtssicher umsetzt. Und letztendlich geht es genau DARUM. Dein Shop ist von hinten bis vorne eine juristische Katastrophe. BETE darum, dass ihn keiner deiner Mitbewerber sieht, sonst flutschen Dir die Tausender nur so aus der Tasche.

Was mich aber wirklich wundert: Geändert hast du noch nichts - nicht einmal danach gefragt "wie man es richtig macht". Offenbar scheint dir der Ernst der Lage überhaupt nicht klar zu sein bzw. überhaupt nicht zu interessieren, oder?
 

F1RT

Gut bekanntes Mitglied
10. Mai 2010
290
15
AW: Soweit so git PC-Hilfe Meyer V3.0

Lustig finde ich die Tatsache , das du dafür eine Spedition beauftragst ;) Passt das alles nicht in ein Paket ? Und änder bitte mal den lächerlichen Preis - 299 ist alles zusammen 2001 wert .... 2010 kannste damit vielleicht noch ein 100er bekommen ....

UND BEVOR DIR ALLE HIER KLUGE RATSCHLÄGE GEBEN - UND DU DIR VIELLEICHT NICHT SICHER BIST - STELLE DAS TEIL OFF
 

PC-Hilfe Meyer

Guest
AW: Soweit so git PC-Hilfe Meyer V3.0

Das mich das nicht interressiert stimmt nicht,
1. Habe ich heute meinen Anwalt angerufen der für mich sonst immer Mahnschreiben Gerichtliches Verfahren tec macht wenn jemand nicht zahlt.
Die AGB sind nun rechtssicher. Das mit den 0% UST schaut sich mein steuerberater nochmal an wie ich das im Shop umsetzen müsste.
Das Wiederrufsrecht bin ich nun auch nochmal mit meinem Anwalt durchgegangen, das ist nun auch Rechtssicher. Die RMA Regelungen sind nun angepasst und somit auch Rechtssicher.

Der Versand hat sich nun auch schon geändert. Es gibt keine 100KG mehr.
Rechtschreibfehler bin ich dran. SSL kommt demnächst nun auch noch zum einsatzt. Wo mich niemand von euch mal gewarnt hätte das dies auch Abmahnfähig ist wenn man Privatdaten nicht verschlüsselt.

Nun muss ich mal noch schauen was ich mit dem anderem mache. Eins steht für mich jetzt schon fest die Zahlungsbedinungen bleiben erstam so wie Sie sind, wenn der Shop mal mehr Umsatzt bring wie im jetzigem Zeitpunkt erlass ich vielleicht mal die Zahlunggebühren.
 

Dealux-GmbH

Sehr aktives Mitglied
5. März 2007
8.676
7
Düsseldorf
AW: Soweit so git PC-Hilfe Meyer V3.0

Wie kann das Widerrufsrecht rechtssicher sein, wenn man es nirgendwo findet? Es ist nirgendwo ein Link und in den AGB steht es auch nicht. Und das die AGB so rechtssicher sind halte ich auch für ein Gerücht. Ich würde auf jeden Fall wenn es so da steht bei dir nicht einkaufen:

§2 Abs. 3:
Der Anbieter bestätigt den Eingang der Bestellung des Kunden durch Versendung einer Bestätigungs-E-Mail. Diese Bestellbestätigung stellt noch nicht die Annahme des Vertragsangebotes durch den Anbieter dar. Sie dient lediglich der Information des Kunden, dass die Bestellung beim Anbieter eingegangen ist. Die Erklärung der Annahme des Vertragsangebotes erfolgt durch die Auslieferung der Ware oder eine ausdrückliche Annahmeerklärung.

§4
Die Zahlung des Kaufpreises ist mit dem Bestellabschluss fällig.

Heißt also das ich noch keinen Vertrag eingegangen habe, aber schon zahlen soll?

Und wie erwähnt ist dein Impressum auch noch nicht rechtssicher, da du bei deiner Firmirung keinen Geschäftsführer hast.
 

ag-websolutions.de

Sehr aktives Mitglied
29. Dezember 2009
14.548
232
AW: Soweit so git PC-Hilfe Meyer V3.0

Jörg lass es gut sein....wenn dein Rechtsanwalt nicht in der Lage ist...bei einem Telefonat und quasi in ner halben Stunde dir eine völlig rechtssichere und abmahnfreie AGB zu zaubern, dann hast du halt einen unfähigen RA....ähhhh....







genauso wie ich dann einen habe....dto. für Steuerberater und Finanzbeamter
 

mitlaser

Gut bekanntes Mitglied
28. Oktober 2008
706
17
AW: Soweit so git PC-Hilfe Meyer V3.0

Ich lese diesen Thread nun schon von Angfang an mit. Ich finde es erstaunlich und unheimlich toll, wieviel Mühe sich die Leute hier mit Dir geben. Spricht für die Qualität des Forums.
Eben habe ich auch mal Deine Seite/ Shop besucht. Nimm es bitte nicht zu persönlich, aber ich kann nur für Dich hoffen, dass Du von Computern mehr Ahnung hast als von der deutschen Sprache. Such Dir ne Studentin, die Deine Seiten nochmal komplett überarbeitet.

Deine Anwerbung für Franchisepartner unter "Über uns" ist abenteuerlich formuliert. Ich nehm dann nach Möglichkeit auch ne große Kette.

Erster Klick in den Shop- Monitore 24" (Hab ich mir zufällig letzte Woche 2 Stk. bei Conrad bestellt). Dutzende Artikel (9 Seiten), wenig Infos, fast keine Fotos und kein Einziger lieferbar.

Zweiter Klick -Gutschein für kostenlosen Versand : Verfällt nach 6 Monaten?? Soweit ich das im Hinterkopf habe, gibt es dazu auch schon Urteile.

Auf diverse andere Versäumnisse wurdest Du ja schon genügend hingewiesen.

Dieser kurze Eindruck reicht mir schon, um bei dir nichts zu bestellen.
Ich kann nur für Dich hoffen, dass ich ein Einzelfall bin und wünsche Dir alles Gute.
 

PC-Hilfe Meyer

Guest
AW: Soweit so git PC-Hilfe Meyer V3.0

Da Ihr mich nun so verunsichert habt, bin ich nun mal auf die Seite Trusted Shops gegangen und hab mir dort so eine Musterlösung angesehen.
Was haltet Ihr davon? Wie muss ich die nun bearbeiten das ich auch laut eueren infos Rechtsicher mit den AGB bin?
Mustertext:
Übersicht über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
2. Vertragspartner
3. Angebot und Vertragsschluss
4. Widerrufsrecht
5. Preise und Versandkosten
6. Lieferung
7. Zahlung
8. Eigentumsvorbehalt
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Für alle Lieferungen von [EINSETZEN: Name des Shops] an Verbraucher (§ 13 BGB) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
2. Vertragspartner
Der Kaufvertrag kommt zustande mit [EINSETZEN: Name des Unternehmens, Rechtsform, Inhaber oder Vertretungsberechtigter, Postadresse (kein Postfach), ggf. Handelsregistereintrag, ggf. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer]. Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen werktags von [EINSETZEN: 9:00h] bis [EINSETZEN: 18:00h] unter der Telefonnummer [EINSETZEN: Telefonnummer] sowie per E-Mail unter [EINSETZEN: E-Mail-Adresse].

3. Angebot und Vertragsschluss
3.1 Die Darstellung der Produkte im Online- Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar. Irrtümer vorbehalten.
3.2 Durch Anklicken des Bestellen-Buttons im letzten Schritt des Bestellprozesses geben Sie eine verbindliche Bestellung der auf der Bestellseite gelisteten Waren ab. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail unmittelbar nach dem Erhalt Ihrer Bestellung annehmen.
4. Widerrufsrecht
Verbraucher haben ein vierzehntägiges Widerrufsrecht.

Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

[EINSETZEN: Namen/Firma und ladungsfähige Anschrift des Widerrufsadressaten (Zusätzlich können angegeben werden Telefaxnummer, E-Mail-Adresse und/oder, wenn der Verbraucher eine Bestätigung seiner Widerrufserklärung an den Unternehmer erhält, auch eine Internet-Adresse jedoch keine Telefonnummer!)]
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden.
Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
[EINSETZEN: AUSNAMEN VOM WIDERRUFSRECHT; SIE DÜRFEN NUR DIE AUSNAHMEN NENNEN, DIE FÜR IHR SORTIMENT EINSCHLÄGIG SIND, D.H. AUF DIE SIE SICH KONKRET IN IHREM SHOP BERUFEN WOLLEN:]
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen
- zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder
- eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder
- die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder
- schnell verderben können oder
- deren Verfallsdatum überschritten würde,
- zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind oder
- zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten, es sei denn, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat.

4a. Rücksendekosten bei Ausübung des Widerrufsrechtes
Machen Sie von Ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch (siehe Widerrufsbelehrung), haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
5. Preise und Versandkosten
5.1 Die auf den Produktseiten genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile.
5.2 Informationen zu zusätzlich anfallenden Versandkosten finden Sie in der [EINSETZEN: Link auf die Versandkostenaufstellung].

6. Lieferung
6.1 Die Lieferung erfolgt innerhalb [EINSETZEN: Liefergebiet] mit [EINSETZEN: Name des Transportdienstleisters].
6.2 Die Lieferzeit beträgt [EINSETZEN: Lieferzeit in Tagen oder z.B. "bis zu X Tagen"]. Auf evtl. abweichende Lieferzeiten weisen wir auf der jeweiligen Produktseite hin.
7. Zahlung
7.1 Die Zahlung erfolgt wahlweise per [EINSETZEN: Zahlungsarten wie im Bestellprozess auswählbar oder Link auf Seite mit Zahlungsarten].
7.2 Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur dann zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder unbestritten sind oder schriftlich durch uns anerkannt wurden.
7.3 Sie können ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.
8. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware unser Eigentum
9.Vertragstext
Der Vertragstext wird auf unseren internen Systemen gespeichert. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie jederzeit auf dieser Seite einsehen. Soweit Sie ein Kundenkonto erstellt haben, können Sie Ihre Kundendaten jederzeit unter ‘Kundenlogin’ einsehen. Die Bestelldaten [EINSETZEN WENN DIE AGB PER E-MAIL ZUGESENDET WERDEN: und die AGB] werden Ihnen per E-Mail zugesendet. Nach Abschluss der Bestellung ist der Vertragstext aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.

Da Ihr euch wirklich Mühe mit mir geben wollt so scheint es will ich nun mal euch vertrauen und mir hilfe von den experten holen, die schon etwas länger im Onlinegeschäft sind.
Nicht das mich die Haie im Hifischbecken noch fressen.

 

Dealux-GmbH

Sehr aktives Mitglied
5. März 2007
8.676
7
Düsseldorf
AW: Soweit so git PC-Hilfe Meyer V3.0

Ich glaube hier wird keiner so leichtsinnig sein und dir einen in seinen Augen auch rechtssicheren Vorschlag machen, da er dann dafür auch haften könnte. Einfach mal einen Anwalt fragen der wirklich Ahnung von so was hat. Hier z.B.: Internetrecht - Home
 

ag-websolutions.de

Sehr aktives Mitglied
29. Dezember 2009
14.548
232
AW: Soweit so git PC-Hilfe Meyer V3.0

Rechtsberatungen dürfen NUR Personen durchführen, die hierzu Kraft ihres Berufes berechtigt sind ... Rechtsanwälte zum Beispiel

Und da du doch zu diesem Berufsstand hinreichende Geschäftsbeziehungen hast, würde ich diesen mit der vollständigen gestaltung deines rechtssicheren Shops beauftragen....denn dann haftet er im Nachhinein auch dafür, wenn es denn doch nicht sooo rechtssicher sein sollte
 

pikantum

Guest
AW: Soweit so git PC-Hilfe Meyer V3.0

...oder wende dich an den Händlerbund. Die nehmen sich auch der Problematik eines rechtssicheren Shops an.
 

Dan

Aktives Mitglied
20. Januar 2010
255
2
AW: Soweit so git PC-Hilfe Meyer V3.0

Eigentlich wollte ich nichts mehr zu diesem oder ähnlichen Threads schreiben, um mich nicht aufzuregen - Jetzt muss ich doch.

Also, hier sind Leute, die sich eine Irrsinnsmühe geben; Fehler suchen, evtl. nach richtigen Lösungen suchen, dir Tips geben und haarklein erklären was eigentlich zu machen wäre. Das tun die Leute in Ihrer Freizeit, freiwillig und sicherlich mit der Intention, Dir Ärger und Kosten zu ersparen, die Du Dir scheinbar nicht mal vorstellen kannst. Ich denke, keiner würde eine Zeile schreiben, wenn er das Gefühl hätte, dass es Dich gar nicht interessiert...
Aber weißt Du was? Ich habe genau das Gefühl.
Im Juli wurde Dir hier: http://forum.jtl-software.de/shops-stellen-sich-vor/27214-pc-hardware-more.html schon alles relevante gesagt. Was hat sich geändert? Nada... Du weißt es besser. Hier schreiben Dir Leute, die länger im Geschäftsleben sind, als Du auf der Welt.... Mann, ich freu mich über jeden Tip den ich bekomme - Man muss zwar nicht alles genau so sehen, aber manches sind einfach Fakten und lustigerweise sind gerade die juristischen Details auch noch einfach zu überprüfen - Wenn´s einen halt interessiert.

Du erzählst immer etwas von Deinem Anwalt... Hör auf Dich und andere zu verschaukeln - Du hast keinen Anwalt.
Dein RMA-Text ist stumpf geklaut von Alphacool - CPU Kühlung und Wasserkühlung sowie PC-Cooling und Silent-PC Artikel von Alphacool - Reklamation / Rücksendung, sogar Deine Grafiken unter Versandkosten klaust Du und bindest sie auch noch vom fremden Server ein (!). Du hast in meinen Augen Mängel im Rechtsverständnis.

Also nochmals eine weitere Meinung zusätzlich zu den vielen wichtigen anderen Punkten hier im Fred: Nimm den Shop erst einmal vom Netz, schmeiß die AGB komplett und ersatzlos raus, lass (!) alle Texte neu schreiben und dann, aber wirklich erst dann, stell den Shop nochmals vor. Über Details kann man reden, aber so ist es hoffnungslos.

So, jetzt geht´s mir besser.
 

Jolo

Sehr aktives Mitglied
26. Februar 2007
1.957
2
AW: Soweit so git PC-Hilfe Meyer V3.0

Sogar die Texte der Produkte sind geklaut... mit den Links zu den Kontaktformularen der Originalbeschreibung...

Manman, mach das Teil zu und überarbeite erst mal richtig. Das ist schon grob fahrlässig!
 

F1RT

Gut bekanntes Mitglied
10. Mai 2010
290
15
AW: Soweit so git PC-Hilfe Meyer V3.0

@Jolo ... jupp,mein reden ... zu machen und neu machen - externe Hilfe holen und neu starten. Daniel - ist nur ein Rat um Dir lästige Abmahnungen zu ersparen .... Ich mach die Scheiße (Ops) schon 25 Jahre .. keiner ist perfekt - jeder Shop hat Fehler und Macken - nur bei Dir sind es halt zu viele ... is nicht böse gemeint ... nur ein Rat. Und zu Deiner XBOX , wenn du die für 299 an den Mann gebracht hast - ich habe noch 14 orig. Verpackte XBoxen hier stehen ( habe ja auch einen Konsolenladen ) --- die schick ich dir dann ... ;)

mfg
 

mastertango

Sehr aktives Mitglied
10. Oktober 2009
2.475
42
Wustrow
AW: Soweit so git PC-Hilfe Meyer V3.0

Sogar die Texte der Produkte sind geklaut... mit den Links zu den Kontaktformularen der Originalbeschreibung...

Manman, mach das Teil zu und überarbeite erst mal richtig. Das ist schon grob fahrlässig!

...lol........


jetzt mal im ernst ..... ich glaub der ist noch keine 18......:biggrin:
 

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