Soweit so git PC-Hilfe Meyer V3.0

PC-Hilfe Meyer

Guest
Ja es ist nun soweit wir haben das Template so wie wir es haben möchten,
nun sind mal wieder die User dran vom Forum dran sich zum Shop JTL3 zu äußern. Wenn der eine oder andere noch Tipps hat oder einen Fehler entdeckt wäre es wie immer ganz nett uns den mal mit zuteilen.
Der Link ist immer noch der selbe aber hier für neue Besucher nochmal der Link: http://shop.meyers-pchilfe.de

Wir wären sehr dankbar wenn Ihr mal einen blick auf die Zahlungsarten werfen würdet um eure Meinung dazu abzugeben. Was fehlt euch für eine Zahlungsmöglichkeit oder welche würdet Ihr ändern etc.

Vielen Dank schonmal für eure Zeit.
 

gerhard5302

Sehr aktives Mitglied
AW: Soweit so git PC-Hilfe Meyer V3.0

Erster Vorschlag gleich dazu:
Keine Kosten für Zahlungsarten, ausgenommen Nachnahmezuschlag. Keine Mindermengen, keine Mindestbestellwerte. Das ist alles derzeit viel zu kompliziert und meiner Meinung nach zu wenig übersichtlich.

lg
Gerhard
 

meister-eder

Gut bekanntes Mitglied
7. Dezember 2007
596
1
München
AW: Soweit so git PC-Hilfe Meyer V3.0

Also, ich finde die Zahlungsarten wirklich Abenteuerlich. Hab's jetzt 2x durchgelesen und wüsste nicht, für welche ich mich entscheiden sollte. Dir würde ich nicht mal eine Schraube abkaufen. Außerdem solltest Du mal die Texte in Word kopieren und auf Rechtschreibfehler checken.
 

PC-Hilfe Meyer

Guest
AW: Soweit so git PC-Hilfe Meyer V3.0

An der übersichtlichkeit könnte man noch was ändern.
Das sehe ich ein. Danke erstmals
 

macreal19

Gut bekanntes Mitglied
6. Mai 2008
577
3
AW: Soweit so git PC-Hilfe Meyer V3.0

Was soll man dazu sagen? Ich persönlich verstehe nicht warum man das hier postet... Es ist ein Standard Shop mit minimalen Anpassungen...
 

mastertango

Sehr aktives Mitglied
10. Oktober 2009
2.475
42
Wustrow
AW: Soweit so git PC-Hilfe Meyer V3.0

ich persönlich würde mich bei DHL Paket bewerben. Genau so wie bei Hermes.... dann hast du ein Preis für alle Paketgrößen "5 €" in der Regel ... und kannst dir das ganze Versandkostenschéiß sparen. Kleiner Tip,.... bei der Frage wieviel Pakete sie versenden immer 500 im Jahr sagen. Dann kriegst auch den Preis. Nur drauf achten das du am Jahresende auch paar Pakete versendest sonst schmeißen die dich wieder raus. (offiziell ....lol ) :tongue:

Dieser Tip ist Gold wert und kostet dich nur den Kauf einer Matratze bei mir :biggrin:
 

Hifi-Matze

Sehr aktives Mitglied
8. September 2006
1.192
8
AW: Soweit so git PC-Hilfe Meyer V3.0

Was soll man dazu sagen? Ich persönlich verstehe nicht warum man das hier postet... Es ist ein Standard Shop mit minimalen Anpassungen...
Vielleicht postet man es, weil man Kritik haben möchte - denn nur so kann man sich wirklich verbessern.

Meine Kritikpunkte:

- Rächtschraibunk: Fürchterlich. Massenhafte Texte sind falsch. Ein kleiner Rechtschreibfehler macht nichts, aber hier kommen sie in praktisch allen Texten so massiv vor, dass garantiert kein Kunde, der das gelesen hat, noch was kaufen möchte.

- Reklamation: Eine Gutschrift bei einer Reklamation wird nur dem Kundenkonto gutgeschrieben? Und Versandkosten gar nicht erstattet?
Sorry, aber Gewährleistung ist keine "Kulanzsache", wo der Kunde dann froh sein muss, das Geld erstattet zu bekommen. Deine Abwicklung ist klar abmahnfähig. Du hast das Recht zur Nachbesserung - wenn du das nicht kannst, MUSST du dem Kunden das Geld wiedergeben - und zwar NICHT nur als Gutschein, sondern Kohle zurück!

Darüberhinaus stehen fürchtlich falsche Sachen im Text:

Gemäß dem Fernabsatzgesetz (FAG) haben Sie das Recht, gekaufte gebrauchte Ware innerhalb von 14 Tagen ab Kaufdatum an uns zurückzusenden. Da die Ware im Folgenden aber nicht mehr als neuwertig zu verkaufen ist, können wir i.d.R. nur 30% des originalen Verkaufspreises erstatten. Details zur Rückerstattung fällt der jeweils zuständige RMA-Mitarbeiter. Flohmarkt Artikel sind nicht RMA oder Rückgabefähig, da es sich um Privatverkäufe handelt.
1.) Gibt es kein "Fernabsatzgesetz" mehr, schon viele Jahre nicht mehr!
2.) Hast du auch bei gebrauchten Artikeln die volle Kaufsumme zu erstatten. Inklusive eventuelles Versand- und Zahlungsgebühren. (Plus natürlich Rückversand, falls Artikel über 40 Euro). Ein "pauschaler" Abschlag ist nicht zulässig und abmahnfähig (Sehe "Wasserbettenurteil").
Gemäß des Fernabsatzgeschäftes haben Sie ein 14 tägiges Wiedersrecht
Bitte was? Ein Wiedersrecht? Was ist das denn? Und was ist ein Fernabsatzgeschäft?

- Zahlungsmöglichkeiten: VIEL zu komplex für einen Kunden. Und warum muss ein Kunde schon 2mal bestellt haben, um etwas selbst abholen zu dürften und bar zu bezahlen? Das ist doch hirnrissig.

- Versandkosten: Finde ich persönlich viel zu hoch. 14,90 Euro Versandkosten für 31 kg? Mach für mich einen Eindruck wie ein Laden, der 3 Pakete im Monat verschickt und deshalb die Privatkundentarife nehmen muss.
Hast du Waren über 31 kg? Falls ja, dann deklariere diese als "Speditionsartikel" und weise das so aus. Denn wenn ich 2 große PCs mit jeweils 16 kg bei dir bestellen würde, müsste ich ja offenbar 80 Euro Versand bezahlen, obwohl man auch einfach 2 Pakete schicken könnte.

- Mal wieder Rechtschreibung:
Kundewerbung

Da es keine besere Werbung gibt als die von unseren Kunden. Wird dies natürlich
auch von uns belohnt.
In einem Satz 3 Rechtschreibungs- und 2 Zeichensetzungsfehler.

- Nochmal Widerrufsrecht (da kommt übrigens nicht von "wieder", sondern von "wider").
Es ist rechtlich nicht zulässig, dem Kunden die Form des Widerrufs über ein Formular aufzuzwingen.
Darüberhinaus muss ein separater Link "Widerrufsrecht" von jeder Seite des Shops aus erreichbar sein. Ein "Verstecken" der Widerrufsbelehrung in den AGB wäre nicht ausreichend. Macht aber auch nichts, denn auch in den AGB müsste die Widerrufsbelehrung zu finden sein, was sie bei Dir nicht ist.
Man findet sie lediglich im Bestellvorgang und selbst dort verwendest du zwar ein Muster, hast aber nichtmal die "möglicherweise abweichenden" Formulierungen rausgenommen. Darunter hast du aber offensichtlich noch "besondere Hinweise" hinzugefügt. Man erkennt das am "unjuristischen" Schreibstil und der Formulierung "Rückgabe / RMA", die im Zusammenhang mitdem WIDERRUFSrecht nichts zu suchen hat. Rückgaberecht ist was anderes als Widerrufsrecht - und RMA ist sowieso (zumal Endkunden mit dem Begriff RMA nichts anfangen können, ist ein klassischer Fall des "fachchinesisch", das man vermeiden sollte).

- Impressum: Auch hier ist ein gravierender, abmahnfähiger Fehler zu finden.
(Und zusätzlich darfst du laut Google Maps Richtlinien die Karte, die du im Impressum drin hast, als gewerblicher auch überhaupt nicht verwenden).

=> FAZIT:
Ganz ehrlich: Werde Mitglied bei Trusted Shops oder beauftrage einen Anwalt, deinen Shop rechtssicher zu machen. Das kostet dich zwar etwas, ist aber VIEL billiger als auch nur eine einzige Abmahnung zu erhalten. Die Computerbranche ist hart umkämpft und da ist es nicht unwahrscheinlich, dass du bald eine erhalten dürftest. Futter für die Abmahnanwälts gibts bei Dir leider genug.

Handle schnell, sonst wirds richtig teuer. Und wenn das getan ist, dann überarbeite deinen Auftritt. Werde kundenfreundlich, informiere dich über "Usability" im Shop.
Dann wirst du beispielsweise auch herausfinden, dass es vollkommen hirnrissig ist, einem Kunden das Anlegen eines Kundenkontos vorzuschreiben, und dann von ihm das Bundesland oder den Geburtstag als Pflichteingabe abzufragen. Oder dass es unsinnig ist, den wertvollen Platz in der rechten Sidebox ganz oben für so etwas unfassbar unwichtiges wie die Darstellung der Kundengruppe zu nutzen.

Ich habe dir jetzt zwar ziemlich viele unangenehme Sachen geschrieben, die dir sicherlich nicht gefallen werden.
Aber wenn du schlau bist, setzt du sie um anstatt sie zu ignorieren. Denn sie sind gut gemeint. Falls du sie ignorierst, wird dein Shop nie profitabel sein (denn er wird die Abmahnkosten niemals wieder reinholen, weil kein Kunde in so einem Shop etwas bestellen wird).

Viele Grüße
Matze
 

Hifi-Matze

Sehr aktives Mitglied
8. September 2006
1.192
8
AW: Soweit so git PC-Hilfe Meyer V3.0

kannst du nicht mal genau so kritisch bei mir vorbeischauen :biggrin:

Ich fürchte nicht ;) So "genau" kucke ich nur, wenn ich Dinge finde, dich "gar nicht gehen". Wenn ich in einen Shop schaue und finde bei aller Individualität nichts objektives, was mir "ins Auge sticht", ist meine Motivation nicht so groß, mir da ewig den Shop anzuschauen ;)
Sprich: No news are good news, d.h. so schlecht finde ich ihn nicht. Klar, Kleinigkeiten würde ich persönlich anders machen, aber es ist ja schließlich nicht MEIN SHOP.
 

Hifi-Matze

Sehr aktives Mitglied
8. September 2006
1.192
8
AW: Soweit so git PC-Hilfe Meyer V3.0

kannst du nicht mal genau so kritisch bei mir vorbeischauen :biggrin:

Ich fürchte nicht ;) So "genau" kucke ich nur, wenn ich Dinge finde, dich "gar nicht gehen". Wenn ich in einen Shop schaue und finde bei aller Individualität nichts objektives, was mir "ins Auge sticht", ist meine Motivation nicht so groß, mir da ewig den Shop anzuschauen ;)
Sprich: No news are good news, d.h. schlecht finde ich ihn nicht. Klar, Kleinigkeiten würde ich persönlich anders machen, aber es ist ja schließlich nicht MEIN SHOP. :) Alles in allem gefällt mir das schon recht gut. Ich würde vielleicht nur den Header einheitlicher machen. Die Bilder ganz oben und dann blau hinterlegte Links in weißer Schrift wirkt nicht stimmig.
 

chef1568

Sehr aktives Mitglied
4. Mai 2009
1.265
2
Bayern
AW: Soweit so git PC-Hilfe Meyer V3.0

- Rechtschreibfehler:
sind leider überall (wie bereits angesprochen)

- Neukundenanmeldung:
für was Bundesland und Geburtstag als Pflichtangabe? (letzteres wurde bereits erwähnt)

- Bonussystem: Kundewerbung (Rechtschreibung)
es wird immer eine Gutschrift erwähnt - vielleicht auch mal die Höhe der Gutschrift festlegen

- Versandkosten:
übersichtlicher gestalten und Preise pauschalisieren

- Preise (Flohmarkt):
0% USt. ????

- Kategorieübersicht:
Kategoriebilder gleich groß machen!
aktive Kategorie hervorheben

- Artikeldetails:
ist Artikelgewicht und Versandgewicht die Software notwendig?
ebenso ist mir ein paar Mal die EAN aufgefallen.
Dadurch wirkt alles ein wenig überlaufen.
Weniger ist manchmal mehr!

- AGB:
§ 4
Fälligkeit


Die Zahlung des Kaufpreises ist mit Vertragsschluss fällig.
sofort? Nicht etwa in 7 Werktagen / 14 Werktagen?

Beispiel:
Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche des Kunden beträgt bei Verbrauchern bei neu hergestellten Sachen 2 Jahre, bei gebrauchten Sachen 1 Jahr.....
Artikel statt "Sachen" - hört sich besser an.

(3) Eine Garantie wird von dem Anbieter nicht erklärt.
Was soll das bedeuten?
Du übernimmst keine Garantie für deine verkauften Artikel?

Das sind jetzt nur ein paar Dinge die ich mir aus den AGB herausgepickt habe.

Bitte noch DRINGEND die gesamten AGB überarbeiten!!!!



@Hifi-Matze, kannst du auch mal in mein Shop schaun :tongue:


gruß feder
 

PC-Hilfe Meyer

Guest
AW: Soweit so git PC-Hilfe Meyer V3.0

- Rechtschreibfehler:
sind leider überall (wie bereits angesprochen)

- Neukundenanmeldung:
für was Bundesland und Geburtstag als Pflichtangabe? (letzteres wurde bereits erwähnt)

- Bonussystem: Kundewerbung (Rechtschreibung)
es wird immer eine Gutschrift erwähnt - vielleicht auch mal die Höhe der Gutschrift festlegen

- Versandkosten:
übersichtlicher gestalten und Preise pauschalisieren

- Preise (Flohmarkt):
0% USt. ????

- Kategorieübersicht:
Kategoriebilder gleich groß machen!
aktive Kategorie hervorheben

- Artikeldetails:
ist Artikelgewicht und Versandgewicht die Software notwendig?
ebenso ist mir ein paar Mal die EAN aufgefallen.
Dadurch wirkt alles ein wenig überlaufen.
Weniger ist manchmal mehr!

- AGB:
sofort? Nicht etwa in 7 Werktagen / 14 Werktagen?

Artikel statt "Sachen" - hört sich besser an.

Was soll das bedeuten?
Du übernimmst keine Garantie für deine verkauften Artikel?

Das sind jetzt nur ein paar Dinge die ich mir aus den AGB herausgepickt habe.

Bitte noch DRINGEND die gesamten AGB überarbeiten!!!!



@Hifi-Matze, kannst du auch mal in mein Shop schaun :tongue:


gruß feder
Zu den 0% UST möchte ich gerne noch etwas sagen bevor der Punkt abgestempelt wird. Da es Privatverkäufe sind die ich nur Onlinestelle aber eigentlich nicht wirklich von mir kommen sondern von Kunden wie z.B. Ebay
weiß ich das ich kein Wiederrufsrecht geben muss und auch keine 19% davon absetzen muss. Das hat mir letztes jar erst das Finanzamt bestätigt.
Das ich gebrauchte Artikel vom Flohmarkt nicht zurück nehmen muss hat mir ein Anwalt bestätigt. In diesem Falle liegt eine Rückgabe beim Anbieter des Artikel, da ich in diesem Falle nur der Aussteller bin habe ich nix mit dem Rückgabe bedinungen am Hut das liegt also an der Privat Person die verkauft. Aber dennoch vielen Dank für eure Kritiken, da werde ich demnächst mal versuchen alles so schnell wie möglich ins reine zu bringen.
 

mastertango

Sehr aktives Mitglied
10. Oktober 2009
2.475
42
Wustrow
AW: Soweit so git PC-Hilfe Meyer V3.0

Zu den 0% UST möchte ich gerne noch etwas sagen bevor der Punkt abgestempelt wird. Da es Privatverkäufe sind die ich nur Onlinestelle aber eigentlich nicht wirklich von mir kommen sondern von Kunden wie z.B. Ebay
weiß ich das ich kein Wiederrufsrecht geben muss und auch keine 19% davon absetzen muss. Das hat mir letztes jar erst das Finanzamt bestätigt.
Das ich gebrauchte Artikel vom Flohmarkt nicht zurück nehmen muss hat mir ein Anwalt bestätigt. In diesem Falle liegt eine Rückgabe beim Anbieter des Artikel, da ich in diesem Falle nur der Aussteller bin habe ich nix mit dem Rückgabe bedinungen am Hut das liegt also an der Privat Person die verkauft. Aber dennoch vielen Dank für eure Kritiken, da werde ich demnächst mal versuchen alles so schnell wie möglich ins reine zu bringen.



Also also...... du bewegst ganz dünnen eis. Man kann dir nur raten den Shop solange offline zu stellen bis du dir über die einzelnen Bestimmungen im klaren bist.

Wo sind die Hinweise das das Käufe von Privat sind! Wo sind die Hinweise bei den einzelnen Artikeln das es nur eine Beschränkte Gewährleistung gibt. Im Impressum gibst du einen Geschäftsführer an. Ähm ja... und Steuernummer? Gerichtsstand? Das nur auf die schnelle. Wenn jemand lust hat und einen Anwalt als Kumpel hat schüttet der dir so dermaßen den Briefkasten mit Abmahnungen zu das du dir eine Hartz IV Hütte damit tapezieren kannst. Warum Hartz IV? Ja ganz einfach... wenn du die ganzen Abmahngebühren bezahlst hast bist du so pleite das dir nur noch Hartz IV bleibt.

Sorry ... soll garnicht böse sein. Soll dir nur die Realität bewusst machen wir gefährlich es ist mit Halbwissen im Internet Handeln zu wollen.
Das Internetgeschäft ist ein Haifischbecken und du bist eine Makrele :biggrin:....der rest ist bekannt :rolleyes:
 

PC-Hilfe Meyer

Guest
AW: Soweit so git PC-Hilfe Meyer V3.0

Also also...... du bewegst ganz dünnen eis. Man kann dir nur raten den Shop solange offline zu stellen bis du dir über die einzelnen Bestimmungen im klaren bist.

Wo sind die Hinweise das das Käufe von Privat sind! Wo sind die Hinweise bei den einzelnen Artikeln das es nur eine Beschränkte Gewährleistung gibt.
Die Hinweise die du ansprichst sind immer beim Produkt vorhanden-.
Siehe Hier den Anhang. Aber trotzdem Danke.
Flohmarkt Produkt mit Auszeichnungen
XBOX inkl. Games + DVD KIt, 299,00 €, PC-Hilfe Meyer
Siehe unten bei den Atributen:
Hinweis: Vom Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen
Privatverkauf: Ja
 

mastertango

Sehr aktives Mitglied
10. Oktober 2009
2.475
42
Wustrow
AW: Soweit so git PC-Hilfe Meyer V3.0

Die Hinweise die du ansprichst sind immer beim Produkt vorhanden-.
Siehe Hier den Anhang. Aber trotzdem Danke.
Flohmarkt Produkt mit Auszeichnungen
XBOX inkl. Games + DVD KIt, 299,00 €, PC-Hilfe Meyer
Siehe unten bei den Atributen:
Hinweis: Vom Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen
Privatverkauf: Ja


So wie du das darstellst und wie es jetzt ist wird es definitiv nicht reichen!!! Geb ich dir Brief und Siegel drauf und verwette mein nächstes Weihnachtsgeld.
 

Hifi-Matze

Sehr aktives Mitglied
8. September 2006
1.192
8
AW: Soweit so git PC-Hilfe Meyer V3.0

Zu den 0% UST möchte ich gerne noch etwas sagen bevor der Punkt abgestempelt wird. Da es Privatverkäufe sind die ich nur Onlinestelle aber eigentlich nicht wirklich von mir kommen sondern von Kunden wie z.B. Ebay
weiß ich das ich kein Wiederrufsrecht geben muss und auch keine 19% davon absetzen muss. Das hat mir letztes jar erst das Finanzamt bestätigt.
Das ich gebrauchte Artikel vom Flohmarkt nicht zurück nehmen muss hat mir ein Anwalt bestätigt. In diesem Falle liegt eine Rückgabe beim Anbieter des Artikel, da ich in diesem Falle nur der Aussteller bin habe ich nix mit dem Rückgabe bedinungen am Hut das liegt also an der Privat Person die verkauft.
Nichts für ungut, aber es ist ziemlich unklar, ob der Vertrag nun mit DIR oder einer anderen Privatperson zustandekommt.
Die von dir genannten Argumente stimmen zwar - aber nur, wenn KLAR ist, dass du nicht der Verkäufer des Artikels bist. Das geht aus deinem Shop leider keinesfalls hervor.
 

F1RT

Gut bekanntes Mitglied
10. Mai 2010
290
15
AW: Soweit so git PC-Hilfe Meyer V3.0

Aber bitte .... doch net für 299 !!! Selbst mit 50 Games is sie das net mehr wert - aber bitte.

Was mich auch etwas irritiert hat war die Kundengruppen Box
"Sie sind als Privatkunde angemeldet." ... häää ?? Das kann sicher einige Kunden verwirren ....

*alles nur meine Meinung*

mfg
 

mitlaser

Gut bekanntes Mitglied
28. Oktober 2008
706
17
AW: Soweit so git PC-Hilfe Meyer V3.0

@ matze :
Tolle Kritik, alles fundiert und mit viel Sachverstand und Engagement geschrieben.
Selten so einen tollen Beitrag gelesen! Ich würde Dich sofort als Shoptester buchen ;)
Gruß
Manu
 

Hifi-Matze

Sehr aktives Mitglied
8. September 2006
1.192
8
AW: Soweit so git PC-Hilfe Meyer V3.0

So wie du das darstellst und wie es jetzt ist wird es definitiv nicht reichen!!! Geb ich dir Brief und Siegel drauf und verwette mein nächstes Weihnachtsgeld.

Dem schließ ich mich uneingeschränkt an!
Da außerdem ja offenbar auch die Zahlung über dich läuft, kommst du definitiv NICHT so einfach aus der Sache raus (übrigens auch nicht beim Finanzamt, denn du muss ALLE Umsätze mit 19% versteuern, das FA wird dir bei einer Prüfung NICHT anerkennen, dass du 0% USt. anbietest - das wird - zusätzlich zu den Abmahnungen - RICHTIG teuer).
(Zumal du ja auch noch 9% Provision berechnest, die du dir wahrscheinlich vor der Auszahlung an den Kunden abziehst - in diesem Fall bist aber DU der Kaufvertragspartner des Kunden - und das Finanzamt wird das nicht anders sehen).


Sorry, aber mir scheint, du hasts die Ernsthaftigkeit deiner massiven Verfehlungen nichtmal im Ansatz erkannt. Anwälte könnten locker in kürzester Zeit 10000 Euro und mehr "mit dir verdienen".

Aber wenn dir das egal ist...
 

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