AW: Soweit so git PC-Hilfe Meyer V3.0
Was soll man dazu sagen? Ich persönlich verstehe nicht warum man das hier postet... Es ist ein Standard Shop mit minimalen Anpassungen...
Vielleicht postet man es, weil man Kritik haben möchte - denn nur so kann man sich wirklich verbessern.
Meine Kritikpunkte:
- Rächtschraibunk: Fürchterlich. Massenhafte Texte sind falsch. Ein kleiner Rechtschreibfehler macht nichts, aber hier kommen sie in praktisch allen Texten so massiv vor, dass garantiert kein Kunde, der das gelesen hat, noch was kaufen möchte.
- Reklamation: Eine Gutschrift bei einer Reklamation wird nur dem Kundenkonto gutgeschrieben? Und Versandkosten gar nicht erstattet?
Sorry, aber Gewährleistung ist keine "Kulanzsache", wo der Kunde dann froh sein muss, das Geld erstattet zu bekommen. Deine Abwicklung ist klar abmahnfähig. Du hast das Recht zur Nachbesserung - wenn du das nicht kannst, MUSST du dem Kunden das Geld wiedergeben - und zwar NICHT nur als Gutschein, sondern Kohle zurück!
Darüberhinaus stehen fürchtlich falsche Sachen im Text:
Gemäß dem Fernabsatzgesetz (FAG) haben Sie das Recht, gekaufte gebrauchte Ware innerhalb von 14 Tagen ab Kaufdatum an uns zurückzusenden. Da die Ware im Folgenden aber nicht mehr als neuwertig zu verkaufen ist, können wir i.d.R. nur 30% des originalen Verkaufspreises erstatten. Details zur Rückerstattung fällt der jeweils zuständige RMA-Mitarbeiter. Flohmarkt Artikel sind nicht RMA oder Rückgabefähig, da es sich um Privatverkäufe handelt.
1.) Gibt es kein "Fernabsatzgesetz" mehr, schon viele Jahre nicht mehr!
2.) Hast du auch bei gebrauchten Artikeln die volle Kaufsumme zu erstatten. Inklusive eventuelles Versand- und Zahlungsgebühren. (Plus natürlich Rückversand, falls Artikel über 40 Euro). Ein "pauschaler" Abschlag ist nicht zulässig und abmahnfähig (Sehe "Wasserbettenurteil").
Gemäß des Fernabsatzgeschäftes haben Sie ein 14 tägiges Wiedersrecht
Bitte was? Ein Wiedersrecht? Was ist das denn? Und was ist ein Fernabsatzgeschäft?
- Zahlungsmöglichkeiten: VIEL zu komplex für einen Kunden. Und warum muss ein Kunde schon 2mal bestellt haben, um etwas selbst abholen zu dürften und bar zu bezahlen? Das ist doch hirnrissig.
- Versandkosten: Finde ich persönlich viel zu hoch. 14,90 Euro Versandkosten für 31 kg? Mach für mich einen Eindruck wie ein Laden, der 3 Pakete im Monat verschickt und deshalb die Privatkundentarife nehmen muss.
Hast du Waren über 31 kg? Falls ja, dann deklariere diese als "Speditionsartikel" und weise das so aus. Denn wenn ich 2 große PCs mit jeweils 16 kg bei dir bestellen würde, müsste ich ja offenbar 80 Euro Versand bezahlen, obwohl man auch einfach 2 Pakete schicken könnte.
- Mal wieder Rechtschreibung:
Kundewerbung
Da es keine besere Werbung gibt als die von unseren Kunden. Wird dies natürlich
auch von uns belohnt.
In einem Satz 3 Rechtschreibungs- und 2 Zeichensetzungsfehler.
- Nochmal Widerrufsrecht (da kommt übrigens nicht von "wieder", sondern von "wider").
Es ist rechtlich nicht zulässig, dem Kunden die Form des Widerrufs über ein Formular aufzuzwingen.
Darüberhinaus muss ein separater Link "Widerrufsrecht" von jeder Seite des Shops aus erreichbar sein. Ein "Verstecken" der Widerrufsbelehrung in den AGB wäre nicht ausreichend. Macht aber auch nichts, denn auch in den AGB müsste die Widerrufsbelehrung zu finden sein, was sie bei Dir nicht ist.
Man findet sie lediglich im Bestellvorgang und selbst dort verwendest du zwar ein Muster, hast aber nichtmal die "möglicherweise abweichenden" Formulierungen rausgenommen. Darunter hast du aber offensichtlich noch "besondere Hinweise" hinzugefügt. Man erkennt das am "unjuristischen" Schreibstil und der Formulierung "Rückgabe / RMA", die im Zusammenhang mitdem WIDERRUFSrecht nichts zu suchen hat. Rückgaberecht ist was anderes als Widerrufsrecht - und RMA ist sowieso (zumal Endkunden mit dem Begriff RMA nichts anfangen können, ist ein klassischer Fall des "fachchinesisch", das man vermeiden sollte).
- Impressum: Auch hier ist ein gravierender, abmahnfähiger Fehler zu finden.
(Und zusätzlich darfst du laut Google Maps Richtlinien die Karte, die du im Impressum drin hast, als gewerblicher auch überhaupt nicht verwenden).
=> FAZIT:
Ganz ehrlich: Werde Mitglied bei Trusted Shops oder beauftrage einen Anwalt, deinen
Shop rechtssicher zu machen. Das kostet dich zwar etwas, ist aber VIEL billiger als auch nur eine einzige Abmahnung zu erhalten. Die Computerbranche ist hart umkämpft und da ist es nicht unwahrscheinlich, dass du bald eine erhalten dürftest. Futter für die Abmahnanwälts gibts bei Dir leider genug.
Handle schnell, sonst wirds richtig teuer. Und wenn das getan ist, dann überarbeite deinen Auftritt. Werde kundenfreundlich, informiere dich über "Usability" im Shop.
Dann wirst du beispielsweise auch herausfinden, dass es vollkommen hirnrissig ist, einem Kunden das Anlegen eines Kundenkontos vorzuschreiben, und dann von ihm das Bundesland oder den Geburtstag als Pflichteingabe abzufragen. Oder dass es unsinnig ist, den wertvollen Platz in der rechten Sidebox ganz oben für so etwas unfassbar unwichtiges wie die Darstellung der Kundengruppe zu nutzen.
Ich habe dir jetzt zwar ziemlich viele unangenehme Sachen geschrieben, die dir sicherlich nicht gefallen werden.
Aber wenn du schlau bist, setzt du sie um anstatt sie zu ignorieren. Denn sie sind gut gemeint. Falls du sie ignorierst, wird dein Shop nie profitabel sein (denn er wird die Abmahnkosten niemals wieder reinholen, weil kein Kunde in so einem Shop etwas bestellen wird).
Viele Grüße
Matze