tom10
Sehr aktives Mitglied
Sehr geehrter Herr XXX,
die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) hat die Verwendung des "Gefällt mir"-Buttons von Facebook bei sechs Unternehmen aus datenschutzrechtlichen Gründen abgemahnt.
Der Vorwurf der Verbraucherzentrale NRW lautet:
Seitenbesucher werden nicht rechtzeitig vor Aufruf der Seite darüber informiert und haben auch keine Widerspruchsmöglichkeit, dass Facebook schon allein durch die Einbindung des Like-Buttons automatisch jeden bloßen Seitenaufruf mitlesen kann.
Da zwei Unternehmen die Abmahnung nicht akzeptiert haben, hat die Verbraucherzentrale NRW inzwischen Klage eingereicht.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Verbraucherzentrale: https://www.vz-nrw.de/likebutton
Wir halten Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden.
Wenn Sie jegliches Abmahnrisiko bis zu einer abschließenden gerichtlichen Entscheidung vermeiden möchten, verzichten Sie bis auf weiteres auf den Einsatz von Social Plugins von Facebook und (so unsere Empfehlung) auch von anderen Unternehmen. Denken Sie bitte daran, dass Sie nach dem Entfernen der Social Plugins aus den Shopseiten auch die entsprechenden Klauseln in der Datenschutzerklärung entfernen.
Was sagt man dazu ....