AW: Rückversand von Teilmenge - Wer zahlt?
Ich schalte mich hier mal wieder ein.
Der Wortlaut der Widerrufsbelehrung, das hat stefan72shm ja bereits herausgearbeitet, besagt es ja eindeutig:
oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.
Es müssen also 2 Voraussetzungen vorliegen:
1. Wert der Sache über 40,00 Euro
2. Gegenleistung bzw. vertraglich vereinbarte Teilzahlung noch nicht erbracht.
Die vom Kunden zu erbringende Gegenleistung bei einem Kaufvertrag ist regelmäßig die Bezahlung in Geld, § 433 Abs. 2 BGB.
Kauft der Kunde jetzt einen Artikel von 49 Euro auf Rechnung, dann hat er vorab seine auf den Vertrag hin zu erbringende Gegenleistung noch nicht vorgenommen, denn bezahlt werden soll ja erst später.
Das Ergebnis dieses fiktiven Beispiels, wenn der Kunde widerruft: Der Kunde hat hier die Rücksendekosten zu tragen. Ganz einfach.
Man brauch jetzt nicht nach Sinn und Unsinn zu fragen. Da müsste ich mal die Gesetzesbegründung durchforsten, was mir für diesen Rahmen hier zu aufwändig ist. Ich kann mir aber gut vorstellen, dass es ein Ausgleich dafür sein soll, dass der Kunde in genau dieser Konstellation noch kein Risiko eingegangen ist - und dies eine Art Interessenausgleich darstellen soll.
Grüße