Rücklieferung Amazon

Günther

Sehr aktives Mitglied
29. November 2007
1.099
5
Augsburg
Hallo,
wie verfahrt Ihr mit Rücklieferungen bei Amazone.
In Deutschland denke ich ist die 40 € Klausel noch immer gültig obwohl bereits im Gesetz geändert.
Für Rücklieferungen aus dem Ausland hatte ich in meinen AGB "immer zu Kosten des Kunden".
Jetzt hat mir Amazone einen Mail geschickt dass ich doch bitte mich an den Amazon Regel anpassen soll.
Wie macht Ihr das?
Günther
 

nmueller

Sehr aktives Mitglied
5. April 2011
1.309
100
Saarland
AW: Rücklieferung Amazon

40 Euro Klausel, anhand des durchschnittlichen Rücklieferwertes gehen die Kosten auch fast immer zu Lasten des Kunden. Insgesamt haben wir allerdings sehr wenig Rückläufer (macht keine 0,5% vom gesamten, monatlichen Liefervolumen aus)
 

McClane

Aktives Mitglied
8. April 2011
713
0
bei Aachen
AW: Rücklieferung Amazon

wir tragen alle Kosten der Rücksendung - bei Amazon. (da war mal ein Abmahngrund wegen der 40,- Euro Klausel bei Amazon daher haben wir die rausgenommen)
Rest ist 40,- Euro Klausel.
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Rücklieferung Amazon

Grundsätzlich ist es so, das für den ausländischen Kunden, der in Deutschland bestellt, deutsches Recht gilt, also hat er auch ein Anrecht auf die korrekte Einhaltung der 40€ Klausel, alles andere wäre abmahngefährdet. Nur sind dem ausländischen Kunden nicht die kompletten Kosten der Rücksendung zu erstatten, sondern der deutsche Standardversand und das ist ein DHL-Paket für 6,90€. Zahlt der ausländische Kunde also z.B. 13€ für seine Rücksendung und der Warenwert beträgt über 40€, sind ihm "nur" 6,90€ Rückporto zu erstatten. Keine Rechtsberatung!
 

McClane

Aktives Mitglied
8. April 2011
713
0
bei Aachen
AW: Rücklieferung Amazon

Grundsätzlich ist es so, das für den ausländischen Kunden, der in Deutschland bestellt, deutsches Recht gilt, also hat er auch ein Anrecht auf die korrekte Einhaltung der 40€ Klausel, alles andere wäre abmahngefährdet. Nur sind dem ausländischen Kunden nicht die kompletten Kosten der Rücksendung zu erstatten, sondern der deutsche Standardversand und das ist ein DHL-Paket für 6,90€. Zahlt der ausländische Kunde also z.B. 13€ für seine Rücksendung und der Warenwert beträgt über 40€, sind ihm "nur" 6,90€ Rückporto zu erstatten. Keine Rechtsberatung!

Korrekt. So ist es auch mit unfreien Sendungen innerhalb Deutschlands die der Kunde zurücksendet. *ebenfalls keine Rechtsberatung*
 

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
AW: Rücklieferung Amazon

Hallo,
wie verfahrt Ihr mit Rücklieferungen bei Amazone.
In Deutschland denke ich ist die 40 € Klausel noch immer gültig obwohl bereits im Gesetz geändert.
Für Rücklieferungen aus dem Ausland hatte ich in meinen AGB "immer zu Kosten des Kunden".
Jetzt hat mir Amazone einen Mail geschickt dass ich doch bitte mich an den Amazon Regel anpassen soll.
Wie macht Ihr das?
Günther

?

Wie kann eine Klausel gültig sein, wenn ein Gesetz etwas anderes sagt? Das was gilt sind die "Gesetze" und nicht die "Klauseln".

Welches Gesetz meinst Du denn genau?

Mir ist nämlich auch nicht bekannt, dass die 40 € Klausel nicht gültig wäre, zudem kann ich mir nicht vorstellen, dass sie gegen ein Gesetz verstoßen könnte.
 

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
AW: Rücklieferung Amazon

Ok, das hat also noch keinen Gestzesrang. Da ich bei Protectedshops tüchtig aufschütte werde ich wohl rechtzeitig über die verbindliche Änderung der Rechtslage informiert.

Letztendlich scheint das aber doch mal eine gute Nachricht für uns Händler zu sein. Ist doch gut, wenn die Kunden den Rücktransport immer zahlen mùssen. Kann man ja nur begrüssen!
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Rücklieferung Amazon

Ist doch gut, wenn die Kunden den Rücktransport immer zahlen mùssen. Kann man ja nur begrüssen!

So siehts aus und es wird noch weitere Verbesserungen und somit mehr Fairness für uns Händler geben, der Widerruf muss grundsätzlich schriftlich erklärt werden, es reicht also nicht die reine Rücksendung der Ware und es gibt genaue Fristen, in welchem Zeitraum der Kunde die Ware nach Widerruf zurückzusenden hat und wann der Händler die Rückzahlung zu leisten hat, in jedem Fall aber erst nach Eintreffen der Rücksendung.
 
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