EU-kippt-40-Euro-Klausel-

wood-deSign

Aktives Mitglied
26. August 2008
594
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Geilenkirchen
AW: EU-kippt-40-Euro-Klausel-

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mastertango

Sehr aktives Mitglied
10. Oktober 2009
2.475
42
Wustrow
AW: EU-kippt-40-Euro-Klausel-

sorry für den link ... kam im Newsletter ..... wusste ich doch das ich was besonderes bin. Danke @ andere links....

ich geh dann mal mitfeiern
 

wood-deSign

Aktives Mitglied
26. August 2008
594
0
Geilenkirchen
AW: EU-kippt-40-Euro-Klausel-

Hallo,

ob das für alle zum feiern ist?

Ich kaufe viel online. Von 10 Käufen sende ich 1 zurück, weil das Produkt nicht meinen Vorstellungen entspricht.

Wenn ich nun dafür die Rücksendekosten selber zahlen muss, fahre ich lieber in die City.

Meine Onlinekäufe werden auf jeden Fall weniger werden.

Somit haben die anderen 9, wo ich sonst was gekauft und behalten hätte Pech gehabt. ;)

.....

Aber.. die ganzen Spaßkäufer // Wochenend-Ausleiher werden wegfallen.

Je nach Branche Riesen Gewinn.

Gruss, Frank
 

babytexx

Gut bekanntes Mitglied
9. Juli 2009
379
5
MD / PM
AW: EU-kippt-40-Euro-Klausel-

Spannend ist ja schon die Tatsache, dass wenn ein Verbraucher auf Rechnung kauft, er sowieso die Rücksendekosten tragen müßte. Wir haben das so angewendet.

"Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn .....zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht >>>die Gegenleistung<<< oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben."
 

Günther

Sehr aktives Mitglied
29. November 2007
1.099
5
Augsburg
AW: EU-kippt-40-Euro-Klausel-

Hallo Frank,
Du kannst ja weiter diese tolle deutsche Lösung in deinem Shop führen.
Ich für meinen Teile geh feiern, dass die EU, in meinen Augen, zum Ersten Mal ein vernünftiges Gesetz beschließen will.
Günther
 

D********t

Guest
AW: EU-kippt-40-Euro-Klausel-


Auf jeden Fall!

Ich kaufe viel online. Von 10 Käufen sende ich 1 zurück, weil das Produkt nicht meinen Vorstellungen entspricht.

Ja und was kann der Händler dafür, das der Artikel nicht Deinen Vorstellungen entspricht? Zumindest solange Produktbilder und Beschreibung der Wahrheit entsprechen? Ich wage sogar zu behaupten das Du im gegensatz zum Citybesuch immernoch extrem sparst, denn je nachdem wie weit die Strecke ist, die man vom Heimatort in die nächste Stadt zurücklegen müsste, dürfte so eine Fahrt um einiges teurer sein als die Versandkosten...

Wenn ich nun dafür die Rücksendekosten selber zahlen muss, fahre ich lieber in die City.

Find ich gut, kannste gleich zu mir in den Laden kommen ;) ... Hat also auch Vorteile für stationäre Händler... Zudem hab ich es oft genug, das Kunden hier aus Berlin, die teilweise nur 3 Stationen weg wohnen sich was auf Zusendung bestellen, vielleicht kommen die dann auch mal in den Laden :).

Meine Onlinekäufe werden auf jeden Fall weniger werden.

Das sagst Du jetzt nur im Frust, doch Faulheit siegt bekanntlich und Dein Onlinekaufverhalten wird sich nicht groß ändern... ;).

Somit haben die anderen 9, wo ich sonst was gekauft und behalten hätte Pech gehabt. ;)

Jaja...hätte könnte wollte... ;-b
.....

Aber.. die ganzen Spaßkäufer // Wochenend-Ausleiher werden wegfallen.

Je nach Branche Riesen Gewinn.

Und genau das ist der HAUPTGEWINN, gerade in der Textilbranche!
 

wood-deSign

Aktives Mitglied
26. August 2008
594
0
Geilenkirchen
AW: EU-kippt-40-Euro-Klausel-

Hallo,

habe nun nicht lust deinen ganzen Thread zu zerpflücken.. ;)

nur so viel...

Ja und was kann der Händler dafür, das der Artikel nicht Deinen Vorstellungen entspricht? Zumindest solange Produktbilder und Beschreibung der Wahrheit entsprechen?

Grade bei Elektroprodukten stimmt die Beschreibung fast NIE.

Beispiel:

Mediaplayerbox. Laut Beschreibung kann ich damit OHNE PROBLEME meine Filme / Musik von der PC Festplatte Streamen.

gekauft... aufgebaut... nix geht...

kurz ins Support Forum geguckt... ist ein bekannter Bug / noch nicht ausgereifte Software. Also warten auf eine Lösung (wann auch immer die kommt) oder eine "gepachte" Software aufspielen und alle Garantieansprüche verlieren.

Also. was tun.. einpacken und zurück.

Soviel dazu.

Gruss, Frank

PS. die nächste "ich kann alles" Mediabox hab ich dann im MM gekauft und auch zurück gegeben. Die konnte auch nur 50% von dem was auf der Verpackung stand.
 

D********t

Guest
AW: EU-kippt-40-Euro-Klausel-

Hallo,

habe nun nicht lust deinen ganzen Thread zu zerpflücken.. ;)

nur so viel...



Grade bei Elektroprodukten stimmt die Beschreibung fast NIE.

Beispiel:

Mediaplayerbox. Laut Beschreibung kann ich damit OHNE PROBLEME meine Filme / Musik von der PC Festplatte Streamen.

gekauft... aufgebaut... nix geht...

kurz ins Support Forum geguckt... ist ein bekannter Bug / noch nicht ausgereifte Software. Also warten auf eine Lösung (wann auch immer die kommt) oder eine "gepachte" Software aufspielen und alle Garantieansprüche verlieren.

Also. was tun.. einpacken und zurück.

Soviel dazu.

Gruss, Frank

PS. die nächste "ich kann alles" Mediabox hab ich dann im MM gekauft und auch zurück gegeben. Die konnte auch nur 50% von dem was auf der Verpackung stand.

Jo, aber genauso hättest DU dich darüber auch vorher informieren können! Ich z.B. schaue mir vor einem Kauf im Netz Bewertungen und Testergebnisse an, gerade die Amazonbewertungen sind hier extrem hilfreich. Und kann ich mich dann immernoch nicht entscheiden, schau ich mir das Teil halt im Laden an und kaufe es auch dort, ob es nun 5€ mehr kostet als im Netz spiel da für mich keine Rolle... Zudem, hättest Du die Platte im Laden gekauft, hättest Du eventuell garkeine Möglichkeit gehabt, das Dingen zurückzugeben und als Defekt kann man diesen Bug denke ich nicht bezeichnen...
 

wood-deSign

Aktives Mitglied
26. August 2008
594
0
Geilenkirchen
AW: EU-kippt-40-Euro-Klausel-

Hallo,

nicht dein ernst?

Jo, aber genauso hättest DU dich darüber auch vorher informieren können!

Ich lese doch nicht mal eben 5 Foren von vorne bis hinten, nur um zu prüfen ob das Gerät das kann was es laut Beschreibung können soll.

.....

Zudem, hättest Du die Platte im Laden gekauft, hättest Du eventuell garkeine Möglichkeit gehabt, das Dingen zurückzugeben und als Defekt kann man diesen Bug denke ich nicht bezeichnen...


1.) Im MM kann man 7 oder 14 Tage alles zurückgeben. (ohne Angabe vom Grund)
2.) Wenn das Gerät keine MKV + Ton über das Netzwerk streamt, obwohl dass auf der Verpackung steht, dann geht das AUF JEDEN FALL zurück. Egal wo gekaut.

Gruss, Frank

PS.. ist was OT hier, oder ?
 

mastertango

Sehr aktives Mitglied
10. Oktober 2009
2.475
42
Wustrow
AW: EU-kippt-40-Euro-Klausel-

ich muss dich da enttäuschen. Wenn du das Gerät, Möbelstück oder irgendwas im Laden kaufst dann gehört es dir. Wenn es der Händler zurück nimmt aufgrund nicht ausgereifter Software .... dann ist das reine Kulanz. Oder hast du schonmal gesehen das jemand ein Windows zurück nimmt. Ich lach mich Schrott..... also immer schön auf der Linie bleiben und nachdenken.

Ich denke am Kaufverhalten wird das nichts ändern ausser das die Leute etwas vorsichtiger und überlegter einkaufen. Zusätzlich ist das ein Bonus für Händler die Rücknahme umsonst anbieten .....


Pech nur für all die armen Schweine die deswegen schon ne abmahnung unterschrieben haben.

Ich schmeiß mich wech bei dem Gedanken daran......vor kurzem abgemahnt ... nun wird es Gesetz und man darf die Dienstleistung noch nichtmal anpreisen ...... Armes Deutschland *lach
 

wood-deSign

Aktives Mitglied
26. August 2008
594
0
Geilenkirchen
AW: EU-kippt-40-Euro-Klausel-

Hallo,

Wenn es der Händler zurück nimmt aufgrund nicht ausgereifter Software .... dann ist das reine Kulanz.

Ich habe ein GERÄT gekauft was laut Werbung / Verpackung eine eine Bestimmt Funktion beherrscht.

Wenn das Gerät die Funktion nicht kann, dann geht es zurück.


Wenn die Verpackung eines Digitalen Fotoapparates sagt, dass man da SD Karten mit 8GB rein machen kann. Dann ist das eine zugesicherte Funktion!

Wenn ich dann zuhaue feststelle, dass der Fotoapparat nur bis zu 4GB große Karten lesen kann, weil die Firmware noch nicht so weit ist, wie die Verpackung es verspricht, dann geht das Gerät zurück.

Das hat NICHT mit Kulanz zu tun.

Gruss, Frank

EDIT:

Um bei deinem Beispiel zu bleiben.
Oder hast du schonmal gesehen das jemand ein Windows zurück nimmt.

Wenn ich ´nen PC mit W7 kaufe und zu Hause feststelle, dass es für die verbauten Komponenten keinen W7 Treiber gibt, dann geht der PC inklusive W7 zurück.
 

Alexander

Sehr aktives Mitglied
22. Mai 2006
2.930
0
Freital
AW: EU-kippt-40-Euro-Klausel-

Dann ist es aber ein Mangel, bei dem du einen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Händler hast und da brauchst du das WRR nicht.

Bei mir gibt es da keine zwei Möglichkeiten in so einem Fall bekommt der Kunde alle Kosten erstattet.
Das hat dann nix mit Kulanz zu tun, sondern ist einfach Kundenservice, den sich aber nicht alle ohne Diskussionen leisten können, weil es denen Ihre 2% Margenrechnung nicht hergibt

meine Meinung ;)
 

mastertango

Sehr aktives Mitglied
10. Oktober 2009
2.475
42
Wustrow
AW: EU-kippt-40-Euro-Klausel-

Man kann das mit deinem Player jetzt weiterführen .... Karten vom selben Hersteller und und und .... Und mit dem Rechner ... da steht dann Win7 Ready oder solche Späße. Aber das ist mir bissl zu doof und eigentlich weist du selbst worauf ich hinaus will.

Kaufst du was im Laden und gehst damit nach Hause dann gehört es dir und da kannst du dich biegen und brechen wie du willst... das Ding kriegst du im Normalfall nicht zurück gegeben. ( Es sei denn Mangel, Schaden oder VORSÄTZLICH und NACHWEISLICH falsche Angaben ) Und selbst da kannst du als Händler sagen... wenden Sie sich an den Hersteller! ( Was man ja aber nicht macht, man ist ja Kundenfreundlich )

Ich komme aus der Möbelbranche und bei uns sind die Bandagen gegenüber Kunden bissl Härter gebunden. Beim Gerät was man 20mal stehen hat, da kann man leichter mal eine Auge zudrücken.

Wenn aber jemand meint, sein Sofa in der Farbe seiner Tagesstimmung zu bestellen und es dann zurückgeben will, dem zeige ich dann schnell mal was Phase ist. Ohne wenn und aber ... anders geht es auch nicht und das hat nichts mit unfreundlichkeit oder den lächerlichen 2 % zu tun.

Im Internet ist das anders... selbst wenn ich mehrere Farben zur Auswahl stelle sagt der Gesetzgeber das das nicht ausreicht um eine Ware nach Kundenspezifischen Wünschen darzustellen ( Halloooo...... )

Wenn ich eine Sofa in Sitzhöhe, Härte, Farbe der Füße, des Stoffes und Sitztiefe anbiete dagegen schon. evtl. Da gibt es dann auch noch paar Kniffe.

Nichts desto trotz wurde es allerhöchste Zeit das Händler dafür nicht noch bestraft werden indem Sie zu den 14 Tagen auch noch die Kosten der Rücksendung tragen müssen.

Ich will nicht vorgreifen.... aber wenn jetzt jemand fragt ...warum die Hinsendekosten .......???

Ganz klar ... die Hinsendekosten wird immer der Händler tragen müssen bzw. ersetzen müssen. Das haben wir dem Welthandel zu verdanken.

Ich kaufe nämlich sonst Ware die hier für 25 € gehandelt wird in China im Container für 3 €... verkaufe den Mist für 12 € Plus 9 Versand. Die Kosten hierfür betragen aber in Wahrheit nur 5 €. So habe ich schonmal pro Stück 1 Euro gewinn plus das was ich habe bei den Deppen die den Schrott behalten oder garnicht wissen das Sie es zurück geben können.

Um diesen Müll entgegen zu wirken wird dem Inet Händler immer der Versandhinweg aufgedrückt. Das wird sich auch nicht ändern.

Also ...freuen wir uns auf die Zukunft und den Tag wo der Rückweg dem Kunden im Halse ...ähm ... im Geldbeutel hängen bleibt ....... *Prost und schönes Wochenende @ all
 

Tanzshop-24

Aktives Mitglied
18. Januar 2010
674
0
Quierschied
AW: EU-kippt-40-Euro-Klausel-

Fpr mich als Textil und Schuhhändler ist das ne klasse Entscheidung. Dann überlegen Kunden vielleicht mal vorher ob sie auch wirklich da reinpassen was sie sich bestellen.

Freu mich schon auf den 24. Juni und hoffe das es schnell umgesetzt wird.
 

Zillis-Web

Guest
AW: EU-kippt-40-Euro-Klausel-

Ist eine schöne Sache - Nur ich frage mich gerade was und wem nutzt es.
Es ist oder wird wie früher, die Kunden senden die Bestellung wieder verstärkt unfrei zurück und der Händler schaut in die Röhre.
Was sind denn die Möglichkeiten, ich versuche dem Kunden die Rücksendekosten in Rechnung zu stellen oder nehme das Paket nicht an.
Im ersten Fall bleibst Du auf den ganzen Kosten sitzen und hast auf jeden Fall einen verärgerten Kunden der überall wo er nur kann sich diesem Ärger vom Hals schreit - A-Karte hat der Händler.
Im zweiten Fall wird durch die Nichtannahme der Rücksendung diese wiederum an den Versender zurückgesendet, der diese dann ebenfalls wieder nicht annimmt. Das Paket kommt also bei der Post auf ein bestimmtes Lager und wenn es dort nicht abgerufen wird freut sich derjenige drüber der das Dingens dann ersteigert, wenn es soweit ist. Da der Kunde das aber zurückgesendet hat muss der Händler totzdem den Warenwert der Bestellung plus Hinsendekosten rückerstatten. Der Händler hat also sein Geld und die Ware in Verlust - noch größere A-Karte.

Fazit für mich: es bleibt eigentlich alles wie es ist! Der Kunde erpresst einen mit den Versandkosten und der Händler lächelt und bedankt sich höflich, dass der Kunde dafür bei der nächsten Bestellung wieder so mit ihm umspringt.

Ist natürlich nur meine persönliche Meinung.
 

modus15

Aktives Mitglied
7. Dezember 2006
603
0
AW: EU-kippt-40-Euro-Klausel-

Du sprichst gerade eine wichtige Frage an ... "unfreie" Rücksendungen ...
Wenn der Kunde die kosten eh zu tragen hat (hoffentlich) dann kann man doch auch den rechtlichen Vorwand, das unfreie Sendung angenommen werden müssen, doch auch kippen.
OK, wenn der Kunde unfrei schickt, mittlerweile 15 Euro, dann zieht man das dem Kunden ab .. klar .. aber wenn der Kunde ein Teil für 4.50 Euro zurückschickt ?!?! Man sieht es ja nicht ... und glaubt mir .. das gibt es .. den größten Unfug den ich erlebt habe, waren zwei Adapter für jeweils 99 cent die ein Kunden in einem Paket für 6.90 zurückgeschickt hat, und hatte freundlicheweise die Quittung mit an das Paket geklebt und mit vorgerechnet, was er gerne von mir auf sein Konto zurücküberwiesen haben möchte ..
Ich hoffe, das dann dort auch was geändert wird, denn wenn man keine Rücksendekosten mehr tragen muss, dann muss auch die Annahme unfreier Sendungen unterbunden werden düfen
 

helminec

Gut bekanntes Mitglied
16. Mai 2008
893
13
Coburg
AW: EU-kippt-40-Euro-Klausel-

...meine meinung dazu
das zauberwort nennt sich mindestbestellwert. so bleibt bei unfreier rücksendung nach abzug dieser kosten und rückerstattung an den kunden des restbetrages der händler nicht auf den kosten sitzen. wenn diese klausel gekippt wird, kann ich als händler auch voraussetzen - der kunde weiss, das er die kosten tragen muss und ich bin rechtlich auf der sicheren seite. gerade so kunden beten dir nämlich mit sicherheit all "ihre" rechte im schlaf vor.
aber mal ehrlich??? muss ich artikel für 99 cent einzeln verkaufen um mir stress einzuhandeln oder den schlaf rauben zu lassen?