Aktuell sind wohl Abmahnungen im Umlauf die sich auf die Anzeige von Sonderpreisen beziehen.
So wie es momentan im JTL2 ist mit dem durchgestrichenen Preis und dem Wörtchen "statt" soll abmahngefährdet sein.
Einzig zulässig ist angeblich die Formulierung "ehemaliger Verkäuferpreis"
Ist das schon bekannt? Wird das im Shop von JTL geändert?
So wie es momentan im JTL2 ist mit dem durchgestrichenen Preis und dem Wörtchen "statt" soll abmahngefährdet sein.
Einzig zulässig ist angeblich die Formulierung "ehemaliger Verkäuferpreis"
Ist das schon bekannt? Wird das im Shop von JTL geändert?