Hallo gnarx,
solange ihr alle erforderlichen Angaben - wie etwa Aussteller, Empfänger, Bezug zur bzw. Belegnummer der Ursprungsrechnung, Bezeichnung der Leistung etc. - nachvollziehbar auf dem Korrekturbeleg ausgebt UND den Korrekturbeträgen ausdrücklich kein Minuszeichen voranstellt, macht ihr auch nichts falsch.