Neu Rechnung von Privat auf Gewerbe ändern

FlensGold

Aktives Mitglied
17. November 2013
89
1
Hallo,
ich habe eine mehr rechtliche Frage:
Ein Kunde hat in den letzten Monaten immer mal wieder mit seiner Privatadresse bei mir bestellt.
Dann hat er ein Gewerbe gegründet und die letzte Bestellung (Rechnung) ging auch an die Gewerbeadresse.
Nun fragt er ob ich die alten Rechnungen, welche zunächst auf ihn privat ausgestellt wurden, stornieren und neu auf sein Gewerbe ausstellen könnte, damit er diese für das Gewerbe geltend machen kann.
Sein Steuerberater behauptet dies sei für mich kein Problem, ich müsse die alte Rechnung nur stornieren (Rechnungskorrektur) und neu ausstellen. Ich bin mir da gerade nicht so sicher ob dies Probleme nach sich ziehen könnte, da die Ware ja z.B. nachweislich an eine Privatperson gesandt wurde. Prinzipiell will ich dem Kunden gerne helfen, am etwaigen Aufwand für die Neuerstellung soll es nicht Scheitern, ich will lediglich im Nachhinein keine Probleme durch diesen "Service" erhalten.
Kann mir jemand sagen, wie das rechtlich ungefähr aussieht?
Danke und Gruß
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.721
1.988
Nein, der Steuerberater ist nur zu faul, ER kann die Rechnungen gewerblich auch nachträglich geltend machen, wenn diese zur Gründung eines Gewerbes gedient haben, da musst du rein gar nichts ändern.
Weiters solltest du für den Kunden ein 2. Kundenkonto (gewerblich) einrichten und ihm mitteilen dass er die Konten je nach Bezug verwenden muss, am Besten 2 verschiedene Mailadressen verwenden, dann ist es klar und eindeutig.
 

FlensGold

Aktives Mitglied
17. November 2013
89
1
Hallo,
das mit dem 2. Konto ist kein Problem bzw. zukünftige Bestellungen laufen ausschließlich über das gewerbliche Konto.
Es steht mehr die Frage im Raum ob ich Probleme bekommen kann wenn ich jene alten Rechnungen (an Privat) storniere und neu ausstelle an die Firma (u.a. andere Adresse), obwohl die Lieferung damals an die Privatadresse ging.
Ich will dem Kunden ja gerne helfen soweit ich kann, möchte allerdings keinen Ärger mit dem FA deshalb.
Grüße
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.721
1.988
Lieferung und Rechnung sind immer 2 Paar Schuhe, die können unterschiedlich sein.

Hat die Firma zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung denn schon existiert ? Gewerbeanmeldung vor dem Datum vorhanden ?
Wenn nein, dann soll er das doch selber regeln ...
Ansonsten frag deinen Buchhalter.
 

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