CGellert
Gut bekanntes Mitglied
Hallo zusammen,
ich habe nur schon einige Beiträge im Forum gelesen und auch Google durchforstet, bin aber nicht wirklich schlauer. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Ich nutze Version 1.6
Zum Fall:
- Auftrag angelegt
- Rechnung erstellt + festgeschrieben
- Kunde ruft an und storniert den Auftrag -> es ist noch keine Zahlung erfolgt, also keinerlei Geld geflossen
- somit will ich den Auftrag stornieren -> geht nicht, da bereits eine Rechnung existiert
- also zunächst unter "Verkauf -> Rechnungen" die Rechnung gesucht und auf Storno geklickt
- anschließend den Auftrag storniert
Soweit ist mir alles klar.
Zum Problem/Frage:
Beim Monatsabschluss moniert unser Steuerbüro, dass angeblich ein Beleg fehlt, nämlich die Ursprungsrechnung.
Laut deren Aussage müsste es die Originalrechnung, sowie eine Rechnungskorrektur (landläufig "Gutschrift") mit negativem Betrag geben.
Die Thematik wann es Rechnungskorrektur/Gutschrift heißt, habe ich mittlerweile - glaube ich - verstanden, habe dazu alles mögliche gelesen, z.B. hier https://www.buchhaltungsbutler.de/unterschied-gutschrift-rechnungskorrektur/
In meinem Fall handelt es sich aber ja nur um eine stornierte Rechnung. Ich habe weder etwas korrigiert noch gutgeschrieben.
Das wird doch in JTL in einem Beleg zusammengefasst. D.h. wenn ich nun die stornierte Rechnung per Vorschau öffne zieht er sich meine korrekte (gekaufte) Vorlage, darin steht Storno-Rechnung inkl. Storno-Belegnummer und ursprünglicher Rechnungsnummer. Alles zusammen in einem Beleg.
Das ist doch korrekt so oder sehe das falsch? Es gibt doch jetzt gar nicht mehr die Möglichkeit, dass man die "ursprüngliche originale Rechnung" anzeigen lassen kann und zusätzlich einen separaten Storno-Beleg.
Versteht ihr, was ich meine?
Das Steuerbüro erwartet quasi weiterhin 2 Belege für den Storno-Fall (die ursprüngliche Originalrechnung und den Stornobeleg), die ich aber faktisch ja gar nicht mehr habe.
Klar, theoretisch habe ich ja noch die ursprüngliche Rechnung, falls ich diese dem Kunden bereits gemailt habe. Aber das ist ja nicht immer der Fall - wenn die Rechnung noch gar nicht als PDF gespeichert wurde oder so...
Wie seht ihr das?
LG
Christoph
ich habe nur schon einige Beiträge im Forum gelesen und auch Google durchforstet, bin aber nicht wirklich schlauer. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Ich nutze Version 1.6
Zum Fall:
- Auftrag angelegt
- Rechnung erstellt + festgeschrieben
- Kunde ruft an und storniert den Auftrag -> es ist noch keine Zahlung erfolgt, also keinerlei Geld geflossen
- somit will ich den Auftrag stornieren -> geht nicht, da bereits eine Rechnung existiert
- also zunächst unter "Verkauf -> Rechnungen" die Rechnung gesucht und auf Storno geklickt
- anschließend den Auftrag storniert
Soweit ist mir alles klar.
Zum Problem/Frage:
Beim Monatsabschluss moniert unser Steuerbüro, dass angeblich ein Beleg fehlt, nämlich die Ursprungsrechnung.
Laut deren Aussage müsste es die Originalrechnung, sowie eine Rechnungskorrektur (landläufig "Gutschrift") mit negativem Betrag geben.
Die Thematik wann es Rechnungskorrektur/Gutschrift heißt, habe ich mittlerweile - glaube ich - verstanden, habe dazu alles mögliche gelesen, z.B. hier https://www.buchhaltungsbutler.de/unterschied-gutschrift-rechnungskorrektur/
In meinem Fall handelt es sich aber ja nur um eine stornierte Rechnung. Ich habe weder etwas korrigiert noch gutgeschrieben.
Das wird doch in JTL in einem Beleg zusammengefasst. D.h. wenn ich nun die stornierte Rechnung per Vorschau öffne zieht er sich meine korrekte (gekaufte) Vorlage, darin steht Storno-Rechnung inkl. Storno-Belegnummer und ursprünglicher Rechnungsnummer. Alles zusammen in einem Beleg.
Das ist doch korrekt so oder sehe das falsch? Es gibt doch jetzt gar nicht mehr die Möglichkeit, dass man die "ursprüngliche originale Rechnung" anzeigen lassen kann und zusätzlich einen separaten Storno-Beleg.
Versteht ihr, was ich meine?
Das Steuerbüro erwartet quasi weiterhin 2 Belege für den Storno-Fall (die ursprüngliche Originalrechnung und den Stornobeleg), die ich aber faktisch ja gar nicht mehr habe.
Klar, theoretisch habe ich ja noch die ursprüngliche Rechnung, falls ich diese dem Kunden bereits gemailt habe. Aber das ist ja nicht immer der Fall - wenn die Rechnung noch gar nicht als PDF gespeichert wurde oder so...
Wie seht ihr das?
LG
Christoph