Neu Rechnung, Storno-Rechnung, Rechnungskorrektur - Ablauf und Vorlagen

CGellert

Gut bekanntes Mitglied
9. Mai 2022
116
16
Kirchlengern
Firma
CG Mediengestaltung
Hallo zusammen,

ich habe nur schon einige Beiträge im Forum gelesen und auch Google durchforstet, bin aber nicht wirklich schlauer. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Ich nutze Version 1.6

Zum Fall:
- Auftrag angelegt
- Rechnung erstellt + festgeschrieben
- Kunde ruft an und storniert den Auftrag -> es ist noch keine Zahlung erfolgt, also keinerlei Geld geflossen
- somit will ich den Auftrag stornieren -> geht nicht, da bereits eine Rechnung existiert
- also zunächst unter "Verkauf -> Rechnungen" die Rechnung gesucht und auf Storno geklickt
- anschließend den Auftrag storniert

Soweit ist mir alles klar.

Zum Problem/Frage:
Beim Monatsabschluss moniert unser Steuerbüro, dass angeblich ein Beleg fehlt, nämlich die Ursprungsrechnung.
Laut deren Aussage müsste es die Originalrechnung, sowie eine Rechnungskorrektur (landläufig "Gutschrift") mit negativem Betrag geben.
Die Thematik wann es Rechnungskorrektur/Gutschrift heißt, habe ich mittlerweile - glaube ich - verstanden, habe dazu alles mögliche gelesen, z.B. hier https://www.buchhaltungsbutler.de/unterschied-gutschrift-rechnungskorrektur/

In meinem Fall handelt es sich aber ja nur um eine stornierte Rechnung. Ich habe weder etwas korrigiert noch gutgeschrieben.
Das wird doch in JTL in einem Beleg zusammengefasst. D.h. wenn ich nun die stornierte Rechnung per Vorschau öffne zieht er sich meine korrekte (gekaufte) Vorlage, darin steht Storno-Rechnung inkl. Storno-Belegnummer und ursprünglicher Rechnungsnummer. Alles zusammen in einem Beleg.
Das ist doch korrekt so oder sehe das falsch? Es gibt doch jetzt gar nicht mehr die Möglichkeit, dass man die "ursprüngliche originale Rechnung" anzeigen lassen kann und zusätzlich einen separaten Storno-Beleg.

Versteht ihr, was ich meine?
Das Steuerbüro erwartet quasi weiterhin 2 Belege für den Storno-Fall (die ursprüngliche Originalrechnung und den Stornobeleg), die ich aber faktisch ja gar nicht mehr habe.
Klar, theoretisch habe ich ja noch die ursprüngliche Rechnung, falls ich diese dem Kunden bereits gemailt habe. Aber das ist ja nicht immer der Fall - wenn die Rechnung noch gar nicht als PDF gespeichert wurde oder so...

Wie seht ihr das?

LG
Christoph
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.152
1.767
Verwende noch keine 1.6 ...

Ein Auftrag ist ein Nichts.
Eine Rechnung aber nicht.

Daher würde ich selbst immer den Weg gehen eine Rechnung als Rechnung zu belassen und dazu eine 100% Gutschrift/Rechnungskorrektur erstellen, kein Storno.
Zum Einen hast du alle Belege wie eh und je und zum Anderen funktioniert dieser Ablauf auch, wenn du eine Zahlung / Teilzahlung bereits bekommen hast, weil du dann den Minus-Betrag der Zahlung auch auf die Rechnung buchen kannst und somit alles in die FIBU übertragen wird (Rechnung, Rechnungs-Korrektur und Zahlungen +/-), am Ende also eine 0-Nummer, aber nachvollziehbar auch in der FIBU.

Also, wir machen das heute so und werden es auch in der 1.6 weiterhin so machen (wollen) mit der Hoffnung dass dies auch weiterhin möglich ist.
 

Verkäuferlein

Sehr aktives Mitglied
29. April 2012
2.482
980
@CGellert
Eigentlich müsstest Du dazu Deinen Steuerberater befragen, wie er es buchhalterisch für am sinnvollsten hält.

Theoretisch ist meines Wissens die Bezeichnung als Storno-Rechnung oder Rechnungskorrektur aus Sicht des FA für beide Fälle zulässig. Umgangssprachlich versteht man unter Storno-RE vermutlich eher das komplette stornieren einer Rechnung und unter Rechnungskorrektur die spätere "Veränderung" des Rechnungssachverhaltes.

Aus meiner Sicht würde es vielleicht Sinn machen, die Rechnungen erst mit oder nach dem Versand der Ware zu erstellen. Wir haben dazu einen Workflow, der durch "Auftrag versendet" getriggert wird und zu einer festen Uhrzeit (wenn keine Last mehr vorherrscht) die Rechnungen erstellt und an den Kunden mailt. Damit würdest Du dann schonmal die Wahrscheinlichkeit senken, dass so etwas überhaupt vorkommt.

Ansonsten wäre mein Vorgehen:
- Gutschrift = Abrechnung erfolgt durch Dich, Leistung durch einen anderen
- Storno-Rechnung = Die Rechnung wird 1zu1 aufgehoben (z.B. andere Rechnungsanschrift, Dein beschriebener Sachverhalt, etc. pp.)
- Rechnungskorrektur = Es gab eine Retoure, einen Geschäftsvorfall oder eine sonstige Änderung der Berechnungsgrundlage

Und nein, die Rechnung wird durch die Stornorechnung nicht aus der Wawi entfernt. Du hast also 1x den Beleg Rechnung und 1x den Beleg Stornorechnung. Diese heben sich zwar buchhalterisch auf, sollten aber aus meiner Sicht beide in die Buchhaltung einfließen, da diese ja immer progressiv und retrograd nachvollziehbar sein soll (wobei dies natürlich ohne Geldbewegung aus meiner Sicht auch so möglich sein sollte).

Die stornierte Rechnung solltest Du in jedem Fall unter:
F6 -> Rechnungen -> Storniert
finden.

Ansonsten hast Du in der 1.6.43.0 jetzt auch die Möglichkeit, die Storno-Belege direkt aus der Listview aufzurufen, also den Ausgabebutton in der Übersicht.
 
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CGellert

Gut bekanntes Mitglied
9. Mai 2022
116
16
Kirchlengern
Firma
CG Mediengestaltung
Okey, danke schonmal für die Antworten.

Die stornierte Rechnung solltest Du in jedem Fall unter:
F6 -> Rechnungen -> Storniert
finden.


Ja, stimmt, dort finde ich sie auch. Trotzdem ist aber ja nur noch 1 Beleg, d.h. wenn ich auf Ausgabe -> Rechnung -> Vorschau gehe wird mir die korrekte Vorlage "Storno-Rechnung" inkl. ursprünglicher Rechnungsnummer angezeigt.
Aber die eigentliche ursprüngliche Rechnung ist ja "quasi weg" - also nein, weg ist sie ja nicht.. es ist ja jetzt der Storno Beleg. Ist ja auch alles gut und richtig so. Es gibt halt nur nicht 2 Belege, sondern nur diesen einen, zusammengefassten.
Und daran stört sich - glaube ich - der Steuerberater.

Klar, wenn ich die "falsche" Rechnung vorher bereits z.B. per Mail an den Kunden geschickt habe, dann könnte ich diese natürlich mit in die Fibu geben. Aber in meinem Fall habe ich die Rechnung ja nie als PDF oder so gespeichert.
Lediglich in JTL festgeschrieben und direkt wieder storniert. Es bleibt: 1 Beleg!

Und unter "Stornobelege Rechnung" sieht man die Storno-Belegnummer "SR20220914" und die Rechnungsnummer "R20225045", aber hier kann man keine Belege also PDF speichern, exportieren o.ä.

Screenshot-Stornorechnung.JPGInvoice R20225045_Seite_1.jpg
 

Verkäuferlein

Sehr aktives Mitglied
29. April 2012
2.482
980
Ja, stimmt, dort finde ich sie auch. Trotzdem ist aber ja nur noch 1 Beleg, d.h. wenn ich auf Ausgabe -> Rechnung -> Vorschau gehe wird mir die korrekte Vorlage "Storno-Rechnung" inkl. ursprünglicher Rechnungsnummer angezeigt.

Wie kommst Du darauf? Du guckst nur in den falschen Filter, also nur bei den Stornobelegen.

Ich hab's Dir hir nochmal verdeutlicht, wo Du die Rechnung findest ;) :
Unbenannt.PNG
 

Markus Hütz

Moderator
Mitarbeiter
4. März 2014
504
239
Und unter "Stornobelege Rechnung" sieht man die Storno-Belegnummer "SR20220914" und die Rechnungsnummer "R20225045", aber hier kann man keine Belege also PDF speichern, exportieren o.ä.

Hi,

wenn Du hier noch nicht die 1.6.43.0 (ich meine ab der Version gibt es in der Übersicht den Ausgabebutton wieder) nutzt könntest Du den Beleg aufmachen, unten links den Haken bei "Ausgabe" setzen und die Detailansicht schließen. Dann öffnet sich die erweiterte Ausgabe.

Gruß,

Markus
 

mh1

Sehr aktives Mitglied
4. Oktober 2020
1.516
456
@CGellert
Eigentlich müsstest Du dazu Deinen Steuerberater befragen, wie er es buchhalterisch für am sinnvollsten hält.
So ist es.

Ansonsten wäre mein Vorgehen:
- Gutschrift = Abrechnung erfolgt durch Dich, Leistung durch einen anderen
- Storno-Rechnung = Die Rechnung wird 1zu1 aufgehoben (z.B. andere Rechnungsanschrift, Dein beschriebener Sachverhalt, etc. pp.)
- Rechnungskorrektur = Es gab eine Retoure, einen Geschäftsvorfall oder eine sonstige Änderung der Berechnungsgrundlage

Und nein, die Rechnung wird durch die Stornorechnung nicht aus der Wawi entfernt. Du hast also 1x den Beleg Rechnung und 1x den Beleg Stornorechnung. Diese heben sich zwar buchhalterisch auf, sollten aber aus meiner Sicht beide in die Buchhaltung einfließen, da diese ja immer progressiv und retrograd nachvollziehbar sein soll (wobei dies natürlich ohne Geldbewegung aus meiner Sicht auch so möglich sein sollte).
Genau so.
Machst du denn deine Buchhaltung mit JTL????

betriebliches Rechnungswesen vs. Fibu 🤔
z.b. Rechnung und dann Storno einfach so wie eine Zahlung eingeben => OP ist dann Null, also im betrieblichen Ablauf ist das Ziel ereicht. Aber jetzt hast du ja deinen Umsatz erhöht, oder ?!?
Deshalb Storno => negativer Ertrag.
Aber immernoch die Frage: ist JTL deine Finanzbuchhaltung (bzw. Steuerbuchhaltung), oder was genau machst du?
 
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