Moin zusammen,
weil ein Mitarbeiter nicht aufgepasst hat, wurde ein Paket in die Schweiz teilversendet, anstatt mit der Pickliste zu arbeiten.
Wir haben nun also eine Rechnung, trotzdem nur ein Teil der Order in die Schweiz versendet wurde. Nun wollten wir die restlichen Produkte nachliefern. Weil aber teilversendet wurde, gibt es nur einen Lieferschein, sowie die Rechnung, als ganzes.
Nun das Problem: Nachlieferung beträgt 53.- Euro, der komplette Auftrag beträgt 1.033.- Euro. Also schickt uns der Zoll das 53.- Euro Paket wieder zurück, weil keine Ausfuhrbescheinigung vorliegt. (Für die erste Lieferung waren wir knapp unter 1.000.- Euro). Hier hat der Zoll komischerweise nichts beanstandet, obwohl dieselbe Rechnung.
Frage: Wie bekomme ich die Nachlieferung von 53.- Euro in die Schweiz mit einer Rechnung über 1.000.- Euro? Auf der Rechnung ist vermerkt, dass es sich hier um eine Teillieferung handelt. Händisches durchstreichen der nicht im Paket befindlichen Produkte inklusive Unterschrift wird vom Zoll (laut eigener Aussage) nicht akzeptiert.
Normalerweise hätte ich jetzt einen neuen Auftrag mit den Produkten der Nachlieferung generiert. Kunde hat aber bereits auf die Re.Nr. bezahlt - wäre also buchhalterisch unsauber. Zudem benötige ich dann noch eine Gutschrift der Nachlieferung der alten Produkte.
Jemand eine Idee? Rechnung splitten wird, denke ich, nicht möglich sein. Zumindest habe ich von der Möglichkeit noch nie gehört, gelesen, erfahren.
Merci!
weil ein Mitarbeiter nicht aufgepasst hat, wurde ein Paket in die Schweiz teilversendet, anstatt mit der Pickliste zu arbeiten.
Wir haben nun also eine Rechnung, trotzdem nur ein Teil der Order in die Schweiz versendet wurde. Nun wollten wir die restlichen Produkte nachliefern. Weil aber teilversendet wurde, gibt es nur einen Lieferschein, sowie die Rechnung, als ganzes.
Nun das Problem: Nachlieferung beträgt 53.- Euro, der komplette Auftrag beträgt 1.033.- Euro. Also schickt uns der Zoll das 53.- Euro Paket wieder zurück, weil keine Ausfuhrbescheinigung vorliegt. (Für die erste Lieferung waren wir knapp unter 1.000.- Euro). Hier hat der Zoll komischerweise nichts beanstandet, obwohl dieselbe Rechnung.
Frage: Wie bekomme ich die Nachlieferung von 53.- Euro in die Schweiz mit einer Rechnung über 1.000.- Euro? Auf der Rechnung ist vermerkt, dass es sich hier um eine Teillieferung handelt. Händisches durchstreichen der nicht im Paket befindlichen Produkte inklusive Unterschrift wird vom Zoll (laut eigener Aussage) nicht akzeptiert.
Normalerweise hätte ich jetzt einen neuen Auftrag mit den Produkten der Nachlieferung generiert. Kunde hat aber bereits auf die Re.Nr. bezahlt - wäre also buchhalterisch unsauber. Zudem benötige ich dann noch eine Gutschrift der Nachlieferung der alten Produkte.
Jemand eine Idee? Rechnung splitten wird, denke ich, nicht möglich sein. Zumindest habe ich von der Möglichkeit noch nie gehört, gelesen, erfahren.
Merci!