Neu Option Ust nach Rechnungsadresse statt Lieferadresse / Dropshipping Lieferung

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Ben.
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Ben.

Aktives Mitglied
26. Januar 2017
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Ich habe viel im Forum gesucht, die gefundenen Probleme basieren immer darauf, dass Ware per Dropshipping vom Lieferanten zum Kunden gesendet werden - ich habe leider keine Lösung dafür gefunden wenn man selbst dieser Dropshipping Lieferant ist und eine Streckengeschäft für den eigenen Kunden abwickelt.

Wir haben immer wieder das Problem mit den falschen Mehrwertsteuersätzen:

Beispiel:
Kunde ist Dänemark und bekommt 25% Mwst (=Rechnungsadresse) berechnet, wir senden die Ware in seinem Auftrag (-mit seiner Rechnung und/oder seinem Lieferschein) zu seinem Kunden nach Rumänien.
Die Wawi berechnet hier die richtigen 19% für Rumänien (=Lieferanschrift) was in diesem Fall falsch ist.

Eine Änderung in der Rechnung ist in der aktuellen Wawi ja nicht mehr möglich. Aber schon im Auftrag kann ich lediglich die hinterlegten Mwst Sätze für das Lieferland auswählen und nicht die, in diesem Fall benötigten und richtigen Steuersätze für die Rechnungsadresse! (Den Manuellen Workflow kenne ich)

Wir sind doch bestimmt nicht die Einzigsten die Streckengeschäfte für eigene Kunden abwickeln?
Kann man nicht im Auftrag eine Option schaffen, bei dem per Klick zwischen Rechnungsadresse und Lieferadresse als maßgeblich für die MwSt Berechnung switchen kann?

Gibt es denn eine andere Möglichkeit die ich übersehen habe?
 

Nina L.

Community Management
6. Juli 2023
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Hallo Ben., wurde zu diesem Thema schon ein Ticket erstellt bzw. wurde das Problem gelöst?
 

Ben.

Aktives Mitglied
26. Januar 2017
96
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Hallo Nina, da wir noch immer nichtzahlender Kunde sind leider nein. Ich wundere mich aber, dass wir alleine mit diesem Problem da stehen - denn ich sehe auch im B2B Bereich viele JTL Shops und kann mir nicht vorstellen, dass wir die einzigsten mit Streckengeschäften sind.. Kannst du das bitte als Ticket einstellen?
 

Nina L.

Community Management
6. Juli 2023
294
250
Hallo Ben., wir finden eine Lösung für das Problem, allerdings bitte ich Dich um etwas Geduld. Du wirst kommende Woche eine Antwort erhalten, dann ist der zuständige PO wieder da. Ich bitte sehr um Dein Verständnis.
 

Ben.

Aktives Mitglied
26. Januar 2017
96
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Hallo Nina, jain... im Prinzip natürlich auch in im Shop - mir ging es Grundsätzlich einmal um eine Option in der Wawi, hier eine Möglichkeit bei Auftragserstellung zu haben, ob Rechnungs- oder Lieferadresse für die MwSt Berechnung herangezogen wird. Standard ist ja Lieferadresse, was bei einem Dropshipping Geschäft zu falscher Berechnung führt.
Wie Oben: Unser Kunde in DK - wir Droppshipper mit Sitz & Lager in D - Versand nach RO :
ergibt: falsche MwSt da Lieferadresse in RO
in der Auftragsmaske eine Option(..sschaltfläche) switcht von Lieferadresse zu Rechnungsadresse als Berechnungsgrundlage (Steuerschlüssel sind ja alle hinterlegt):
ergibt: richtige MwSt da nun Rechnungsadresse in DK
 

Gual61

Sehr aktives Mitglied
13. Juli 2009
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@Ben.
Das ist kompliziert und USt rechtlich eine grauzone.
In deinem Fall frage ich mich allerdings, warum du dem DK Kunden die DK Ust berechnen möchtest. Hat er keine USt-ID?
Die Lösung wäre dann denkbar einfach: du gibst dem Rümänen die USt-ID des Dänen und lieferst IGL bzw Reverse-charge aus .
Du bekommst von den DK das Geld netto und er stellt die Re mit (oder ohne) USt den Rumänen aus und führt die Ust per OSS ab. Fertig
Allerdings ist bis heute das ändern der USt-ID bzw der USt Berechnungsart in den Aufträge sehr fummelig und fehleranfällig.
Ciao Gual
 

Ben.

Aktives Mitglied
26. Januar 2017
96
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Hallo Gual61,
Da es sich um Dropshipping handelt bekommt die Sendung keine Rechnung uns. Die Rechnung an unseren Kunden muss mit DK MwSt nach DK - die Ware erhält nur einen Lieferschein von uns oder von unserem Kunden. Das ist übigens überhaupt keine USt rechtliche Grauzone.
Hat unser Kunde eine zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung gültige USt. ID dann funktioniert das natürlich ganz einfach... in dem Fall mit DK hat unser Kunde in DK aber keine oder keine gültige USt. ID und somit muss ich - rechtssicher - mit entsprechender MsSt berechnen.
 

Verkäuferlein

Sehr aktives Mitglied
29. April 2012
2.618
1.074
Hallo Gual61,
Da es sich um Dropshipping handelt bekommt die Sendung keine Rechnung uns. Die Rechnung an unseren Kunden muss mit DK MwSt nach DK - die Ware erhält nur einen Lieferschein von uns oder von unserem Kunden. Das ist übigens überhaupt keine USt rechtliche Grauzone.
Hat unser Kunde eine zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung gültige USt. ID dann funktioniert das natürlich ganz einfach... in dem Fall mit DK hat unser Kunde in DK aber keine oder keine gültige USt. ID und somit muss ich - rechtssicher - mit entsprechender MsSt berechnen.

Sehe ich ähnlich, es sollte sich zwar aus meiner Sicht um ein Reihengeschäft handeln, aber der Knackpunkt ist aus meiner Sicht, dass man nachweisen können muss, dass die Ware für betriebliche Zwecke des DK-Rechnungsempfängers und in dessen "Obhut" gelangt ist. Das wird halt sehr schwierig, wenn man irgendwo in die EU geliefert hat, nicht aber an die zur USt.-ID gehörige Adresse.

Hallo @Ben. , zu Deinem Problem gibt es einen aktuellen öffentlichen Kommentar von uns, bitte lies hier mal:
https://issues.jtl-software.de/issues/SHOP-5857

Habt Ihr das mal mit einem Sach- und Fachkundigen (Steuerexperten) besprochen?

Was ist denn wenn z.B. Tante Erna aus DE etwas für Neffe Klausi in DK bestellt und bezahlt, also quasi ein Geschenkeversand erfolgt?
Für mich ist dann der "Erwerber" Tante Erna in DE und nur der "Empfänger" ist in DK. Keine Ahnung, wie das dann gehandhabt wird.

Aber auch den Dropshipping-Fall finde ich jetzt nicht so als "Edge-Case", zumal es auch noch den IGL-Fall geben kann mit USt.-ID aus einem anderen EU-Staat, aber abweichender Lieferadresse ebenfalls in einem anderen EU-Staat.
Das sollte daher aus meiner Sicht sehr differenziert betrachtet werden, wann nach Rechnungs-, wann nach Liefer- und wann nach einer Kombination aus Rechnungs- und Liefer-Adresse die USt. gezogen wird.

Undzwar sowohl innerhalb der Wawi, als auch im Shop, weil das einfach kaufmännische Grundlagen sind.
 

Ben.

Aktives Mitglied
26. Januar 2017
96
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Sehe ich ähnlich, es sollte sich zwar aus meiner Sicht um ein Reihengeschäft handeln, aber der Knackpunkt ist aus meiner Sicht, dass man nachweisen können muss, dass die Ware für betriebliche Zwecke des DK-Rechnungsempfängers und in dessen "Obhut" gelangt ist. Das wird halt sehr schwierig, wenn man irgendwo in die EU geliefert hat, nicht aber an die zur USt.-ID gehörige Adresse.
Dropshipping, Reihengeschäft oder Streckenhandel - alles das gleiche.
Die Verbringung in die EU oder ebenfalls auch außerhalb der EU muss in jedem Fall nachgewießen werden. Das ist Standard, egal ob der Versand an einen Kunden mit RA & LA oder ob es im Rahmen einer Dropshipping Lieferung an eine andere LA als RA erfolgt. Dafür gibt es von Spediton einen Verbringungsnachweiß, den Ausgangsvermerk vom Zoll oder bei Packetdiensten einen Ablieferbeleg der gegenüber dem Finanzamt die Verbringung nachweißt und von diesem Akzeptiert wird.
Was ist denn wenn z.B. Tante Erna aus DE etwas für Neffe Klausi in DK bestellt und bezahlt, also quasi ein Geschenkeversand erfolgt?
Für mich ist dann der "Erwerber" Tante Erna in DE und nur der "Empfänger" ist in DK. Keine Ahnung, wie das dann gehandhabt wird.
Wenn die Tante Erna aus DE was kauft ist die RA in Deutschland, somit muss die Gute, wie alle Käufer aus DE, unsere 19% MwSt. berappen, zahlt Sie den Versand und falls notwendig auch anfallende Export kosten, sende ich in Ihrem Auftrag das Geschenk wo immer die gute das hinhaben möchte.
Aber auch den Dropshipping-Fall finde ich jetzt nicht so als "Edge-Case", zumal es auch noch den IGL-Fall geben kann mit USt.-ID aus einem anderen EU-Staat, aber abweichender Lieferadresse ebenfalls in einem anderen EU-Staat.
Genau das ist ja mit meinem Eingehenden Fall RA=DK - LA=RO der Fall. Und auch hier ist es nur ein Problem wenn keine oder keine gültige USt-ID vorliegt. Mit der ID kann man das ja schön entsprechend im Auftrag korrigieren.
Das sollte daher aus meiner Sicht sehr differenziert betrachtet werden, wann nach Rechnungs-, wann nach Liefer- und wann nach einer Kombination aus Rechnungs- und Liefer-Adresse die USt. gezogen wird.
Da stimme ich dir zu. Aber es sollte auch für alle Möglichkeiten eine einfache, rechtsichere Lösung geben.
Undzwar sowohl innerhalb der Wawi, als auch im Shop, weil das einfach kaufmännische Grundlagen sind.
.. und es muss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen muss.
Leider fehlt aber meine oben angefragte Möglichkeit, einer rechtsicheren Abwicklung von Dropshipping Lieferungen mit unterschiedlichen RE & LA Staaten ohne vorhandene oder zum Zeitpunk des Kaufabschlusses gültige USt-ID.
 
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Arne Janson

Offizieller Service Partner
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17. Juni 2019
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Moin @Ben. @Nina L. @Gual61 @Verkäuferlein ich habe die Anfrage auch von einem Kunden, so habe ich dieses altes Ticket gefunden:

Steuerberechnung für Streckengeschäft ermöglichen​

https://issues.jtl-software.de/issues/WAWI-56824

Dieses wurde 2021 abgelehnt, weil JTL sagt, dass der Prozess überarbeitet wird.
Heute habe ich vom Support dieses Ticket bekommen:

Steuerliche Berechnungsrichtung einstellen​

https://issues.jtl-software.de/issues/WAWI-72163

Bitte für das Ticket stimmen und auch kommentieren.
Vielen Dank
Arne Janson
 

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