Missbrauch der Warenkorbposition-Löschen-Funktion

martinorth

Aktives Mitglied
19. Juni 2014
32
2
Folgendes Szenario:

Wenn Kunden nur eine Kleinigkeit kaufen kommt es oft vor, dass diese das abgezählte Geld auf die Theke legen und ohne Bon den Laden verlassen. Der Kassierer könnte nun kurzerhand mit einem Klick auf das 'Rote-X' (Aktuelle-Warenkorbposition-Löschen-Schaltfläche) die bereits bezahlte Ware aus dem Warenkorb entfernen und das Geld in die eigene Tasche stecken.

Wie könnte man diese Art des Missbrauchs verhindern bzw. erschweren?

Ich habe schon mal an die zeitliche Erfassung aller Klicks auf die Aktuelle-Warenkorbposition-Löschen-Schaltfläche gedacht. In Verbindung mit einer Videoüberwachung des Kassenbereichs kann man so im Nachhinein überprüfen, ob besagte Schaltfläche nach der Entgegennahme von Bargeld geklickt wurde ohne dass es vorher bzw. danach einen korrekten Abschluss des Kassiervorgangs gab.

Wer hat noch Lösungsvorschläge zu dieser Missbrauchsmöglichkeit?
 

Kaj

Gut bekanntes Mitglied
27. September 2013
820
2
AW: Missbrauch der Warenkorbposition-Löschen-Funktion

Ideal wäre doch, wenn das Löschen gespeichert werden würde mit Artikel, Datum und Uhrzeit. Bei Stichproben würde man fündig werden. Abschreckung ist auf jeden Fall gegeben.
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Missbrauch der Warenkorbposition-Löschen-Funktion

Ideal wäre doch, wenn das Löschen gespeichert werden würde mit Artikel, Datum und Uhrzeit. Bei Stichproben würde man fündig werden. Abschreckung ist auf jeden Fall gegeben.

Und was will man damit beweisen? Es kann immer mal vorkommen, dass man einen Artikel löschen muss, vielleicht überlegt es sich auch mal ein Kunde anders und will einen Artikel doch nicht oder er hat sein Geld vergessen etc. ...

Das grenzt ja schon fast an eine Hetzjagd und Generalverdacht gegen Kassierer!
 

martinorth

Aktives Mitglied
19. Juni 2014
32
2
AW: Missbrauch der Warenkorbposition-Löschen-Funktion

Hier will keiner eine Hetzjagd betreiben. Die Funktion ansich ist nützlich und sinnvoll, kann aber missbraucht werden.
 

moomax

Aktives Mitglied
8. Juni 2013
54
0
AW: Missbrauch der Warenkorbposition-Löschen-Funktion

Viel einfacher ist des doch den Kunden vorher zu fragen, ob er den Bon braucht. Sagt er nein, gebe ich erst gar nichts in die Kasse ein. Wie soll das verhindert werden? Wenn du einen Mitarbeiter an der Kasse wirklich überwachen willst brauchst du Videoüberwachung und selbst da finden Leute noch Möglichkeiten, das Geld an der Kasse vorbeizuschleusen.
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Missbrauch der Warenkorbposition-Löschen-Funktion

Beischeissen kann man immer, überall und jederzeit, der Kunde könnte auch das Geld bereits auf den Tresen legen und verschwinden, bevor der Kassierer den Artikel überhaupt gescannt hat, folglich brauch er auch nichts löschen und könnte sich das Geld in die Tasche stecken. Eine Protokollierung der Löschfunktion ist absolut sinnfrei!
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Missbrauch der Warenkorbposition-Löschen-Funktion

Kameraüberwachung der Kasse ist rechtlich bedenklich, Stichwort Lidlskandal...
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Missbrauch der Warenkorbposition-Löschen-Funktion

Wenn der Kassierer bescheißen will, kann er es auch trotz Protokollierung irgendwelcher Rechnerfunktionen.
Denn wie schon seitens XYZ aufgezeigt, geht einiges ohne dass die Ware auf der Ladentheke liegt.
Hier hilft nur eine Kameraüberwachung an der Kasse und ein Warensicherungssystem, bei dem die Ware auch wirklich an die Kasse MUSS. Und selbst dann kann der Verkäufer bescheißen.

Zum Thema der Kameraüberwachung an der Kasse:
Solange alle MA darüber informiert sind, ist dagegen prinzipiell nichts einzuwenden. Das Problem bei Lidl war ja, dass die MA eben NICHT darüber informiert wurden.

Aber Probleme bleiben selbst dann:
a) Wer schaut sich bei Videoüberwachung die Videos an (immerhin mehrere Stunden Material am Tag! Und die Aktion ist nur wenige Sekunden lang, so dass ein Durchspringen kaum möglich ist)
b) Wie erkennt man überhaupt, dass da Waren fehlen? (Tägliche Vollinventur kann's ja wohl nicht sein)
 

martinorth

Aktives Mitglied
19. Juni 2014
32
2
AW: Missbrauch der Warenkorbposition-Löschen-Funktion

Es geht darum dem Kassierer das Gefühl zu vermitteln, dass er überwacht und kontrolliert wird, damit es nicht irgendwann heißt 'Gelegenheit macht Diebe'. Videoüberwachung des Kassenbereichs bzw. der Kassiervorgänge (ohne EC-Gerät) und die Protokollierung bestimmter Kassenfunktionen zusammen sind hier sinnvoll. Wenn ein Druck auf die Aktuelle-Warenkorbposition-Löschen-Schaltfläche zeitlich protokolliert wird, ist es ein leichtes anhand des Protokolls kurz in der Videoaufzeichnung nachzusehen in welchem Zusammenhang die Funktion genutzt wurde.

Auch wenn der Kunde keinen Bon will, muss kassiert werden, es sei denn ihr wollt Schwarzgeld produzieren. Das könnt ihr dann ja mal mit Eurem Finanzamt diskutieren.
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Missbrauch der Warenkorbposition-Löschen-Funktion

Auch wenn der Kunde keinen Bon will, muss kassiert werden, es sei denn ihr wollt Schwarzgeld produzieren. Das könnt ihr dann ja mal mit Eurem Finanzamt diskutieren.

Du weichst von Deinem eigenen Thema ab! Nur weil der Kunde keinen Bon will, heißt es nicht, dass der Kassiervorgang nicht ordnungsgemäß durchgeführt wird, der Kunde ist nicht verpflichtet, einen Bon zu nehmen und in diesem Fall braucht, auch aus Umweltschutzgründen, nichtmal einer ausgedruckt werden, ist mittlerweile an jeder Supermarktkasse so.

Erst hast Du Angst, dass Deine Kassierer Dich bescheissen und schreist nach totaler Überwachung, dann wirfst Du uns völlig grundlos und aus der Luft gegriffen Betrug und Steuerhinterziehung vor? Sorry, mit so jemandem wie Dir würde ich weder als Kunde, noch als Angestellter etwas zu tun haben wollen!

Es bleibt dabei, eine Überwachung und Protokollierung dieser Funktion ist völlig sinnlos!
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Missbrauch der Warenkorbposition-Löschen-Funktion

Es geht darum dem Kassierer das Gefühl zu vermitteln, dass er überwacht und kontrolliert wird, damit es nicht irgendwann heißt 'Gelegenheit macht Diebe'.[...]
Sorry, aber wenn du deinem Kassierer nicht vertraust, dann schmeiß ihn raus und stell dich selbst hinter die Kasse!
Ein gewisses Maß an Vertrauen MUSS jeder Chef gegenüber seinen Angestellten haben - und das was du hier äußerst, ist ein -zumal erst einmal unbegründeter- Generalverdacht.

Zumal den meisten Kassierern (wie auch Angestellten) klar ist: Sollte solch ein Betrug/Diebstahl auffliegen, ist das mindestens mal eine Abmahnung wenn nicht sogar eine Kündigung.
Und natürlich: Sollte der Umsatz nicht stimmen, so wird der Laden dicht gemacht (und der Kassierer sitzt auch wieder auf der Straße).
 

martinorth

Aktives Mitglied
19. Juni 2014
32
2
AW: Missbrauch der Warenkorbposition-Löschen-Funktion

Hallo,

es tut mir leid, sollte bei einem von Euch der Eindruck entstanden sein, ich würde ihn persönlich der Steuerhinterziehung bezichtigen. Es gibt halt verschieden Realitäten. Meine sieht so aus, dass ich schon mal
massiv von Mitarbeitern beklaut wurde. Auch andere Ladenbesitzer, Freunde von mir wurden durch langjährige Mitarbeiter systematisch beklaut. Man kann den Menschen halt nicht hinter die Stirn schauen.

Hierzu ein passender Link www.textilwirtschaft.de/suche/show.php?ids[]=156405

Im Alltag kommt es dann auf die richtige Mischung von Vertrauen und Kontrolle an. Der eine kontrolliert seine Mitarbeiter halt offiziel etwas mehr und der andere etwas weniger. Die Missbrauchsmöglichkeit der Warenkorbposition-Löschen-Funktion ist für mich ein Fakt. Wenn man die Nutzung dieser Funktion jetzt optional protokollieren lassen könnte wäre dies für mich durchaus sinnvoll. Andere Nutzer von LS-Pos kämen vielleicht nie auf die Idee dies zu protokollieren.

Bei den meisten herkömlichen Registrierkassen muss man Fehleingaben übrigens mit der Stornofunktion wieder aus dem Bon stornieren und diese Stornos erscheinen dann später im Tagesbericht (Z1).
Diese Stornos müssen ja in der Regel auch irgendwie belegt werden.

Gruß

Martin

PS: Nochmal, ich würde hier gerne sachlich diskutieren und niemanden angreifen, möchte demnach auch nicht angegriffen werden!
 

Uzziel

Aktives Mitglied
27. Juli 2016
3
0
Rein theoretisch wird es gehen, aber soviel ich mir dessen bewusst bin, fast in jedem Laden hat man eine Videoüberwachung gleich bei der Kasse, die so platziert ist, dass man die Kunden, Kaiserin und Kassa ständig beobachten werden. Oft werden solche Kameras wie von GeoVision installiert, wo da die kleinste Auflösung 1280x1024 ist und schon bei solch einer Auflösung die noch nicht HD ist, kann man was alle Details sehr gut erkennen. Diejenigen, die sich auf solche Art und Weise durch schummeln möchten und ein wenig mehr nebenbei zu verdienen verlieren innerhalb von 1-2 Tagen den Job, weil einfach nach jeder Schicht wird das Geld zusammengezählt, und, wenn da der Gesamtbetrag von ganzem Tag was in der Kasse drin ist, nicht mit den Rechnungen übereinstimmt, dann wird die Kassiererin zu Verantwortung gezogen und den Betrag, was fehlt, muss sie oft selber zurückzahlen, es ist ihr Job und die ist für die Kasse und das Geld verantwortlich.
 

Indy1

Sehr aktives Mitglied
17. Juni 2013
323
42
Hi !
In AT ist der Druck des Kassenbon PFLICHT (Belegerteilungspflicht) und der Kunde muss diesen auch bis ausserhalb der Geschäftsräumlichkeiten mitnehmen (Belegannahmepflicht).
Für den Kunden ist es egal, da straffrei, der Inhaber wird - sofern er den Bon nicht ausdruckt - jedoch mal mit 5000,- "belohnt"

Generell wäre ich FÜR eine solche Protokollierung sofern die Regelung in AT ja ohnedies ein Datenerfassungsprotokoll im nächsten Jahr vorschreibt - und da sollten auch sämtliche Stornos mit rein.

Wenn also LUWO die Kassen in AT auch nächstes Jahr noch verkaufen will, muss das ohnedies mit rein - Frage ist wie weit das angekündigte "AT-Paket" in der Entwicklung ist.
Mittlerweile ist ja auch die Finanz soweit das man seine Kassen registrieren könnte - und spätestens mit März 2017 MUSS !

lg, Jacky
 

steschach

Offizieller Servicepartner
SPBanner
21. Mai 2014
62
8
Da ich in Österreich tätig bin, zwei Anmerkungen dazu:
1) Ja, die Belegerteilungspflicht und Belegannahmepflicht relativiert hierzulande die Freiheit von Verkäufer/in und Kunde. Allerdings ist zu bezweifeln, dass auch NICHT realisierte Geschäfte bzw. in diesem Fall nicht abgeschlossene Warenkörbe in die Aufzeichnungspflicht fallen. Ich denke beispielsweise an die Gepflogenheit, bei einer Ware mit verlorengegangenem Preisschild einen Scan zu machen, dies ohne Kunde und ohne böse Absicht.
2) Eine faire und freundliche Möglichkeit, obiges Verhalten etwas besser zu steuern, wäre meines Erachtens ein unaufdringlicher Hinweis für Kunden und Kundinnen an der Kassa, z. B. so: Lieber Kunde, liebe Kundin, wir sind aus gesetzlichen Gründen dazu verpflichtet, Ihnen auch für ganz kleine und eilige Käufe einen Beleg zu überreichen. Vielen Dank für Ihr Verständnis."
 
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