Gelöst Mehrwertsteuer-Senkung vom 01.07.-31.12.2020

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wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
6.172
657
...
-> Könnte man hier ein SQL bekommen mit dem man Aufträge (Lieferland DE) ohne erstellte Rechnung bezüglich dem Steuersatz updaten kann ?
-> Oder habt ihr hier schon etwas ähnliches geplant ?

...

Ich warte ebenfalls auf eine Info dazu, ich würde ebenfalls eine kleine EXE begrüßen, die alle SQL-Befehle kurz abspult.
Es gibt mehrere Tabellen die berücksichtigt werden müssen, alle für Artikel, Bestellungen, eBay-Angebote etc. ... zusätzlich muss auch ein "geändert" Status gesetzt werden, damit ein Abgleich erfolgt.

Ich habe schon mit dem Gedanken gespielt für uns etwas zu bauen, aber eine Lösung seitens JTL wäre besser.
 
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shoppy

Sehr aktives Mitglied
18. November 2007
421
39
Welches Datum ist nun maßgeblich für den MWST-Satz bei uns Onlinehändlern? Hier ließt man schon wieder widersprüchliches.
Ich war jetzt im Glauben das es eben nicht Auftragsadtum, Rechnungsdatum, bezahlt-Datum ist.
Sondern das Versand-Datum entscheidet ob 16% oder 19%?

Datum Leistungserbringung = MWST-Satz ?
Datum Leistungserbringung bei Onlinehändler = Versandtag ?

Beispiel1:
Auftragsdatum 29.06.20. Im Auftrag steht 19%
Versanddatum ist 01.07.20
Ich ändere am 1.7.20 den Auftrag einfach händisch auf 16% (achte darauf das der Bruttopreis gleich bleibt) und erzeuge dann eine Rechnung aus dem Auftrag mit 16%?
Vorausgesetzt der Auftrag vom 29.06.20 wurde noch nicht aus der Wawi an den Kunden gesendet.

Beispiel2:
Auftragsdatum 29.06.20. Im Auftrag steht 19%
Rechnungsdatum 30.06.20 In der Rechnung steht 19%
Versanddatum ist 01.07.20
Ich ändere am 1.7.20 den Auftrag einfach händisch auf 16% (achte darauf das der Bruttopreis gleich bleibt) und die 16% aus dem Auftrag werden dann auch in der Rechnung automatisch auf 16% angepasst?
Vorausgesetzt der Auftrag + Rechnung vom 29.06.20 und 30.06.20 wurden noch nicht aus der Wawi an den Kunden gesendet.
 
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microline

Gut bekanntes Mitglied
4. Februar 2010
718
24
Bei mir trifft die Regelung nicht zu, ich habe einen Mwst. Satz von 10,70 %
Dennoch möchte ich meinen Kunden einen Rabatt von 3 % anbieten.

Wie mache ich das am cleversten ?

Ich arbeite viel mit Variationen und Mengenrabatt. Deswegen kann ich die zusätzlichen 3 % Rabatt bei den Artikeln nicht wirklich gut anwenden.
Auf jede Zahlart 3 % Rabatt anbieten ?

Funktioniert das mit Paypal Plus, Amazon Pay und Co. ?
 

holzpuppe

Sehr aktives Mitglied
14. Oktober 2011
1.709
252
Leipzig
Meiner Meinung nach spielt es eher eine Rolle, wann die Rechnung erstellt wurde. Ist es vor dem 01.07.2020 erstellt: 19%/7%. Ist es am oder nach dem 01.07.2020 erstellt, dann 16%/5%.
 

OPUS

Gut bekanntes Mitglied
11. Juni 2019
134
18
Maßgeblich für die Steuer ist der Zeitpunkt der Lieferung, ihr werdet wohl kaum eine Rechnung stellen bevor die Ware ausgeliefert wird, und wenn dann sollte es eine Proforma-Rechnung sein die dann bei Lieferung ganz normal erstellt werden sollte.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.175
1.774
Eine Rechnung ausstellen kann ich wann ich will, auch für eine in der Zukunft zu erbringende Leistung/Lieferung, sofern diese "zeitnah" ist und das kann je nach Branche sogar Monate oder 1 Jahr sein.
Steuerlich ist das Rechnungsdatum entscheidend und ebenfalls nicht das Leistungs-/Liefer-Datum.

Also könnte man wie erwähnt Aufträge die bezahlt sind noch am 30.6. fakturieren und spart sich somit die Umstellung dieser Aufträge und Rückzahlung der Differenz.
Und nicht bezahlte Aufträge ändert man entsprechend ab auf die neuen Steuersätze.
 
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holzpuppe

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14. Oktober 2011
1.709
252
Leipzig
Maßgeblich für die Steuer ist der Zeitpunkt der Lieferung, ihr werdet wohl kaum eine Rechnung stellen bevor die Ware ausgeliefert wird, und wenn dann sollte es eine Proforma-Rechnung sein die dann bei Lieferung ganz normal erstellt werden sollte.
Ich erstelle in der Regel beides gleichzeitig, von daher ist es mir persönlich schnurtz. Wenn man aber davon ausgeht, dass der Lieferzeitpunkt maßgäblich wäre, hätten die Meisten ein enormes Problem. Rechnungskorrekturen für Sendungen die beim Kunden am 01.07.2020 ankommen aber schon am 25.06.2020 losgeschickt wurden. Das geht nicht.
Edit: Quark!

Und wenn ich ehrlich sein darf: Ich meine sogar, dass es entscheidend ist WANN ein Vertrag abgeschlossen wurde. Aber hier fehlt mir entsprechende Information der Bundesregierung wie die das eigentlich meinen. Ich glaube nicht daran, dass meine Abschläge und Kosten für den Stromvertrag und Mietvertrag für den Zeitraum weniger wird.
 
Zuletzt bearbeitet:

Rektor

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22. November 2011
647
287
teuerlich ist das Rechnungsdatum entscheidend und ebenfalls nicht das Leistungs-/Liefer-Datum.
Nur, und allein nur das Bestelldatum ist für die Berechnung der Mehrwertsteuer von Bedeutung. Das Finanzamt kennt weder das Versanddatum, noch wird dieses in irgendeiner Weise angefragt oder geprüft, weil nicht relevant. Der Vertragsschluss/Kauf ist für die Berechnung der gesetzlichen Mehrwertsteuer relevant. Auch wenn die Rechnung Tage später erstellt wird, zählt das Datum vom Vertragsschluss/Kauf. Das Versand- bzw. Lieferdatum ist absolut nicht von Bedeutung.

Oder akzeptiert bei einer PKW-Bestellung einer die Preiserhöhung des Herstellers nach dem verbindlichen Kauf, wobei das Fahrzeug erst in 6-8-10 Monaten nach Bestellung geliefert wird?
 
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MichaelH

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17. November 2008
14.175
1.774
@Rektor - Sorry, das ist falsch ! Kannst du so gut wie überall nachlesen ...

Die Finanz kann nur eines prüfen:
Das Rechnungsdatum, denn das steht auf der Rechnung und somit ist auch dieses für die Berechnung der Steuer maßgebend.

"Oder akzeptiert bei einer PKW-Bestellung einer die Preiserhöhung des Herstellers nach dem verbindlichen Kauf, wobei das Fahrzeug erst in 6-8-10 Monaten nach Bestellung geliefert wird? "
Das sind Äpfel und Birnen - es geht hier um die Mwst. und nicht um den Produktpreis.

Wie gesagt, wir sind im Online-Handel, nicht KFZ-Handel oder im Baugewerbe.

"Die Grundlage bilden die in dem Monat erbrachten Leistungen. Bei Rechnungslegung in einem anderen Monat verschiebt sich der Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld."

Und wenn zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld, also die Rechnungslegung, eben 16% gelten, dann kannst du nicht 19% verlangen.
 
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z0mbi3

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22. Oktober 2018
65
17
@keraworld Ich empfehle Dir - also im Prinzip sogar allen - sich mit dem Steuerberater auseinanderzusetzen, da wir hier leider keine steuerrechtliche Beratung anbieten können und dürfen. Unsere Hinweise und Ratschläge können ausschließlich die technischen Aspekte abdecken.

Ich hoffe ihr macht euch als JTL Software die Mühe und gibt uns zumindestens Hinweise, wie wir es richtig in der JTL-Wawi einstellen sollen, damit es keinerlei Konflikte gibt. Also Konflikte mit eBay, Amazon, JTL- Shop und Connector-Shops.
Mittlerweile haben wir von unserem alten WAWI-Hersteller einen Newsletter dazu bekommen, mit einem Merkblatt der auf wichtige Punkte im Zusammenhang mit der MwSt Senkung und der Warenwirtschaft eingeht. Genau das wünsche ich mir von euch. Wenn es zur Umstellung kommt, will ich sozusagen den offiziellen von euch vorgesehenden Weg gehen. Das hat am Ende nix mit steuerrechtliche Beratung zutun.
 

z0mbi3

Aktives Mitglied
22. Oktober 2018
65
17
Na, dann kannst du das ja veröffentlichen, das ist nicht geheim. :)

Man legt neue Steuerschlüssel (16%, 5%) an. Die alten bleiben bestehen, weil ja der Wechsel nicht auf Dauer ist. In den Steuerkennzeichnen legt man dann einen Eintrag an, Steuerschlüssel vor dem Wechsel, Datum des Wechsels, Steuerschlüssel nach dem Wechsel. Das macht man dann für alle Steuerkennzeichen (Standardsatz, ermäßigter etc.). Damit das mit der Buchhaltung funktioniert, muss die Kontierung eingestellt werden. Es müssen für alle Kontierungen ein neuer Eintrag für den neuen Steuerschlüssel angelegt werden. Hier wäre dann auch der Punkt, wo man sich mit dem Steuerberater zusammen setzen müsste. Dann gibt es noch den Hinweis: "Beachten Sie bzgl. der Rechnungsstellung: Nicht das Belegdatum, sondern das Liefer-/Leistungsdatum wird zur Ermittlung des korrekten Steuerschlüssels herangezogen."
 

humorpharm

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1. August 2019
203
65
Großbeeren
Ich sehe eine Gefahr darin, wenn jeder für sich anfängt, mit der Ameise die Preise hin und her zu rechnen. Optimal wäre hier sicherlich eine Lösung, in der jeder individuell entscheiden kann, ob er bei der temporären Umstellung die alten Bruttopreise beibehalten möchte, oder doch lieber die Ersparnis an seine Kunden weitergibt. Perfekt wäre, wenn man das Ganze vor dem 01.07. in den Einstellungen hinterlegen kann und das System es fristgerecht ändert.

Kriegsentscheidend wird aber unter dem Strich sein, dass die Lösung eine rechtssichere Abwicklung der Bestellungen ermöglicht.
 

humorpharm

Sehr aktives Mitglied
1. August 2019
203
65
Großbeeren
Ich erstelle in der Regel beides gleichzeitig, von daher ist es mir persönlich schnurtz. Wenn man aber davon ausgeht, dass der Lieferzeitpunkt maßgäblich wäre, hätten die Meisten ein enormes Problem. Rechnungskorrekturen für Sendungen die beim Kunden am 01.07.2020 ankommen aber schon am 25.06.2020 losgeschickt wurden. Das geht nicht.
Es ist doch relativ einfach: Das LEISTUNGSDATUM ist entscheidend für die MwSt. Ohne Angabe des Leistungsdatums (welches auch häufig als Lieferdatum bezeichnet wird) kann der Kunde die Vorsteuer nicht ziehen. Deshalb steht in den meisten Rechnungen auch "Leistungsdatum (oder Lieferdatum) entspricht dem Rechnungsdatum".

Und wenn der Kunde z.B. am 15.07. eine Korrektur für eine Leistung vom 30.06. will, dann erfolgt diese auf dem alten Steuersatz. BTW: Es geht steuerlich nicht darum, wann die Lieferung beim Kunden ankommt, sondern, wann Du sie erbracht hast.
 
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thomas-w

Aktives Mitglied
16. Januar 2018
95
12
"Die Grundlage bilden die in dem Monat erbrachten Leistungen. Bei Rechnungslegung in einem anderen Monat verschiebt sich der Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld."

Und wenn zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld, also die Rechnungslegung, eben 16% gelten, dann kannst du nicht 19% verlangen.

Das eine ist die Entstehung der Steuerschuld (mit Rechnungserstellung), das andere ist die Berechnungsgrundlage für die Steuerhöhe (Liefer-/Leistungsdatum). Wenn also ab dem 01.07.2020 eine Rechnung für einen Auftrag erstellt wird, der vor dem 01.07.2020 (teil-)geliefert wurde, ist für die Positionen 19 bzw. 7 % anzusetzen.

Das wird z. B. auch unter folgendem Link beschrieben: https://www.haufe.de/steuern/gesetz...cC&emos_vid=AWUzgSFkQyj5THRQnj31**99lXZ*urHr#
 

z0mbi3

Aktives Mitglied
22. Oktober 2018
65
17
Im übrigen hat Plenty auch schon in deren Forum eine FAQ Übersicht zu diesem Thema angelegt. Hoffe JTL lässt uns nicht im Stich :)
 

sanoba

Aktives Mitglied
21. Oktober 2013
53
13
Im übrigen hat Plenty auch schon in deren Forum eine FAQ Übersicht zu diesem Thema angelegt. Hoffe JTL lässt uns nicht im Stich :)

Hilfe und How-To wurde doch bereits angekündigt:

"Uns haben dazu bereits einige Fragen erreicht und wir evaluieren aktuell, welche Einstellungen in JTL-Wawi & Co. von der Mehrwertsteuersenkung betroffen sind. Anschließend erstellen wir für Euch einen Leitfaden, in dem wir die wichtigsten How-Tos in unserer Software erläutern. "
 

WAWI-USER321

Sehr aktives Mitglied
26. Dezember 2013
250
34
Maßgeblich für die Steuer ist der Zeitpunkt der Lieferung, ihr werdet wohl kaum eine Rechnung stellen bevor die Ware ausgeliefert wird, und wenn dann sollte es eine Proforma-Rechnung sein die dann bei Lieferung ganz normal erstellt werden sollte.

Das stimmt so nicht für jeden, Beispiel Fulfillment:
Hier wird die Rechnung erzeugt, wenn die Bestellung an den Fufillment Dienstleister geht.

Möglicherweise das auch da Leistungsdatum, da ja in dem Moment ein Logistiker beauftragt wird, ähnlich der Label Erstellung bei DHL die ja den Versandzeitpunkt markiert.

Hier wäre wohl die einzige Lösung die entsprechenden Workflows am 30. nach Versandschluss zu deaktivieren und erst am 1. um 0:01 wieder zu aktivieren und die Rechnungen und Lieferscheine für alles was in der Zwischenzeit reingekommen ist händisch zu erzeugen.
Falls jemand eine bessere Idee für Händler mit FFN hat immer raus damit;)
 
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Reaktionen: shoppy
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