Gelöst Mehrwertsteuer-Senkung vom 01.07.-31.12.2020

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Xantiva

Sehr aktives Mitglied
28. August 2016
1.787
313
Düsseldorf
Mit der Ameise? VK je nach Kundengruppe, Sonderpreise, Amazon und eBay Angebote, ...

Wir lassen die Bruttopreise wie sie sind. Ich zeichne keine 8.000 Artikel im Laden für ein paar Monate neu aus. Am liebsten wäre mir: Steuersätze an einer Stelle ändern und alle VK-Bruttopreise bleiben wie sie sind.
Bei allen Lieferantenartikeln muss ja auch noch die Steuersätze einzeln angepasst werden. :(
 

Rektor

Sehr aktives Mitglied
22. November 2011
592
189
So ganz kann ich die teilweise Diskussion hier nicht verstehen.

Nettopreis bleibt gleich, der Kunde zahlt nur weniger Steuern, welche wir als Händler/Gewerbetreibender an unseren modernen Raubritter, das Finanzamt abführen müssen.

Ganz klar haben viele Kunden ein Produkt oder mehrere Produkte zum Preis XXX in der Auswahl, bzw. dieses gespeichert und kennen den aktuellen Preis. Wer jetzt hergeht und den Bruttopreis belässt, jedoch die Mehrwertsteuer ab dem 01.07.20 in 16 bzw. 5% ändert, begeht einen offensichtlichen Betrug am Kunden oder macht sich die Taschen voll. Oder der Händler hebt offiziell alle seine Preise an, was der Endverbraucher nicht unbedingt glaubt. Ich als Interessent für ein Produkt, würde bei diesem Händler, welcher dieses Vorgehen anwendet nicht kaufen und in Zukunft diesen auch meiden. Einfach mal als Verbraucher darüber nachdenken, welches auch wir als Händler sind.

Die Kunden werden bei hochpreisigen Produkten die Kaufentscheidung sicherlich bis zum 01.07.20 abwarten und dann vergleichen. Da wir eher im Niedrigpreissegment unterwegs sind, betrifft uns das bestimmt nicht so sehr.

Die momentane Situation lässt auch "krumme" Bruttopreise zu, wodurch der Verbraucher sofort erkennt, dass das Unternehmen die Preise um die MwSt.-Reduzierung geändert hat. Mich würde ein Preis von 16,90, 22,90, 99,00 Euro etc. nach dem 01.07.20 stutzig machen.

Grundsätzlich kann der Onlinehandel sich bestimmt nicht über ausbleibende Umsätze beschweren, dann auch fair gegenüber dem Kunden handeln.

Weiterhin weiß ich nicht, was JTL an den Steuereinstellungen ändern möchte. Denn die Steuereinstellungen kann jeder Nutzer selbst ändern, bzw. zu Beginn und Ende der MwSt.-Reduzierung entsprechende Änderungen vornehmen. Wie das zeitlich vorgenommen werden soll, stellt klar ein Problem dar.
 

tommy1515

Gut bekanntes Mitglied
10. Oktober 2016
332
17
Was nützt es mir als einzelner ein paar Euros mehr zu haben, wenn mein Lebensumfeld zusammenbricht.
So sehen wir das auch...
Daher werden wir wenn es soweit ist, die MwSt auf 16% senken in der Wawi, shops abgleichen und mit den krummen VK Preisen für 6 Monate weitermachen, danach wieder 19% und gut ist... oder muss hierbei, bei dieser Vorgehensweise noch was beachtet werden?
 

xuadrob

Aktives Mitglied
14. März 2019
70
7
vermutlich ist die Lösung mit den "krummen" Preisen wirklich eine Überlegung wert. Man wird sehen, wie es da in einem Online-Markt in dem die Preise ständig wechseln (und UVPs nix zählen) nach kurzer Zeit ausschaut.

Es gibt aber auch Hersteller - die UVPs im Shop haben und auch zu diesen verkaufen. Die UVPs kann ich nicht so leicht ändern (Zusagen an Großhändler wegen Margen / Weiterverkauf). Auf der anderen Seite kann ich die Netto-Preise nicht einfach entsprechend anpassen, da diese sonst bei Lieferungen außerhalb der EU und an IGL-Kunden höher ausfallen.
 

NewBuy

Sehr aktives Mitglied
29. August 2016
1.982
304
So ganz kann ich die teilweise Diskussion hier nicht verstehen.



Weiterhin weiß ich nicht, was JTL an den Steuereinstellungen ändern möchte. Denn die Steuereinstellungen kann jeder Nutzer selbst ändern, bzw. zu Beginn und Ende der MwSt.-Reduzierung entsprechende Änderungen vornehmen. Wie das zeitlich vorgenommen werden soll, stellt klar ein Problem dar.
Im Prinzip ja, aber jeder Auftrag der vor dem 1.7 rein kommt aber erst ab dem 1.7 versendet wird bzw. die Rechnung erstellt wird muss per Hand geändert werden, dieses kann leider JTL nicht.
 

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
5.923
568
Die Preise einfach um 3% zu senken ist teilweise nicht möglich, wir werden die Preise dennoch gleich halten.

1 EUR VK auf eBay lässt sich unter anderem nicht um 3% senken, oder einzuhaltende VKs von Herstellern auch nicht, die sicherlich keine neuen Kataloge drucken für 6 Monate.

Preisschwankungen am Markt werden oftmals zB bei uns auch nicht auf den VK / Kunden aufgeschlagen, Kunde bekommt weiterhin seinen VK.
Man kann also alles nicht einfach pauschalisieren, man muss seine Entscheidung argumentieren können.

Egal was man macht, wird es auch hier Vor- & Nachteile geben, die jeder Verkäufer für sich selbst entscheiden muss.
 

keraworld

Gut bekanntes Mitglied
21. März 2011
219
13
Ich hoffe das der Gesetzgeber auch den Versandhandel im Blick hat und eine Regelung schafft welche auf den Zeitpunkt der Auftragserteilung (Steuersatz 16 %) abstellt. Alles andere wäre für den Onelinehandel eine Katastrophe.
Ich wüsste jetzt nicht wie ich das machen sollte wenn es nach dem Lieferdatum geht. Abwarten was da an Regelungen kommt.
 

Enrico W.

Administrator
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27. November 2014
8.218
1.608
@keraworld Ich empfehle Dir - also im Prinzip sogar allen - sich mit dem Steuerberater auseinanderzusetzen, da wir hier leider keine steuerrechtliche Beratung anbieten können und dürfen. Unsere Hinweise und Ratschläge können ausschließlich die technischen Aspekte abdecken.
 
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Die Preise sind ja das geringste Problem.
Die Übergangszeit zwischen 30.06. und 01.07.2020 bei den Aufträgen wird spannend:

  • Wie verhält sich JTL bei FBA-Aufträgen die am 30.06.2020 versendet wurden, aber erst am 01.07.2020 (aus welchen Gründen auch immer) erst in die JTL-Wawi importiert werden?
  • Wie kann ich wenn ich als Händler 1000 offene Aufträge zum 30.06.2020 habe, und diese erst ab den 01.07.2020, massenhaft auf 16% bzw. 5% umstellen ohne in der Datenbank direkt die Änderung durchführen zu müssen. (Oder gar jeden der 1000 Aufträge per Hand öffnen und ändern.)
  • Selbige Fragen stellen sich dann auch am 31.12.2020 auf den 01.01.2021
 
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Valery

Aktives Mitglied
18. Juni 2013
73
4
Weiß einer von euch, wie es mit den Vorlagen ist?





Sobald ja die Mwst. geändert ist, werden ja alle Rechnungen und Aufträge geändert. Das heißt ja, man kann keine alten Rechnungen oder Aufträge mit 19 % drucken, verschicken oder?





Gibt es hier auch eine Lösung?
 
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Rektor

Sehr aktives Mitglied
22. November 2011
592
189
Offensichtlich hat unsere Regierung keinen fähigen Wirtschaftsberater befragt, bevor diese absolut absurde Entscheidung der Mehrwertsteuersenkung beschlossen wurde. Da wird es mit Sicherheit noch massenhaft Proteste geben.
Alle Unternehmen, welche Printmedien mit Preisen im Umlauf haben, beispielsweise die Hochglanzprospekte der Autoindustrie, sind sicherlich nicht in der Lage, innerhalb von nicht mal einen Monat berichtigte Prospekte erstellen zu lassen. Es müssten also alle Werbeprospekte mit Preisen durch neue ersetzt werden, was absolut unmöglich ist. Ein großes Möbelhaus mit tausenden von Werbeplakaten mit Preisangabe, kurzfristiges ersetzen auch unmöglich. Setzen die Unternehmen diese Änderungen um, würde das ernorme Ausgaben bedeuten, wodurch die Produkte eher im Preis steigen und die Mehrwertsteuersenkung mehr Schaden als Nutzen bedeutet.

Einige User hier, haben bestimmt viele Tausend Produkte bei ebay und auch Amazon gelistet. Das nur allein die neue Preisübermittlung viele Stunden dauern wird, wissen wir. Es wird unmöglich sein, alle Angebote in Minuten an die Verkaufsplattformen zu übertragen. Der Ärger mit den Kunden ist somit vorprogrammiert und wird eintreffen. Gleiches Chaos wird es mit der Buchhaltung geben.
 

Rektor

Sehr aktives Mitglied
22. November 2011
592
189
Sobald ja die Mwst. geändert ist, werden ja alle Rechnungen und Aufträge geändert. Das heißt ja, man kann keine alten Rechnungen oder Aufträge mit 19 % drucken, verschicken oder?
Habe das gerade in einer Testumgebung probiert. Bereits angelegte Aufträge und Rechnungen behalten den Steuersatz von 19%, nachdem auf 16% umgestellt wurde. Konnte ich mir auch nicht anders vorstellen..
 

Enrico W.

Administrator
Mitarbeiter
27. November 2014
8.218
1.608
Sobald ja die Mwst. geändert ist, werden ja alle Rechnungen und Aufträge geändert. Das heißt ja, man kann keine alten Rechnungen oder Aufträge mit 19 % drucken, verschicken oder?

Habe das gerade in einer Testumgebung probiert. Bereits angelegte Aufträge und Rechnungen behalten den Steuersatz von 19%, nachdem auf 16% umgestellt wurde. Konnte ich mir auch nicht anders vorstellen..

Korrekt. Der Wert der MwSt. steht als Wert in % in tBestellpos drin - nicht, welcher Satz genommen wird. Daher werden bestehende Daten nicht verändert.
 

bastianjordan

Aktives Mitglied
23. Februar 2016
4
3
Liebes JTL Team, die Zeit drängt, bitte einmal eine Aussage ob dieser Weg sinnvoll ist, oder ihr einen anderen habt?:
  1. Bruttopreise per Ameise sichern (wenn die unverändert bleiben sollen)
  2. Steuersätze allgemein ändern
  3. Wenn 1., dann Bruttopreise wieder einlesen
  4. Komplettabgleich machen (Shop und Marktplätze)
Da die JTL Wawi und der JTL Shop zu 100% dem Verkauf dienen ist die Lösung des Themas aktuell die absolute Prio Nr1, sonst klappt alles zusammen :)

Danke und liebe Grüße
Bastian Jordan
 

thomas-w

Aktives Mitglied
16. Januar 2018
95
12
Im Prinzip ja, aber jeder Auftrag der vor dem 1.7 rein kommt aber erst ab dem 1.7 versendet wird bzw. die Rechnung erstellt wird muss per Hand geändert werden, dieses kann leider JTL nicht.
Und bei den Aufträgen muss man dann auch noch aufpassen, sofern eine Teillieferung bereits vor dem 01.07. erfolgt ist. Das kommt bei uns bei gemischten Bestellungen (Download-Artikel und Versandartikel) oft vor. Wenn der Kunde per PayPal zahlt und die Zahlung von PayPal bestätigt ist, kann der Kunde den Download direkt ausführen, somit (teil-)ausgeliefert.

Es ist schade, dass das Ticket https://issues.jtl-software.de/issues/WAWI-31345 noch nicht umgesetzt ist. Damit könnten solche Anpassungen vermutlich leichter erfolgen.
 
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Arthas85

Gut bekanntes Mitglied
6. Februar 2018
84
27
Offensichtlich hat unsere Regierung keinen fähigen Wirtschaftsberater befragt, bevor diese absolut absurde Entscheidung der Mehrwertsteuersenkung beschlossen wurde. Da wird es mit Sicherheit noch massenhaft Proteste geben.
Alle Unternehmen, welche Printmedien mit Preisen im Umlauf haben, beispielsweise die Hochglanzprospekte der Autoindustrie, sind sicherlich nicht in der Lage, innerhalb von nicht mal einen Monat berichtigte Prospekte erstellen zu lassen. Es müssten also alle Werbeprospekte mit Preisen durch neue ersetzt werden, was absolut unmöglich ist. Ein großes Möbelhaus mit tausenden von Werbeplakaten mit Preisangabe, kurzfristiges ersetzen auch unmöglich. Setzen die Unternehmen diese Änderungen um, würde das ernorme Ausgaben bedeuten, wodurch die Produkte eher im Preis steigen und die Mehrwertsteuersenkung mehr Schaden als Nutzen bedeutet.

Einige User hier, haben bestimmt viele Tausend Produkte bei ebay und auch Amazon gelistet. Das nur allein die neue Preisübermittlung viele Stunden dauern wird, wissen wir. Es wird unmöglich sein, alle Angebote in Minuten an die Verkaufsplattformen zu übertragen. Der Ärger mit den Kunden ist somit vorprogrammiert und wird eintreffen. Gleiches Chaos wird es mit der Buchhaltung geben.

Ich kann diesen Weg auch 0 nachvollziehen. Wesentlich leichter wäre es doch Lohnsteuern zu senken, zeitweise abzuschaffen oder ähnliche Stellschrauben wie weiterhin Gewerbesteuer, EK-Steuer usw usf...
Hier hat man ebenfalls einen direkten und kalkulierbareren Effekt. Und dann noch diese kurze Zeit von 6 Monaten. Das ist ein Witz - schlechter. Am Ende zahlen wir das doch sowieso wieder aus unserer Tasche in Form von 20% MwSt oder sonstigen wunderbaren Einfällen. Nichts ist Umsonst - nichts wird einem geschenkt! Erst recht nicht vom Finanzamt.


Liebes JTL Team, die Zeit drängt, bitte einmal eine Aussage ob dieser Weg sinnvoll ist, oder ihr einen anderen habt?:
  1. Bruttopreise per Ameise sichern (wenn die unverändert bleiben sollen)
  2. Steuersätze allgemein ändern
  3. Wenn 1., dann Bruttopreise wieder einlesen
  4. Komplettabgleich machen (Shop und Marktplätze)
Da die JTL Wawi und der JTL Shop zu 100% dem Verkauf dienen ist die Lösung des Themas aktuell die absolute Prio Nr1, sonst klappt alles zusammen :)

Danke und liebe Grüße
Bastian Jordan

Genau das war meine Frage. Du hast Sie besser formuliert. Ich möchte auch wissen ob das so funktioniert - für alle Marktplätze!
 

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Liebes JTL Team, die Zeit drängt, bitte einmal eine Aussage ob dieser Weg sinnvoll ist, oder ihr einen anderen habt?:
  1. Bruttopreise per Ameise sichern (wenn die unverändert bleiben sollen)
  2. Steuersätze allgemein ändern
  3. Wenn 1., dann Bruttopreise wieder einlesen
  4. Komplettabgleich machen (Shop und Marktplätze)
Da die JTL Wawi und der JTL Shop zu 100% dem Verkauf dienen ist die Lösung des Themas aktuell die absolute Prio Nr1, sonst klappt alles zusammen :)

Danke und liebe Grüße
Bastian Jordan
Wenn du (nur) einen JTL-Shop hast wird das mit den Preisen und der Steueränderung auch genauso klappen. Bei eBay und Amazon werden sich die Preise nicht automatisch ändern. Dies bedarf ebenfalls eines weiteren Preis-Updates via Ameise. (Ggf. Repricer bei Amazon neue Min-Preise hinterlegen)
Ein Komplettabgleich wird nicht nötig sein, da durch den Ameisen-Import schon ein "Trigger" für ein Preis-Update durchgeführt wird.
 

Markus2005

Gut bekanntes Mitglied
7. September 2006
166
3
Normalerweise benötigen wir keine geänderten Bruttopreise, da die Steuer auf den Nettopreis erhoben wird.
Der netto EK und netto VK ändert sich ja nicht. Nur die erhobene Mwst . bzw. UST.

Problematisch wird es, weil wir überall die Steuern ändern müssen.

Globale Einstellungen,
Admin Steuerklassen
Versandklassen
Und eventuell auch im Shop wie z.B. Shopware.
 

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thomas-w

Aktives Mitglied
16. Januar 2018
95
12
Normalerweise benötigen wir keine geänderten Bruttopreise, da die Steuer auf den Nettopreis erhoben wird.
Der netto EK und netto VK ändert sich ja nicht. Nur die erhobene Mwst . bzw. UST.

??? Bruttopreis = Nettopreis + Steuerbetrag
Wenn sich also der Steuerbetrag ändert, ändert sich in der Regel auch der Bruttopreis, wenn man den Betrag durch die Steueranpassung an den Kunden weitergibt. Möchte man den Betrag der Steueranpassung nicht an den Kunden weitergeben, errechnet man aus dem aktuellen Bruttopreis den neuen Steuerbetrag und es ändert sich der Nettobetrag.

Bei Artikeln mit Preisbindung wie z. B. Büchern muss der Bruttobetrag bestehen bleiben und es ändert sich der Netto-VK.
 
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