Neu Mehrwertsteuer-Senkung vom 01.07.-31.12.2020 (Offizieller Diskussionthread) - Video

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oliverthoma

Offizieller Servicepartner
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3. Mai 2019
92
93
Ulm
Hallo!
Ich lese in den Anleitungen/Blog-Beitrag nichts vom den in den Ebay-Angebotenen Umsatzsteuer feldern, die per Massen-Update gesetzt werden können. Mir ist noch nicht ganz klar, wo dieser Satz zum tragen kommt. Macht aber schon Sinn , das Feld zu aktualisieren?
Liebe Grüße!
German

Hi Du
Yapp weil erst danach die Aufträge mit dem richtigen Steuersatz kommen und nicht vom WF verwurschtelt werden müssen.
Wir fahren 2gleisig
1. in 1000er Schritten beim .de marktplatz bei ebay direkt und
2. parallel über massenupdate in der Wawi beim Marktplatz .de und den relebvanten die nicht über Lieferschwelle liegen. (Dadurch wird der bei Ebay direkt gesetzte nicht überschrieben mit was falschem)

Dann isses nicht so schlimm sollte EA oder die Ebay API etwas viel zu tun haben heute Nacht und vom WF der die Aufträge prüft werden sie ja alle korrigiert, sollten sie falsch kommen.
 

oliverthoma

Offizieller Servicepartner
SPBanner
3. Mai 2019
92
93
Ulm
*SCHREI*: Ist das überhaupt erforderlich? Wenn ich das richtig verstehe, nimmt die Wawi automatisch den Steuersatz aus dem ursprünglichen Auftrag / der Rechnung. Und JTL2Datev erkennt anhand des ausgewiesenen Steuersatzes automatisch auf welches Konto die USt. gebucht wird oder irre ich mich da?

Bei JTL 2 DATEV wäre es nicht erforderlich ja aber ich will das vorangehende System ja auch schon sauber haben.

Ehrlich gesagt lese ich das aber nicht zu 100% aus dem BMF schreiben, bzw. ist es natürlich klar, dass Du intern das System umstellen kannst wie Du willst, solange darin keine "Bewegungen" mehr stattfinden, die noch nach dem alten Steuersatz relevant sind.

Das viel größere Problem sehe ich aber darin, den richtigen Zeitpunkt zu finden, ab dem man nach außen hin den korrekten Steuersatz ausweist. Aktuell ist die gültige (gesetzliche) USt. bei 19%, der Kunde kann aber (zumindest im Onlinehandel zu einer bestimmten Uhrzeit) nicht mehr zu diesem Steuersatz kaufen (noch viel interessanter wird es zum Jahresende).
Ein Auftrag oder eine Bestellbestätigung ist kein Beleg im Sinne des Finanzamtes.
Die Definition ist allein der Grund, das das extra drin steht. Eine Bestellbestätigung B2C bei der der Endpreis gleich bleibt und der Hinweis auf die Umstellung erfolgt ist durch diesen Passus legitimiert. Das Dokument ist die Rechnung und die passt.
Hier der Text CopyPaste Seite 7 Abs. 9
Es bestehen keine Bedenken dagegen, dass in Rechnungen, die vor dem 1. Juli 2020 über die vor diesem Zeitpunkt vereinnahmten Teilentgelte für nach dem 30. Juni 2020 erbrachte steuerpflichtige Leistungen oder Teilleistungen ausgestellt werden, die Umsatzsteuer nach den nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Januar 2021 geltenden Umsatzsteuersätzen von 16 Prozent bzw. 5 Prozent ausgewiesen wird. Die ausgewiesene Umsatzsteuer wird vom Unternehmer geschuldet. Der Leistungsempfänger kann den angegebenen Umsatzsteuerbetrag unter den übrigen Voraussetzungen des § 15 UStG als Vorsteuer abziehen, nachdem die Rechnung vorliegt und soweit der Rechnungsbetrag gezahlt worden ist. Eine Berichtigung der Berechnung der vor dem 1. Juli 2020 entstandenen Umsatzsteuer (§ 27 Abs. 1 Satz 3 UStG) scheidet in diesen Fällen aus. Ebenso wird es bei Anwendung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG nicht beanstandet, wenn eine vor dem 1. Juli 2020 vereinnahmte Abschlagszahlung für eine nach dem 30. Juni 2020 ausgeführte Leistung den Umsatzsteuersätzen von 16 Prozent bzw. 5 Prozent unterworfen wird. (Quelle https://www.bundesfinanzministerium...ivery2-replication?__blob=publicationFile&v=3)

Ergo:
Wenn ich Rechnungen (also Belege) vor dem 01.07. mit 16 % ausstellen darf, deren Leistung danach liegt, dann darf ich auch Bestellbestätigungen und Auftragsbestätigungen unter dergleichen Promisse aussstellen. So zumindest unsere Auslegung.
 
Zuletzt bearbeitet:

Manuel Pietzsch

JTL-Wawi
Mitarbeiter
2. Januar 2012
2.851
1.015
Hückelhoven
Ja, darüber ärgern wir uns auch gerade. Wir haben Staffelpreise. Viele :(

Hi,

hab mal einen Workaround in den FAQs dokumentiert. Ich hab meine Shops umbenannt, ex- und importiert, und dann wieder zurück umbenannt. Dann sieht man dort auch alles.
Nicht die coolste Lösung, aber für heute wirds reichen denke ich. Wir nehmen das aber auf für die Zukunft.

Gruß

Manuel
 
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Conny

Sehr aktives Mitglied
7. September 2009
548
60
Ich kann momentan nicht auf die aktuelle Version updaten. Momentan haben wir noch die 1.3.21 im Einsatz.

Wie kann ich Aufträge welche bis heute Nacht mit 19% eingangen sind aber erst im Juli ausgeliefert werden manuell von 19% auf 16% umstellen ?
Wenn ich im Auftrag die Mwst. auf 16% umstelle, ändert sich der Bruttobetrag (was der Kunde bezahlt hat)
Das darf ja nicht sein.
 

thowi

Sehr aktives Mitglied
8. Juni 2018
424
64
ich schätze er nimmt dann die vom SQL Server.
Danke dir - gute Frage. Ich habe ja bei der Erweiterten Eigenschaft den Rückgabetyp auf "Datum" gestellt und ging davon aus, dass das dann auch klappt. In der Simulation hat er es zumindest als "falsch" erkannt, weil heute ja nicht "ab 1.7." ist, aber das muss ja nix heißen.

Das Lieferdatum bekommst du wie in der FAQ beschrieben:
{{ Vorgang.Lieferung.Lieferscheine.ErstesObjekt.Pakete.ErstesObjekt.Versanddatum | FormatDate: 'yyyy-MM-dd', 'de-DE' }}
Oder hast du das auch getestet und es funktioniert nicht?
Danke dir, das sieht gut aus! Mit FAQ meinst du eins der Videos? Ich habe mich an dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung hier entlang gehangelt und es dann vermutlich übersehen. Ich schaue grad durch die Videos und finde es dort irgendwie nicht.

Was muss ich hier als Rückgabetyp einstellen, damit es klappt? Text? Oder auch Datum?
 

apalusa

Sehr aktives Mitglied
22. Oktober 2018
247
55
Wenn dann muss ich mir den Bruttobetrag merken, und das kann bei vielen Positionen schon problematisch werden.
Aber die Anpassung des Steuersatz muss doch eh je Position vorgenommen werden, oder übersehe ich da einen Button? Falls es pro Position ist, kann man ja vorher den Brutto Betrag in die Zwischenablage kopieren, Steuersatz ändern, Bruttobetrag korrigieren, nächste Position.

Eine andere Lösung gibt es dafür nicht ?
Im Allgemeinen wäre mir sonst keine andere Lösung bekannt, allerdings habe ich mich auch nach keiner alternative umgesehen da wir meistens nur 1 oder 2 Positionen in den Bestellungen haben und sich der manuelle Aufwand somit in Grenzen hält. Vielleicht meldet sich noch jemand der doch noch eine alternative Lösung kennt.
 

Conny

Sehr aktives Mitglied
7. September 2009
548
60
Aber die Anpassung des Steuersatz muss doch eh je Position vorgenommen werden, oder übersehe ich da einen Button? Falls es pro Position ist, kann man ja vorher den Brutto Betrag in die Zwischenablage kopieren, Steuersatz ändern, Bruttobetrag korrigieren, nächste Position.


Im Allgemeinen wäre mir sonst keine andere Lösung bekannt, allerdings habe ich mich auch nach keiner alternative umgesehen da wir meistens nur 1 oder 2 Positionen in den Bestellungen haben und sich der manuelle Aufwand somit in Grenzen hält. Vielleicht meldet sich noch jemand der doch noch eine alternative Lösung kennt.

Ok. Dann bleibt wohl nichts anderes übrig.
Gehe ich richtig, wenn ich sage, ich muss das bei allen offenen Aufträgen machen, welche vor dem 1.7. bei mir im System sind ?
 

Verkäuferlein

Sehr aktives Mitglied
29. April 2012
2.343
838
Bei JTL 2 DATEV wäre es nicht erforderlich ja aber ich will das vorangehende System ja auch schon sauber haben.


Ein Auftrag oder eine Bestellbestätigung ist kein Beleg im Sinne des Finanzamtes.
Die Definition ist allein der Grund, das das extra drin steht. Eine Bestellbestätigung B2C bei der der Endpreis gleich bleibt und der Hinweis auf die Umstellung erfolgt ist durch diesen Passus legitimiert. Das Dokument ist die Rechnung und die passt.
Hier der Text CopyPaste Seite 7 Abs. 9
Es bestehen keine Bedenken dagegen, dass in Rechnungen, die vor dem 1. Juli 2020 über die vor diesem Zeitpunkt vereinnahmten Teilentgelte für nach dem 30. Juni 2020 erbrachte steuerpflichtige Leistungen oder Teilleistungen ausgestellt werden, die Umsatzsteuer nach den nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Januar 2021 geltenden Umsatzsteuersätzen von 16 Prozent bzw. 5 Prozent ausgewiesen wird. Die ausgewiesene Umsatzsteuer wird vom Unternehmer geschuldet. Der Leistungsempfänger kann den angegebenen Umsatzsteuerbetrag unter den übrigen Voraussetzungen des § 15 UStG als Vorsteuer abziehen, nachdem die Rechnung vorliegt und soweit der Rechnungsbetrag gezahlt worden ist. Eine Berichtigung der Berechnung der vor dem 1. Juli 2020 entstandenen Umsatzsteuer (§ 27 Abs. 1 Satz 3 UStG) scheidet in diesen Fällen aus. Ebenso wird es bei Anwendung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG nicht beanstandet, wenn eine vor dem 1. Juli 2020 vereinnahmte Abschlagszahlung für eine nach dem 30. Juni 2020 ausgeführte Leistung den Umsatzsteuersätzen von 16 Prozent bzw. 5 Prozent unterworfen wird. (Quelle https://www.bundesfinanzministerium...ivery2-replication?__blob=publicationFile&v=3)

Aber in der Wawi wäre doch alles sauber. Eigentlich brauchst Du die anderen Sätze ja nur in der Wawi, wenn Du einen Datev-Export aus der Wawi machst, um die richtigen Datev-Konten ansprechen zu können, wenn ich das richtig verstehe. Diesen Part übernimmt ja aber JTL2Datev, so dass in der Wawi eigentlich nur der Steuersatz geändert werden müsste.

Es geht mir auch nicht um den Belegcharakter bzw. ein steuerrechtliches Problem, sondern vielmehr darum, dass findige Geschäftemacher daraus einen Verstoß gegen die PAngV oder einen Wettbewerbsverstoß ableiten könnten. Eine (eindeutige) Regelung (des Gesetzgebers) wonach die USt. auch bereits vor 0:00 Uhr mit 16% (unabhängig von Belegen) ausgewiesen werden darf wäre hier sehr hilfreich.
 

apalusa

Sehr aktives Mitglied
22. Oktober 2018
247
55
Gehe ich richtig, wenn ich sage, ich muss das bei allen offenen Aufträgen machen, welche vor dem 1.7. bei mir im System sind ?
Nach meinem Verständnis, und so wie ich es auch mache, werden alle Bestellungen die noch offen waren, bevor ich die Umstellung begonnen habe, von mir abgeändert. Der Versand von diesen Bestellungen erfolgt jetzt sowieso erst morgen und die Rechnung wird bei uns erst beim Versand erstellt. Somit ist das Leistungsdatum im Juli und die 16% gültig.
Die Bestellungen die wir heute noch versendete hatten haben alle 19% behalten und alle die jetzt noch nicht in der WaWi sind, kommen dann erst nach der Umstellung rein und erhalten somit automatisch den richtigen Steuersatz.
 
Zuletzt bearbeitet:

joergOUM

Aktives Mitglied
18. Juli 2018
39
20
Hallo, habe gerade die Umstellung der Steuersätze gemacht und frage mich warum speziell für den JTL Shop noch eine der 3 Methoden gemacht werden muss. Die Preise sind aktuell im Shop nach der Änderung der Steuersätze sofort angeglichen worden und zeigen jetzt den reduzierten Preis mit 16% MwSt an.
Wenn ich die reduzierten Preise an den Kunden weitergeben möchte, warum muss ich dann noch die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) im JTL Shop ändern ?
VG
Jörg
 

Arthas85

Gut bekanntes Mitglied
6. Februar 2018
84
27
Wir haben nun alle Hausaufgaben erledigt und warten nun auf Mitternacht um den ganzen "Spaß" hochzuladen.

Eine Frage stellt sich uns noch:
Wir haben wie empfohlen die Steuern geändert - also:

Admin - Steuerverwaltung - Steuersatz - 16%

Was ist denn hiermit ?! Muss man da nicht auch aktiv werden?
Steuerschlüssel.PNG
 
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Maekaey

Sehr aktives Mitglied
11. November 2016
268
65
Wir haben bereits alle Workflows laufen lassen und alles angepasst, hat super funktioniert!

Danke @Manuel Pietzsch vor allem für die Workflow-Aktion mit Brutto/Netto - MwSt. anpassen.

So kann ich pünktlich Feierabend machen, Top!
Allen gutes gelingen und eine hoffentlich kurze Nacht! :)
 
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Arthas85

Gut bekanntes Mitglied
6. Februar 2018
84
27

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
13.810
1.540
Ich kann momentan nicht auf die aktuelle Version updaten. Momentan haben wir noch die 1.3.21 im Einsatz.

Wie kann ich Aufträge welche bis heute Nacht mit 19% eingangen sind aber erst im Juli ausgeliefert werden manuell von 19% auf 16% umstellen ?
Wenn ich im Auftrag die Mwst. auf 16% umstelle, ändert sich der Bruttobetrag (was der Kunde bezahlt hat)
Das darf ja nicht sein.

Du änderst den %-Satz, drückst ENTER, dann ändert sich der Brutto-Preis.
-> Du änderst den %-Satz, drückst aber nicht ENTER sondern springst mit TAB in das Feld Brutto-Preis, dann bleibt der Brutto-Preis gleich.

Wir haben schon umgestellt, nach letzter Auslieferung von heute 30.6. (letzte Rechnung erstellt), alle offenen Aufträge schnell manuell geändert - läuft.
Morgen werden die Differenzen erstattet und gut ist.
 

andie28

Sehr aktives Mitglied
31. Mai 2011
476
45
Hallo,

bei uns macht unser IT Techniker / Servicepartner alle Umstellungen mit Sicherung etc pp
Nun eine Frage:
Ich war der Meinung, dass ich morgen einige "alte Aufträge" die noch 19 % MwSt haben manuell im Auftrag den Wert in 16 % ändern kann und auch den Bruttopreis wenn ich diesen beibehalten will.
Die erzeugte Rechnung ist dann wie im neuen Auftrag mit 19 % MwSt.

Der Techniker meint aber, dass die Rechnung auf den ursprünglich mit 19 % eingegangen Auftrag geschrieben wird.
Kann ich mir nicht vorstellen er ist sich aber sicher.

Was stimmt?
 

speedy_gonzales

Gut bekanntes Mitglied
26. November 2008
107
3
Hallo zusammen, habe aktuell noch einen Punkt bei welchem ich mir unsicher bin:

@Manuel Pietzsch schreibt oben in der Zusammenfassung:

Frage: Variationsaufpreise: Gibt es auch noch Umstellungsmaßnahmen für die Aufpreise bei Variantenartikeln, die über die Ameise erledigt werden müssen?
Antwort: Nach Änderung des Satzes werden auch die Aufpreise im JTL- Shop automatisch angepasst. Wer seine Bruttopreise behalten möchte muss sie genauso wie bei den Artikelpreisen mit der Ameise ex- und importieren.

Rektor schrieb am 11 Juni: Ja, die Aufpreise oder Abschläge bei Variationen müssen auch als Bruttopreis über die Ameise exportiert und nach Umstellung dem MwSt.-Satz wieder importiert werden. Über Ameise- Artikel- Variationen.

Werden nun die Variationsaufpreise automatisch aktualisiert? Dies konnte ich im Test nicht nachstellen, die Aufpreise sind bei mir gleich geblieben. Also muss ich die Variationsaufpreise auch exportieren, dann von 19% auf 16% in Excel anpassen und wieder importieren, korrekt? Ich meine die "alten" Variationen bei Artikeln, nicht Var-Kombi Artikel!

Ein Bild einer solchen Variation mit Aufpreisen mal im Anhang. Wäre ja blöd wenn nur der Basispreis reduziert würde, die Aufpreise aber gleich bleiben würden, das wäre bei uns mit recht kostspieliegen Aufpreisen sehr auffällig, da wir die MwSt-Senkung gerne weiterreichen würden, da viele Kunden Ihre Merklisten bereits gespeichert haben und auf den vergünstigten MwSt Satz warten...
 

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Conny

Sehr aktives Mitglied
7. September 2009
548
60
Du änderst den %-Satz, drückst ENTER, dann ändert sich der Brutto-Preis.
-> Du änderst den %-Satz, drückst aber nicht ENTER sondern springst mit TAB in das Feld Brutto-Preis, dann bleibt der Brutto-Preis gleich.

Wir haben schon umgestellt, nach letzter Auslieferung von heute 30.6. (letzte Rechnung erstellt), alle offenen Aufträge schnell manuell geändert - läuft.
Morgen werden die Differenzen erstattet und gut ist.
Danke - das ist ein super Tipp
 
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