Beibehaltung des Brutto-Preises beim Monatswechsel
Hallo zusammen,
auch wenn es eine steuerrechtliche Frage ist, vielleicht sind hier ja auch Steuerberater unter uns.
Beim Durchlesen der FAQ der IT-Recht Kanzlei (
https://t1p.de/0gx0) ist mir eine Frage in Sinn gekommen.
Zu der Frage „
Ist man dazu verpflichtet den Steuersatz auf 16% zu ändern oder kann man auch die 19% Umsatzsteuer beibehalten?“ steht u.a.: „
Gemäß des PangV ist der Preis einschließlich der Umsatzsteuer auszuweisen.“ Für mich bedeutet das, dass mit dem Kauf sowohl der Brotto- als auch der Nettopreis als vereinbart gilt.
Wenn nun am 30.06. ein Kunde ein Produkt für sagen wir mal 100 € brutto bestellt, bedeutet das ja, dass er das Produkt für einen Nettopreis von 84,03 € erworben hat.
Wenn das Produkt nun erst am 01.07. ausgeliefert wird, muss ja 16% USt. berechnet werden. Wenn ich ihm aber denselben Brutto-Preis in Rechnung stelle, habe ich ja den Nettopreis nach seinem Kauf auf 86,21 € erhöht. Ist das denn so rechtens oder muss ich bei allen Bestellungen vor dem 01.07., die erst ab dem 01.07. ausgeliefert werden, die den alten Nettopreis verwenden?