2. Es wird ein neuer Corona Steuersatz angelegt mit 19 % (die reduzierten natürlich auch) - um damit Überhänge wir Gutschriften aus Aufträgen vor 1. Juli abdecken können.
Wenn Ihr nen Fehler findet, bitte hier schreien.
*SCHREI*: Ist das überhaupt erforderlich? Wenn ich das richtig verstehe, nimmt die
Wawi automatisch den Steuersatz aus dem ursprünglichen Auftrag / der Rechnung. Und
JTL2Datev erkennt anhand des ausgewiesenen Steuersatzes automatisch auf welches Konto die USt. gebucht wird oder irre ich mich da?
@Merdeka: Preise für Endkunden sind Brutto, das ist die Preiszusage die du gemacht hast.
Hm, das ist so ein bisschen Auslegungssache und wie man es macht macht man es wahrscheinlich potenziell falsch. Stellen wir uns vor, im
Shop, in der Bestellbestätigung, etc. steht inkl. 19% USt. und auf der Rechnung stehen nachher nur 16% USt. dann wäre das bei B2C möglicherweise nicht ganz korrekt.
Umgekehrt wäre es bei B2B ganz böse, zumindest wenn man den Brutto-Preis beibehält.
Entstressung der Umstellung
Nette Information unseres Steuerbüros die ich gerne weitergeben möchte:
Im Schreiben des Finanzministeriums ((Seite 7 Nr. 9)) wurde einer Vereinfachungsregel zugestimmt.
Heisst im Klartext, das Systeme bereits nach Erstellung der letzten Rechnung (an sich also Versandschluss) heute umgestellt werden können.
Shops und Marktplätze können also nach Schließung des Lagers auf 16 % umgestellt werden, da deren Leistung mit Lieferung morgen erst erfolgt. Das reduziert dann auch die Zahl der zu ändernde Aufträge.
Um Verwirrung beim Kunden vorzubeugen setzen wir im Checkout der Shops einen Hinweisdrop mit folgendem Text:
Hinweis Mehrwertsteueränderung!
Alle Bestellungen, die zwischen 30.06. 16:00 Uhr (Versandschluss) und 01.07. 00:00 Uhr getätigt werden, haben aufgrund einer Regelung des Bundesfinanzministeriums bereist den ab 01.07. geltenden Mehrwertsteuersatz, da Ihre Lieferung (Leistungserbringung) nach der Umstellung erfolgt.
Ehrlich gesagt lese ich das aber nicht zu 100% aus dem BMF schreiben, bzw. ist es natürlich klar, dass Du intern das System umstellen kannst wie Du willst, solange darin keine "Bewegungen" mehr stattfinden, die noch nach dem alten Steuersatz relevant sind.
Das viel größere Problem sehe ich aber darin, den richtigen Zeitpunkt zu finden, ab dem man nach außen hin den korrekten Steuersatz ausweist. Aktuell ist die gültige (gesetzliche) USt. bei 19%, der Kunde kann aber (zumindest im Onlinehandel zu einer bestimmten Uhrzeit) nicht mehr zu diesem Steuersatz kaufen (noch viel interessanter wird es zum Jahresende).
Theoretisch müsste man im Shop (oder wo auch immer und sofern man den Steuersatz ausweist) also schon die ab morgen gültige USt. von 16% ausweisen. Dazu hätte ich mir eine klare Regelung gewünscht, da sich dies in beide Richtungen auslegen lässt (entweder man weist nicht die gesetzlich gültige USt. aus oder man weist zwar die gesetzlich gültige, nicht aber die für den Kunden relevante USt. aus).
Bei uns werden z.B. morgens am 1.7. um ca. halb 7 ein ganzer Rutsch an Aufträgen importiert. Teilweise Versand gestern 30.6., teilweise heute. Aber Erstelldatum ist dann natürlich immer der 1.7.
Dann hilft die Lösung aus der FAQ nix. Höchstens der Zurückhalten-WF, bei dem man dann auch aufs Versanddatum prüfen muss.
Das klingt allerdings eher nach einem grundlegenden Problem der Feststellung des Leistungszeitpunkts (bzw. zeitraums), das jetzt nur durh die USt-Umstellung besonders ins Auge fällt.
Es ist ja meines Erachtens grundsätzlich bei der Rechnungsstellung relevant, wann die Leistung erbracht wurde.