Das ist auch richtig so, Stichwort "Geoblocking-Verordnung" (gilt seit 3.12.2018).
Haltet dazu gern Rücksprache mit dem Rechtsanwalt eures Vertrauens.
Nichts für ungut, aber das ist sowohl rechtlich falsch als auch doppelter praktischer Blödsinn. Ist das der offizielle Standpunkt der Fa. JTL?
Die Geoblocking Verordnung ist eine Verordnung der EU - der Europäischen Union - und gilt für deren Mitgliedsstaaten (+ Norwegen und schlagmichtod...). Drittländer sind doch gar nicht betroffen und es gibt keine Verpflichtung das sich die gesamte Welt registrieren können muss.
Ständig melden sich bei uns z. B. Schweizer an und merken anschließend das eine Schweizer Lieferadresse nicht angegeben werden kann. Dann werden Sie "kreativ"... Und wenn wir nicht furchtbar aufpassen schicken wir aus versehen eine Sendung an eine Adresse die es gar nicht gibt. Ich brauche keinem zu erklären was für ein Aufwand entsteht (Ware hin, her. Geld hin, her... am Ende einen Haufen Aufwand und Kosten)
Darüber hinaus gilt die Verordnung nur für Verbraucher! Und ja, auch Unternehmen können hier als Verbraucher gelten - aber nicht zwangsläufig. Stichwort: Händlershop, um nur ein mögliches Bsp. zu nennen. Hier besteht also gar keine Notwendigkeit, dass sich ein jeder aus Aruba anmelden können muss.