Ist die eMail Werbung an B2B erlaubt?

macler

Gut bekanntes Mitglied
19. April 2012
686
19
Hallo Gemeinde,

leider werde ich aus den Informationen, die ich bisher im Netz zu dem Thema gefunden habe nicht ganz schlau.
Konkret geht es darum, ob es problematisch ist, eMailadressen auf den Internetseiten der potentiellen neuen Kunden zu erfassen und an diese dann eMail Werbung oder Newsletter zu versenden.
Ich weiß dass bei elektronischer Werbung ein Link zur Abbestellung und ein Impressum notwenig sind.
Ich weiß auch, dass es verboten ist, Endkunden so mit Werbung zu versorgen, aber bei Geschäftskunden?
Hat da jemand stichfestes Wissen?
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Ist die eMail Werbung an B2B erlaubt?

Prinzipiell unterscheidet das UWG nicht zwischen "B2B" oder "B2C" - viel mehr ist dort von "Kunde" die Rede (was nicht NUR Verbraucher einschließt, sondern alle Abnehmer von Waren).
Daher dürfte hier -wie bei B2C- das UWG anwendbar sein, was der Nutzung von Mailadressen für Marketingzwecke klare Grenzen aufzeigt.

Übrigens:
Ohne Einverständnis des Gegenübers ist Mailwerbung generell verboten, AUSSER das Gegenüber hat explizit der Werbung zugestimmt (denn hier gibt's -anders als beim konventionellen Briefkasten- nicht die Möglichkeit, ein "Keine Werbung einwerfen"-Schildchen an das Postfach zu hängen). Ich würde es daher nicht darauf ankommen lassen, Werbemails auch ohne explizite Einverständniserklärung zu verschicken - es könnte ansonsten böse ins Auge gehen.
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Ist die eMail Werbung an B2B erlaubt?

Konkret geht es darum, ob es problematisch ist, eMailadressen auf den Internetseiten der potentiellen neuen Kunden zu erfassen und an diese dann eMail Werbung oder Newsletter zu versenden.

Viel Spaß mit den folgenden Anzeigen, Abmahnungen und Schadenersatzforderungen...

Ich weiß dass bei elektronischer Werbung ein Link zur Abbestellung und ein Impressum notwenig sind.

Aber zuvor brauchst Du eine eindeutige Genehmigung, entweder schriftlich oder per Double-Opt-In.

Ich weiß auch, dass es verboten ist, Endkunden so mit Werbung zu versorgen, aber bei Geschäftskunden?
Hat da jemand stichfestes Wissen?

Ist es ebenso, es macht keinerlei Unterschied, ob Endkunde oder Geschäftskunde. Gleiches gilt übrigens für postalische Werbung, schon ein nicht angeforderter Katalog ist unerwünschte Werbung und kann rechtliche Folgen haben.
 

macler

Gut bekanntes Mitglied
19. April 2012
686
19
AW: Ist die eMail Werbung an B2B erlaubt?

Hm, das hört sich gar nicht gut an. Aber ich dachte es mir schon.
Wobei ich das mit dem Katalog so nicht glauben kann. Schließlich gibt es da die Möglichkeit mit dem Aufkleber keine Werbung o.ä. und es besteht nicht die Möglichkeit den Kunden zu fragen ob er den Katalog haben möchte oder nicht. Das gib es ja nur im Netz mit den Newslettern. Aber egal, das war nicht meine Frage. Trotzdem vielen Dank für die Antworten.
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Ist die eMail Werbung an B2B erlaubt?


Ich finde, dass hört sich sehr gut an. Penetrante Kaltaquise ob per Mail, Telefon oder Post nervt nämlich gewaltig und ist zeitraubend.

Wobei ich das mit dem Katalog so nicht glauben kann. Schließlich gibt es da die Möglichkeit mit dem Aufkleber keine Werbung o.ä. und es besteht nicht die Möglichkeit den Kunden zu fragen ob er den Katalog haben möchte oder nicht.

Solltest Du jedoch glauben. Ob es die Möglichkeit gibt oder nicht, spielt keine Rolle und jemanden zwingen, seinen Briefkasten mit "Keine Werbung" Aufklebern zu versehen, kannst Du auch niemanden, Du verschickst unerwünscht Werbung, also bist Du haftbar und nicht der Empfänger dieser in der Pflicht. Ich finde es schon extrem nervig, wenn unerwünschte Kataloge mit Gewalt in den Briefkasten gedrückt werden und wichtige Post plattmachen oder gar zerstören.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.630
1.962
AW: Ist die eMail Werbung an B2B erlaubt?

"Keine Werbung" ist so oder so nur gültig für nicht namentlich adressierte Werbung, wenn dein Name draufsteht hat der Postbote keine Wahl ob er es reinwürgt oder nicht.
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Ist die eMail Werbung an B2B erlaubt?

"Keine Werbung" ist so oder so nur gültig für nicht namentlich adressierte Werbung, wenn dein Name draufsteht hat der Postbote keine Wahl ob er es reinwürgt oder nicht.
Genau so sieht's aus...

Der Aufkleber "Keine Werbung oder kostenlose Zeitschriften" gilt lediglich für nicht persönlich adressierte Wurfsendungen, die an JEDEN Haushalt zugestellt werden (z.b. die Werbung vom lokalen Supermarkt, welche in jedem Briefkasten landet).
Sobald die Sendung adressiert ist (und dafür reicht auch ein einfaches "An die Bewohner von XXX"), MUSS die Post die Sendung zustellen. Und genau DAVOR soll das UWG schützen, denn in diesem Fall hat der Kunde halt NICHT die Wahl, ob die Werbung zugestellt wird oder nicht - die Post MUSS die Sendung zustellen und darf nicht aufgrund des Aufklebers die Zustellung verweigern.

By the way: Wer der Meinung ist, er müsse zu solchen Mitteln greifen, um Kunden zu aquirieren, der sollte sich dringend Gedanken machen, was bei ihm falsch läuft. Versucht doch erst einmal den "regulären" Weg - oder welchselt das Geschäftsfeld (denn anscheinend reichen euch ja die Kunden nicht aus). Und selbst bei einem Start-Up sehen solche Mittel nicht wirklich gut aus - glaub's mir, damit vergrault man mehr potentielle Kunden als das man welche gewinnt. Zumal die Sache halt strafbar ist - und oben drein geschädigte Mitwettbewerber auch Schadenersatz geltend machen können.
 

upbox

Offizieller Servicepartner
SPBanner
17. Januar 2011
256
32
Firma
upbox GmbH
AW: Ist die eMail Werbung an B2B erlaubt?

Ich empfehle dich mit den Infos von Cleverreach zu beschäftigen. Da ist eigentlich alles genau erklärt.
Hier steht was man darf:
Antispam-Regeln - CleverReach

und hier die Fallbeispiele:
Darf ich meine E-Mail Listen verwenden? : CleverReach Support

Steht eigentlich alles drin was man wissen muss.

Edit:
B2B-Adressen: Versand ohne Erlaubnis-->Ein weit verbreiteter Irrtum ist die Annahme, dass im B2B-Umfeld für die Zusendung von E-Mails kein Werbeeinverständnis erforderlich sein muss. Tatsächlich besagt die Rechtsprechung, dass auch E-Mails an Gewerbetreibende der vorherigen Zustimmung bedarf!
 

mr_snackshop

Gut bekanntes Mitglied
23. Juni 2013
115
0
AW: Ist die eMail Werbung an B2B erlaubt?

Es gibt noch einen weiteren, sehr negativen Nebeneffekt bei Spam. Über kurz oder lang landet man auf dem Spam-Index von Spam-Häusern wie z.B. The Spamhaus Project. Dies bedeutet, dass dann auch der normale Mailverkehr unzustellbar wird, da Provider wie große Firmen sowie Schutzprogramme (Virenscanner etc.) sich an Spam-Filtern (Blacklists) orientieren. Von so einer Liste wieder gelöscht zu werden, kann echt problematisch sein.

Ach ja - sofern man nicht sein eigener Provider ist, sollte man die Kündigung mit einplanen. Provider mögen es nämlich ganz und gar nicht, wenn deren IPs auf Blacklists stehen.

Fazit - ich würde mich dringend an die Empfehlungen meiner Vorredner halten und mir statt Ärger ein ordentliches Marketingkonzept zulegen
 
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