Export in die Schweiz für Firmen mit Firmen-Umsatz von > ca. 85.000 Euro

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.718
1.986
https://www.pwc.ch/de/dienstleistun.../gesetzesaenderung-bei-der-steuerpflicht.html

Weiter unten, ab 1.1.2018 ... heißt - wer mehr Firmen-Umsatz macht (nicht nur Export in die Schweiz - "Lieferschwelle"), muss die Steuer verrechnen und in der Schweiz abführen.

Das dürfte einige Betriebe betreffen.

D.h. Schweiz ist in den Steuereinstellungen nicht mehr "Nicht-EU" und eine zusätzliche UST-Abrechnung wird nötig.
 

holzpuppe

Sehr aktives Mitglied
14. Oktober 2011
1.715
260
Leipzig
Wenn ich das richtig verstanden habe, sobald ich irgendwo in der Welt, vorzugsweise in Dtl. über 100.000 Franken Umsatz im Jahr hatte und ich nur ein Popelpaket in die Schweiz schicke, muss ich Steuern in der Schweiz zahlen, brauch ein Bankkonto in der Schweiz und einen ortsansäßigen Bürgen? xD
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.718
1.986
Nein, wurde korrigiert, war bei uns grenznah in den Medien, aber falsch interpretiert, mein Posting ist also "fake news" ... 😉
Es betrifft Dienstleister und Handwerker die Leistungen in der Schweiz erbringen.

Im Versandhandel ist die CH ist also zu behandeln wie "Lieferschwelle" ab CHF 100.000.

Per 1. Januar 2018 tritt die Teilrevision des Schweizer MWSTG in Kraft. Für die Steuerpflicht ausländischer Unternehmen ändert sich Folgendes:

  • Für die Steuerpflicht eines ausländischen Unternehmens, das in der Schweiz Lieferungen ausführt oder Telekommunikations- und elektronische Dienstleistungen an Endverbraucher erbringt, ist nicht mehr nur der Umsatz in der Schweiz, sondern der weltweite Umsatz massgebend. Erzielt ein Unternehmen mit solchen Leistungen in der Schweiz weniger als CHF 100‘000 aber weltweit mindestens CHF 100‘000 Umsatz, wird es neu ab dem ersten Franken Umsatz in der Schweiz MWST-pflichtig.
  • Sendungen mit geringem Wert sind bei der Einfuhr weiterhin steuerfrei. Allerdings werden unter dem neuen MWSTG (Online-)Händler, die mit derartigen Lieferungen in der Schweiz einen Jahresumsatz von über CHF 100‘000 erzielen, MWST-pflichtig. Das heisst, sie müssen diese Lieferungen mit Schweizer MWST fakturieren.
 

holzpuppe

Sehr aktives Mitglied
14. Oktober 2011
1.715
260
Leipzig
Aha. Ich hab noch eine andere Quelle gefunden die vielleicht etwas verständlicher ist: https://www.konstanz.ihk.de/servicemarken/schweiz/Aktuelle_Meldungen/Bundesrat/1666262

Also hat der Onlinehändler noch ein weiteres Jahr (1.1.2019) bis auch er ab dem 1. Franken/Euro umsatzsteuerpflichtig in der Schweiz wird.
----
Ach ne Quatsch. Firmen die über 100k Franken im Jahr in der Schweiz umsetzen und Kleinsendungen verschicken, müssen dann MwSt, zahlen.

Interpretiere ich das also richtig, das sich für Firmen die jetzt und auch später unter 100k Franken bleiben und nur Onlinebestellungen in die Schweiz verschicken, sich nichts ändert? 😵
 
Zuletzt bearbeitet:

ChrisTS

Sehr aktives Mitglied
15. Oktober 2010
563
186
Ist JTL hier vorbereitet? Zumindest die Lieferschwellen Anzeige auf dem Dashboard zeigt ja aktuell kein CH an??
Hat hier jemand mehr Infos?
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.718
1.986
Lieferschwelle ist EU und Schweiz sozusagen wie Namibia oder Panama. 😉
 

Ähnliche Themen