Erstattung Umsatzsteuer bei Ausfuhr in Nicht-EU Land

ram1

Sehr aktives Mitglied
22. Juli 2009
1.116
7
Ahoi,

ich habe aktuell zum ersten Mal eine Anfrage eines Kunden, die Umsatzsteuer zu erstatten da er die Waren in die Schweiz ausgeführt hat. Bestellt hat er bei uns in D, geliefert haben wir an eine Adresse in D.

Nun schickt uns der Kunde zwei Rechnungen von uns, die vom Zoll gestempelt sind. Reicht das um ihm die Umsatzsteuer zu erstatten oder muss zusätzlich noch das Formular "Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren im nicht kommerziellen Reiseverkehr" ausgefüllt vorhanden sein?
 

Verkäuferlein

Sehr aktives Mitglied
29. April 2012
2.343
838
AW: Erstattung Umsatzsteuer bei Ausfuhr in Nicht-EU Land

Hallo,

das haben wir auch ab und an und die Meinungen sind da sehr verschieden. An Deiner Stelle würde ich dazu einen Steuerberater befragen.

Meine allgemeine Erfahrung dazu:
Prinzipiell sollte die vom Zoll gestempelte Rechnung ausreichen, wenn der Ausführende auch der Rechnungsempfänger ist, dies sollte der Zoll anhand des Passes und des mitgeführten Produkts in der Regel auch prüfen.

Allerdings sind ein paar Punkte nicht so ganz klar und es differenzieren hier die Meinungen.
Manche sagen, die gestempelte Rechnung reicht als Nachweis für das FA zur Erstattung des Betrages in Höhe der Umsatzsteuer, andere wiederum sagen, da man auf der Rechnung die Umsatzsteuer ausgewiesen hat, muss man zunächst eine Rechnungs-Korrektur für die ursprüngliche Rechnung erstellen und dann anschließend eine Ausfuhrrechnung ohne Umsatzsteuer neu erstellen.

Das Problem bei der Sache ist ja, dass Du derjenige bist, der Umsatzsteuer schuldet und unabhängig davon, ob der Waren-/Rechnungsempfänger diese USt. bezahlt hat an das FA abzuführen hast. Also auch wenn Du fälschlich USt. ausweist, muss diese an das FA bezahlt werden. Bei Ausfuhren sparst also theoretisch Du die USt. und kannst dem Kunden daher einen Rabatt in Höhe der USt. einräumen.

Das Ganze ist also immer mit einem (buchhalterischen) Aufwand für Dich verbunden und ich würde mir an Deiner Stelle dazu Rat vom Steuerberater holen, um eine vernünftige und ordnungsmäßige Vorgehensweise zu überlegen.

Grundsätzlich ist das aber eine freiwillige Sache, Du musst also die USt. nicht erstatten, es kann halt nur den Einkauf in D für schweizer Kunden deutlich interessanter machen, wenn man dies tut.

Gruß,
Verkäuferlein
 
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XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Erstattung Umsatzsteuer bei Ausfuhr in Nicht-EU Land

Grundsätzlich ist das aber eine freiwillige Sache, Du musst also die USt. nicht erstatten, es kann halt nur den Einkauf in D für schweizer Kunden deutlich interessanter machen, wenn man dies tut.

Ich habe auch ab und an solche Anfragen und kürzlich meinte sogar jemand, ich wäre verpflichtet, das zu tun, wenn er die Ware nach Versand an eine deutsche Lieferadresse in ein Drittland verbringt.

Ich mache das grundsätzlich nicht, da ich nur innerhalb Deutschland versende und mir der buchhalterische und bürokratische Aufwand echt zu hoch ist.
 

DITH-Shop

Sehr aktives Mitglied
8. Juli 2013
2.653
141
AW: Erstattung Umsatzsteuer bei Ausfuhr in Nicht-EU Land

Mir wäre das auch egal.
Wenn ich in D nach D verkaufe ist es mir völlig egal ob der Kunde die Ware dann verschenkt, verbrennt oder ausführt.

Alternativ wäre es zu überlegen ob man das zwar "akzeptiert" und mitmacht, dafür aber eine Bearbeitungsgebühr von - sagen wir mal - 10% des Umsatzsteuer-Wertes berechnet.
 
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Verkäuferlein

Sehr aktives Mitglied
29. April 2012
2.343
838
AW: Erstattung Umsatzsteuer bei Ausfuhr in Nicht-EU Land

Das ist in der Regel auch unsere Sichtweise, insbesondere wenn es dann um 3,65 Euro geht und wir dafür eine halbe Stunde Arbeit hätten und dann noch Gefahr laufen, etwas falsch gemacht zu haben und am Ende dann wohlmöglich doppelt zahlen. Wir haben das mal weitestgehend geprüft und für zu aufwendig erachtet. Wir liefern eben auch nach Deutschland und entsprechend mit deutscher USt.

Kaufmännisch macht es tatsächlich nur Sinn, wenn man eine Bearbeitungsgebühr (fester Eurobetrag / 5-10 Euro) verlangt oder man sich halt einen riesiges Umsatzplus von schweizer Kunden erhofft oder erwartet.
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Erstattung Umsatzsteuer bei Ausfuhr in Nicht-EU Land

Nicht umsonst gibt's Firmen wie "Global Refund", welche sich auf die Abwicklung solcher Sachen spezialisiert haben.

Denn nur derjenige, der die Waren dauerhaft ins Steuer-Ausland verbringt (oder verbringen lässt), ist berechtigt, die USt./MwSt. zurückzufordern.
Damit seid ihr als Firma eigentlich raus, da der Kunde ja nicht an seine Schweizer Adresse bestellt hat (=> ihr verbringt die Waren im Auftrag des Kunden dauerhaft in die Schweiz), sondern der Kunde hat selbst die Verbringung durchgeführt.

Analog dazu ist der Fall von Flug- oder sonstigen Reisenden: Hier muss im Vorfeld geklärt werden, ob oder wie eine Steuererstattung ermöglicht wird - wenn es nicht beim Kauf schon direkt "für den Export" gekennzeichnet wird und entsprechende Zusatzzettel von Global Refund und co. zusätzlich ausgefüllt werden, geht im Nachhinein am Flughafen gar nichts mehr. Denn du als Verkäufer musst das Spielchen nicht mitmachen - es ist alleine Sache des Kunden, im VORNHEREIN abzuklären, wie er bei Selbst-Verbringung ggfs. die Steuern zurückbekommt. Ansonsten muss er halt in die Schweiz liefern lassen...
 

3po

Sehr aktives Mitglied
30. August 2011
2.584
94
AW: Erstattung Umsatzsteuer bei Ausfuhr in Nicht-EU Land

Das ist in der Regel auch unsere Sichtweise, insbesondere wenn es dann um 3,65 Euro geht und wir dafür eine halbe Stunde Arbeit hätten und dann noch Gefahr laufen, etwas falsch gemacht zu haben und am Ende dann wohlmöglich doppelt zahlen. Wir haben das mal weitestgehend geprüft und für zu aufwendig erachtet. Wir liefern eben auch nach Deutschland und entsprechend mit deutscher USt.

Kaufmännisch macht es tatsächlich nur Sinn, wenn man eine Bearbeitungsgebühr (fester Eurobetrag / 5-10 Euro) verlangt oder man sich halt einen riesiges Umsatzplus von schweizer Kunden erhofft oder erwartet.
Denke der angesetzte Wert ist hier viel zu hoch, wir haben ca. 10-20 solcher Fälle pro Monat und der Aufwand beschränkt sich bei uns auf ein Minimium. Der Kunde sendet uns entweder die ausgefüllte Ausfuhrbescheinigung oder die abgestempelte Rechnung zu (wird beides von unserem Finanzamt akzeptiert), wir packen das auf den Scanner und senden es per Knopfdruck automatisch via DATEV an den Steuerberater, der klickt hier 1-2 mal rum und das wars. Würde für den Steuerberater der Aufwand so enorm sein würden unsere monatlichen Gebühren deutlich höher sein.


Nicht umsonst gibt's Firmen wie "Global Refund", welche sich auf die Abwicklung solcher Sachen spezialisiert haben.
Global Refund behällt einen ordentlichen Teil der erstatteten MwSt. für sich als Gebühren ein. Du als Händler musst Mitglied bei "Global Refund" sein, welche Gebühren hier anfallen weiß ich nicht.
 

Verkäuferlein

Sehr aktives Mitglied
29. April 2012
2.343
838
AW: Erstattung Umsatzsteuer bei Ausfuhr in Nicht-EU Land

Denke der angesetzte Wert ist hier viel zu hoch, wir haben ca. 10-20 solcher Fälle pro Monat und der Aufwand beschränkt sich bei uns auf ein Minimium. Der Kunde sendet uns entweder die ausgefüllte Ausfuhrbescheinigung oder die abgestempelte Rechnung zu (wird beides von unserem Finanzamt akzeptiert), wir packen das auf den Scanner und senden es per Knopfdruck automatisch via DATEV an den Steuerberater, der klickt hier 1-2 mal rum und das wars. Würde für den Steuerberater der Aufwand so enorm sein würden unsere monatlichen Gebühren deutlich höher sein.

Na ja, das hängt natürlich vom konkreten Prozess ab, aber streng genommen ist der Weg ja der folgende:
- gestempelte Rechnung prüfen
- RE-Korrektur für die Rechnung erstellen
- neue Rechnung ohne USt. erstellen
- gestempelte Rechnung mit abheften/scannen (als Ausfuhrbeleg)
- Überweisung / Paypal-Zahlung an den Kunden auslösen
- entsprechend in der FiBu buchen

Je nach Automatisierungsgrad lässt sich das sicherlich auch günstiger hinbekommen, nur im Endeffekt ist es wie gesagt ein Vorgang, bei dem Du nur Kosten produzierst und eben einige zusätzliche Buchungssätze, ohne dass Du diese Leistung vorher explizit dem Kunden angeboten hast. Du selber hast ja nur den Vorteil davon, dass Du dich für schweizer Kunden (bzw. Drittlandskunden) attraktiver machst.
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Erstattung Umsatzsteuer bei Ausfuhr in Nicht-EU Land

Und gerade bei der Erstattung/PayPal-Zahlung an den Kunden muss ja auch beachtet werden, dass diese Zahlungen bei Drittstaaten auch nicht (immer) kostenlos sind.
Gerade bei Kunden ohne inländisches Konto können da schnell einige Euro an Gebühren für die Überweisung mit drauf kommen - die das Ganze für den Händler wie auch den Kunden völlig unattraktiv machen.

Deshalb gibt's ja Global Refund - die kümmern sich darum, dass der Kunde sein Geld auch ohne solche Extra-Kosten [insbesondere die Überweisungskosten - und für die Kunden die Kosten des Portos aus der Heimat hin zum Shop] bekommt. Und du überweist an Global Refund die Steuerdifferenz - trotzdem ist der Aufwand wie schon beschrieben relativ hoch...
 

3po

Sehr aktives Mitglied
30. August 2011
2.584
94
AW: Erstattung Umsatzsteuer bei Ausfuhr in Nicht-EU Land

Und gerade bei der Erstattung/PayPal-Zahlung an den Kunden muss ja auch beachtet werden, dass diese Zahlungen bei Drittstaaten auch nicht (immer) kostenlos sind.
Gerade bei Kunden ohne inländisches Konto können da schnell einige Euro an Gebühren für die Überweisung mit drauf kommen - die das Ganze für den Händler wie auch den Kunden völlig unattraktiv machen.
Derjenige der Geld sendet muss keine Gebühren zahlen oder liege ich hier falsch? Wir hatten schon Länder wie Pakistan glaube ich, wo wir nichts senden konnten (war nicht erlaubt von PP), dann wurde das Geld via Banktransfer gesendet, jedoch mit voller Kostenbelastung des Empfängers.


Deshalb gibt's ja Global Refund - die kümmern sich darum, dass der Kunde sein Geld auch ohne solche Extra-Kosten [insbesondere die Überweisungskosten - und für die Kunden die Kosten des Portos aus der Heimat hin zum Shop] bekommt. Und du überweist an Global Refund die Steuerdifferenz - trotzdem ist der Aufwand wie schon beschrieben relativ hoch...
Hast du schon mal was mit Global Refund gekauft und eine Erstattung erhalten? Meines Wissens nach erhält der Käufer nach einreichen des vom Zoll gestempelten Dokuments die MwSt. ABZÜGLICH der Global Refund Bearbeitungsgebühr, hier muss man nichts zu GR überweisen.

EDIT: Je nach Land und Einkaufswert behält Global Blue scheinbar 10 - 30% des zurückerstatteten Betrags ein.
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Erstattung Umsatzsteuer bei Ausfuhr in Nicht-EU Land

Derjenige der Geld sendet muss keine Gebühren zahlen oder liege ich hier falsch? Wir hatten schon Länder wie Pakistan glaube ich, wo wir nichts senden konnten (war nicht erlaubt von PP), dann wurde das Geld via Banktransfer gesendet, jedoch mit voller Kostenbelastung des Empfängers.
Die Frage ist doch, wie hoch die Kosten für den Empfänger sind, wenn er eine solche Überweisung erhält.
Ich hab bisher nur einmal den Spaß für eine Überweisung in die USA gemacht und knapp 20 Euro Gebühren bezahlt...

Wir reden hier ja von ungefähr 16 Euro Steuern pro 100 Euro Warenwert, die erstattet werden.
Wenn die Überweisung zum Kunden 1..2 Euro kostet (die der Kunde berappen muss), dann hast du auch 10..20 % "Verlust".
Zumal ja auch die Ausfuhrbelege IM ORIGINAL zum Shop müssen, d.h. nochmal zusätzliche Kosten für Porto ins Ausland aufkommen.

Hast du schon mal was mit Global Refund gekauft und eine Erstattung erhalten? Meines Wissens nach erhält der Käufer nach einreichen des vom Zoll gestempelten Dokuments die MwSt. ABZÜGLICH der Global Refund Bearbeitungsgebühr, hier muss man nichts zu GR überweisen.

EDIT: Je nach Land und Einkaufswert behält Global Blue scheinbar 10 - 30% des zurückerstatteten Betrags ein.

Nein, du brauchst nichts an GR überweisen, weil GR als Zwischenverkäufer auftritt.
GR kauft bei dir wie ein "normaler" Kunde ein und lässt sich die (an dich) gezahlten Steuern "negativ" anrechnen auf die Verkäufe für den Export.
GR erhält das Geld dann vom Finanzamt (weil sie ja die dauerhafte Verbringung der "eigenen" Ware ins Ausland bestätigen können) und bezahlen einen Teil davon an den Kunden aus.

Das Geld geht also nicht direkt von dir an GR, sondern über den Umweg des Finanzamts.
Heißt: Der Kunde bezahlt die MwSt. bei dir, du führst die MwSt. an's Finanzamt ab, GR holt sich [nach Einreichen der Exportdokumente] die MwSt. vom Finanzamt zurück und bezahlt, abzüglich der Kosten, dem Kunden die MwSt. aus.
Für den Händler ist der Vorteil, dass er sich den ganzen buchhalterischen Aufwand mit Rechnungskorrektur und Überweisung ins Ausland spart.

Nachtrag:
Das wäre aber ein doofes Geschäftskonzept, die gestempelte Rechnung gegen einen Betrag in Höhe der USt. abzgl. x Prozent zu tauschen und dann vom Händler nichts zu verlangen.
GR braucht von dir nichts verlangen - GR holt sich das Geld vom Finanzamt [so als hätte GR die Waren bei dir gekauft und zum gleichen Preis an der Grenze an den Kunden MwSt.-frei verkauft].
 

Verkäuferlein

Sehr aktives Mitglied
29. April 2012
2.343
838
AW: Erstattung Umsatzsteuer bei Ausfuhr in Nicht-EU Land

Nachtrag:

GR braucht von dir nichts verlangen - GR holt sich das Geld vom Finanzamt [so als hätte GR die Waren bei dir gekauft und zum gleichen Preis an der Grenze an den Kunden MwSt.-frei verkauft].

Dann muss ja aber die ursprüngliche Rechnung auf GR lauten und der Käufer dies schon beim Kauf entsprechend mitgeteilt haben, dass dies so laufen soll und der Händler hier von vorneherein aktiv beteiligt sein.

Wenn ich richtig informiert bin, gibt es ja auch andere Dienstleister, die die gestempelte Rechnung an der Grenze in Empfang nehmen, den Betrag bei bzw. nach der Ausfuhr Bar auszahlen, den Beleg an den Händler übermitteln und sich das Geld dann vom Händler wiederholen (Voraussetzung ist natürlich, dass der betreffende Händler bei diesem Dienstleister entsprechend registriert ist).
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Erstattung Umsatzsteuer bei Ausfuhr in Nicht-EU Land

Die ursprüngliche Rechnung muss nicht zwangsläufig auf GR laufen.
Sofern die Rechnung ein Barverkauf unterhalb der Spesengrenze (150(?) Euro) war, geht das auch ohne...

Zumal der Shop sehr wohl beteiligt ist - immerhin muss der Shop auf einer separaten GR-Geschichte das auch "mitmachen".
Ohne "richtige" vorherige Information des Shops geht gar nichts...
 

MatthiasW

Gut bekanntes Mitglied
5. Oktober 2008
239
8
Badenweiler
AW: Erstattung Umsatzsteuer bei Ausfuhr in Nicht-EU Land

Na ja, das hängt natürlich vom konkreten Prozess ab, aber streng genommen ist der Weg ja der folgende:
- gestempelte Rechnung prüfen
- RE-Korrektur für die Rechnung erstellen
- neue Rechnung ohne USt. erstellen
- gestempelte Rechnung mit abheften/scannen (als Ausfuhrbeleg)
- Überweisung / Paypal-Zahlung an den Kunden auslösen
- entsprechend in der FiBu buchen

Ist das nicht ein bischen ein Überaufwand? Prinzipiell gibt es ja 2 Situationen:
A) der Kunde aus nicht EU bekommt die Ware geschickt. Die Rechnung wird direkt netto erstellt & der Versandbeleg = Ausfuhrbeleg.
B) der Kunde führt selbst aus und schickt gestempelte Rechnung und/oder Ausfuhrabnehmerbescheinigung
verbuchen der Rechnung in 2 Teilen:
a) Einnahme netto auf Warenkonto
b) MWSt Betrag auf Durchlauf und die Rücküberweisung später dann dagegen

Eine andere Variante die ich auch praktiziere ist die Erstellung einer Shop-Gutschrift über den MWSt Betrag = Anreiz zum Wiedereinkauf.

Gruß
 
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Thomas

Sehr aktives Mitglied
15. Juli 2010
213
38
AW: Erstattung Umsatzsteuer bei Ausfuhr in Nicht-EU Land

Wenn es sich um eine Rechungsadresse in Deutschland handelt, muss sich der Rechnungsadressat selber darum kümmern, wenn er ausführt. Es besteht keine Verpflichtung diese Dienstleistung zu erbringen.
Der Kunde hätte bei der Bestellung fragen sollen, dann hätten man Ihm gleich erklären können, ob das angeboten wird. Es handelt sich hierbei um einen größeren Aufwand. Im Bedarfsfall erklärt hier die IHK,
wie der korrekte Ablauf ist.
 

MatthiasW

Gut bekanntes Mitglied
5. Oktober 2008
239
8
Badenweiler
AW: Erstattung Umsatzsteuer bei Ausfuhr in Nicht-EU Land

Wenn es sich um eine Rechungsadresse in Deutschland handelt, muss sich der Rechnungsadressat selber darum kümmern, wenn er ausführt.

Korrekt, hat er ja auch gemacht. Doch zurückbekommen tut er es eben nur wo er es auch bezahlt hat, nämlich bei uns.

Die Frage ist einfach, will man dem Kunden mal wieder was verkaufen oder nicht.

Also eine Gutschrift im Shop zu erstellen für seinen nächsten Einkauf ist doch wirklich kein großer Aufwand aber sicherlich eine kundenfreundliche Geste.

Gruß
 

Wissenssammler

Sehr aktives Mitglied
27. März 2016
439
77
Kottenheim
Hat sich an dem Vorgang Rechnungskorrektur erstellen und wieder eine neue Rechnung erstellen was geändert/vereinfacht mit der neuen Wawi 1.6? Ich hab das heute das erste mal gemacht und finde den Vorgang noch recht komplex, da ich ja auch wieder einen Wareneingang buchen muss um dann für die neue Rechnung einen erneuten Warenausgang buchen zu können und es verzert leider die Statistik im Dashboard.
 
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