AW: Erstattung Umsatzsteuer bei Ausfuhr in Nicht-EU Land
Derjenige der Geld sendet muss keine Gebühren zahlen oder liege ich hier falsch? Wir hatten schon Länder wie Pakistan glaube ich, wo wir nichts senden konnten (war nicht erlaubt von PP), dann wurde das Geld via Banktransfer gesendet, jedoch mit voller Kostenbelastung des Empfängers.
Die Frage ist doch, wie hoch die Kosten für den Empfänger sind, wenn er eine solche Überweisung erhält.
Ich hab bisher nur einmal den Spaß für eine Überweisung in die USA gemacht und knapp 20 Euro Gebühren bezahlt...
Wir reden hier ja von ungefähr 16 Euro Steuern pro 100 Euro Warenwert, die erstattet werden.
Wenn die Überweisung zum Kunden 1..2 Euro kostet (die der Kunde berappen muss), dann hast du auch 10..20 % "Verlust".
Zumal ja auch die Ausfuhrbelege IM ORIGINAL zum
Shop müssen, d.h. nochmal zusätzliche Kosten für Porto ins Ausland aufkommen.
Hast du schon mal was mit Global Refund gekauft und eine Erstattung erhalten? Meines Wissens nach erhält der Käufer nach einreichen des vom Zoll gestempelten Dokuments die MwSt. ABZÜGLICH der Global Refund Bearbeitungsgebühr, hier muss man nichts zu GR überweisen.
EDIT: Je nach Land und Einkaufswert behält Global Blue scheinbar 10 - 30% des zurückerstatteten Betrags ein.
Nein, du brauchst nichts an GR überweisen, weil GR als Zwischenverkäufer auftritt.
GR kauft bei dir wie ein "normaler" Kunde ein und lässt sich die (an dich) gezahlten Steuern "negativ" anrechnen auf die Verkäufe für den Export.
GR erhält das Geld dann vom Finanzamt (weil sie ja die dauerhafte Verbringung der "eigenen" Ware ins Ausland bestätigen können) und bezahlen einen Teil davon an den Kunden aus.
Das Geld geht also nicht direkt von dir an GR, sondern über den Umweg des Finanzamts.
Heißt: Der Kunde bezahlt die MwSt. bei dir, du führst die MwSt. an's Finanzamt ab, GR holt sich [nach Einreichen der Exportdokumente] die MwSt. vom Finanzamt zurück und bezahlt, abzüglich der Kosten, dem Kunden die MwSt. aus.
Für den Händler ist der Vorteil, dass er sich den ganzen buchhalterischen Aufwand mit Rechnungskorrektur und Überweisung ins Ausland spart.
Nachtrag:
Das wäre aber ein doofes Geschäftskonzept, die gestempelte Rechnung gegen einen Betrag in Höhe der USt. abzgl. x Prozent zu tauschen und dann vom Händler nichts zu verlangen.
GR braucht von dir nichts verlangen - GR holt sich das Geld vom Finanzamt [so als hätte GR die Waren bei dir gekauft und zum gleichen Preis an der Grenze an den Kunden MwSt.-frei verkauft].