Hallo zusammen,
besteht die Möglichkeit eine Bestellung für einen Kunden der seine Lieferung einige Zeit später haben möchte mit Erinnerung zu steuern d. h. z.B.
Kunde Mustermann bestellt Fliesen mit Abholtermin in 8 Wochen, hier handelt es sich um eine Bestellware.
Da wir die Ware nicht einlagern möchten, würden wir diese kurz vor dem gewünschten Abholtermin des Kunden bestellen.
Können wir hier eine Erinnerung steuern?
Danke und viele Grüße
besteht die Möglichkeit eine Bestellung für einen Kunden der seine Lieferung einige Zeit später haben möchte mit Erinnerung zu steuern d. h. z.B.
Kunde Mustermann bestellt Fliesen mit Abholtermin in 8 Wochen, hier handelt es sich um eine Bestellware.
Da wir die Ware nicht einlagern möchten, würden wir diese kurz vor dem gewünschten Abholtermin des Kunden bestellen.
Können wir hier eine Erinnerung steuern?
Danke und viele Grüße