Einzelpreise mit 3-Nachkommastellen ... rechtlich i.O.?

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
6.774
830
Hallo,

sofern man in eBay Posten verkauft und die Stückzahlen umrechnen lässt auf Gesamtpreis, entstehen natürlich oft unrunde Einzelpreise.


z.B.
1 Posten (á 17 Artikel) = 3,00 EUR (Verkaufspreis eBay)

Einzelpreis 0,176470... EUR x 17 Stück = 3,00 EUR

JTL-Anzeige 0,17 EUR x 17 Stück = 2,89 EUR
oder
JTL-Anzeige 0,18 EUR x 17 Stück = 3,06 EUR


Ich wollte daher fragen und wissen, ob es rechtlich klargeht, die Einzelpreise mit 3-4 Nachkommastellen anzuzeigen auf der Rechnung,
der Gesamtpreis und die Gesamtsumme dagegen aber wie gehabt 2 Stellen!


Danke
 

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
6.774
830
AW: Einzelpreise mit 3-Nachkommastellen ... rechtlich i.O.?

keiner derartiges schon recherchiert? im Netz findet man leider auch nur wenige Infos ... angeblich gibt es keine gesetzliche Regelung, Einzelpreise der Einzelposten können ohne Probleme 3,4,5 Stellen aufweisen, Gesamtpreise und Gesamtsummen dagegen sollten auf 2 Nachkommastellen gerundet werden
 

Freaky

Sehr aktives Mitglied
7. Mai 2009
1.331
104
AW: Einzelpreise mit 3-Nachkommastellen ... rechtlich i.O.?

Ich habe keine Ahnung, aber ich sage nur mal Tankstelle!
 

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