Die Machenschaften von Ebay und co/Was Verkäufer sich alles gefallen lassen.

casim

Sehr aktives Mitglied
26. Juni 2012
5.934
10
AW: Die Machenschaften von Ebay und co/Was Verkäufer sich alles gefallen lassen.

Wenn einer mehr Zeit damit verbringt sich über ebay, Amazon und was weiß ich wen noch sich aufzuregen, und diese Aufregung dann noch quer durch die Foren postet, dann frage ich mich, wo die Zeit für Kundenservice des eigenen online-Handel bleibt.

Mensch Nico, hau sie alle in den Sack, zerr sie vor den europ. Gerichtshof und wenn du dann alle besiget hast, DANN lass uns an deinem Erfolg teil haben.

Bis dahin sind deine Beiträge langsam (ok...gaaaanz langsam) einfach nur wie ein Hamster im Laufrad ... du regst dich hier Tag für Tag auf und stellst die wildesten Spekulationen und Thesen auf ... aber irgendwie fehlen dann die entscheidenden Taten.

jm2c ... und spare dir einfach mir jetzt wegen meiner fehlenden Gefolgschaft dir gegenüber zu antworten ... nutze die Zeit einfach für eine Klageschrift
 

dc-nico

Sehr aktives Mitglied
AW: Die Machenschaften von Ebay und co/Was Verkäufer sich alles gefallen lassen.

Wenn einer mehr Zeit damit verbringt sich über ebay, Amazon und was weiß ich wen noch sich aufzuregen, und diese Aufregung dann noch quer durch die Foren postet, dann frage ich mich, wo die Zeit für Kundenservice des eigenen online-Handel bleibt.

Mensch Nico, hau sie alle in den Sack, zerr sie vor den europ. Gerichtshof und wenn du dann alle besiget hast, DANN lass uns an deinem Erfolg teil haben.

Bis dahin sind deine Beiträge langsam (ok...gaaaanz langsam) einfach nur wie ein Hamster im Laufrad ... du regst dich hier Tag für Tag auf und stellst die wildesten Spekulationen und Thesen auf ... aber irgendwie fehlen dann die entscheidenden Taten.

jm2c ... und spare dir einfach mir jetzt wegen meiner fehlenden Gefolgschaft dir gegenüber zu antworten ... nutze die Zeit einfach für eine Klageschrift

Mein Kundenservice ist mehr als gut, dass kann jeder in den Bewertungen nachlesen.

Die Zeit scheinst du ja anscheinend nicht in Kundenservice zu stecken, da dein Kommentar hier nichts als Zeitverschwendung ist.

Und wenn du so an Erfolgen zweifels, gib einfach Abmahnung dc-nico Cappello bei Google ein.
Da gibt es genügend Anwälte, die aus Frust meinen Namen in der Gegnerliste veröffentliche, um sich so Werbung zu verschaffen.
Nur sind es meist Verlierer.

Gruß

NICO
 

reddwarf

Sehr aktives Mitglied
1. Oktober 2009
1.561
5
AW: Die Machenschaften von Ebay und co/Was Verkäufer sich alles gefallen lassen.

Ohje, ich habe das mal gegoogelt.....scheint ja wirklich ein Hobby von dir zu sein, Leute abzumahnen.
Vielleicht geht das nur mir so, aber ich würde damit nicht noch Werbung machen....
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.175
1.774
AW: Die Machenschaften von Ebay und co/Was Verkäufer sich alles gefallen lassen.

Für 180 Euro und ähnliches kann man ja froh sein - sofern die Abmahnung gerechtfertigt ist. Probleme die er hat hat er ja beschrieben und ich als Kunde wäre auch nicht erfreut, wenn ich was anderes bekomme als bestellt, schwarze Schafe darf man sehr wohl bekämpfen, da ist er ja nicht der Einzige. Nur Leute die damit ihr Geld verdienen, die sind *igitt*.
Und die Eintragungen lt. Google und das was da steht muss auch nicht 100 % korrekt sein und müsste man wiederum bekämpfen, sofern die Info falsch wäre.

Drum, ich kümmere mich nicht drum, aber andere die entsprechenden Background haben tun es eben ... das Meer ist voller Fische und wenn mein Netz voll genug ist um zu überleben, dann bleibe ich bei meinen "Leisten". :)
 

dc-nico

Sehr aktives Mitglied
AW: Die Machenschaften von Ebay und co/Was Verkäufer sich alles gefallen lassen.

Ohje, ich habe das mal gegoogelt.....scheint ja wirklich ein Hobby von dir zu sein, Leute abzumahnen.
Vielleicht geht das nur mir so, aber ich würde damit nicht noch Werbung machen....

Nein, das hast du wohl falsch verstanden.
Ich möchte, dass sich jeder an die rechtlichen Vorgaben und sich somit nicht Wettbewerbswidrig verhält.
Ich muss mich auch an alle Vorgaben halten und verschaffe mir nicht irgendwelche Vorteile, indem ich z. B. nicht die Buchpreisbindung einhalte.

So und nun ist dieses Thema beendet, da es ja um Ebay und co geht und das Top-Angebot als Thema genannt wurde.

Gruß

NICO
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Die Machenschaften von Ebay und co/Was Verkäufer sich alles gefallen lassen.

Nein, das hast du wohl falsch verstanden.
Ich möchte, dass sich jeder an die rechtlichen Vorgaben und sich somit nicht Wettbewerbswidrig verhält.
Ich muss mich auch an alle Vorgaben halten und verschaffe mir nicht irgendwelche Vorteile, indem ich z. B. nicht die Buchpreisbindung einhalte.

So und nun ist dieses Thema beendet, da es ja um Ebay und co geht und das Top-Angebot als Thema genannt wurde.

Gruß

NICO
Interessant ist nur, dass gerade die ersten Treffer bei Google alle davon ausgehen, dass hier eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung vorliegt und dazu raten, die Abmahnung nicht zu unterschreiben.
Und was auch "sauer" aufstößt, ist dass die Anwältin im eigenen Haus sitzt [was natürlich prinzipiell nichts mit den Verstößen zu tun hat].

Vielleicht solltest du dich aber wirklich fragen, inwiefern das nicht schon ein wenig "komisch" ist, wenn du anderen Verstöße (Buchpreisbindung) unterstellst/nachweisen willst, während du in einem komplett anderen Geschäftsfeld (Textilien) agierst.

Kleiner Nachtrag:
Wenn ich wollen würde, könnte ich dich jetzt wegen deiner Website auch schon abmahnen. Da ich aber nett bin, darfst du mich gerne per PN anschreiben und ich sage dir dann, was dort nicht korrekt ist - zumindest einen Punkt.
 

dc-nico

Sehr aktives Mitglied
AW: Die Machenschaften von Ebay und co/Was Verkäufer sich alles gefallen lassen.

Ist doch logisch.
Diese Anwälte werben somit Neukunden an.
So werden deren Seiten gefunden, da man ja nach diesen Begriffen sucht.
Dass die Richter solche Aussagen als lächerlich zurückgewiesen haben, dass schreiben die netten Herren nicht.
Wäre ja auch kontraproduktiv.

Im Übrigen war/bin ich auch im Bereich Buchverkauf tätig. Anderenfalls wären mir die Fehler der anderen gar nicht aufgefallen. Aber ich sehe eben nicht ein, dass nur die Verkäufe tätigen, die sich nicht an die Regeln halten und sich so einen Vorteil verschaffen...gleiches Recht für alle!

Und ja, ich bin in der glücklichen Lage, eine Anwältin geheiratet zu haben. Hat Vor-und Nachteile ;)
Warum sollte ich mir also die Mühe machen einen externen Anwalt um Rat zu fragen???

Weitere Kommentare dazu werden meinerseits auch nicht mehr folgen! ( Auf Rat meiner Anwältin :) )


Gruß

NICO
 

dagoberto

Sehr aktives Mitglied
19. Juli 2009
1.573
9
Köln
AW: Die Machenschaften von Ebay und co/Was Verkäufer sich alles gefallen lassen.

Also ich verabscheue ehrlich gesagt die ganze Abmahn Scheisse!

ich weiß gar nicht wie man da noch gut schlafen kann

@dc-Nico, du solltest das mal überarbeiten....

100% NEUWARE
Keine Retouren
Keine B-Waren
Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
 

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
AW: Die Machenschaften von Ebay und co/Was Verkäufer sich alles gefallen lassen.

...
Dass die Richter solche Aussagen als lächerlich zurückgewiesen haben, dass schreiben die netten Herren nicht.
...
Gruß

NICO


Da ich auch schon die eine oder andere Abmahnung rausgeschickt habe, kann ich das vollstens bestätigen. Die RAe verwenden diese Infos als Kundenfang. Die Tatsache z.B. dass eine Abmahnung rechtsmißbräuchlich wäre, weil Textbausteine verwendet wurden, ist schlichtweg lächerlich, und zu meinem Nachteil auch mehrfach schon Richtern in Verfahren als unwesentlich übergangen worden (wenn ich selbst mehrfach von der selben Kanzlei angemahnt wurde).
 

JayJayS

Gut bekanntes Mitglied
11. Juli 2012
671
1
AW: Die Machenschaften von Ebay und co/Was Verkäufer sich alles gefallen lassen.

@Nico
Vielleicht solltest du deine Frau mal zum Thema Vertragsfreiheit unter Kaufleuten bzw. im B2B-Bereich befragen...
Dann dürfte dir vielleicht ein Lichtlein aufgehen, daß Verbraucherschutz hier überhaupt nicht greift. Du allein hast den Vertrag mit ebay abgeschlossen und bist somit allein verantwortlich. Wenn du die Vertragsbedingungen vorher nicht gelesen oder begriffen hast, dann ist das dein Problem und nicht unseres...

Was deine Abmahnpraxis angeht, gebe ich dir nur in einem Punkt recht. Gleiches Recht für alle.
Das was du aber betreibst ist Vetternwirtschaft und rechtsmißbräuchlich ! Und du kannst froh sein, wenn das neue Jahr nicht mit einem ganzen Schwung Abmahnungen für dich beginnt !
Verdient hättest du es nämlich...
 

Alec

Aktives Mitglied
11. Januar 2010
87
0
AW: Die Machenschaften von Ebay und co/Was Verkäufer sich alles gefallen lassen.

(@Alec: bitte mit eu nicht äu - hätte fast Augenkrebs bekommen ;) )

Aus dem Urlaub mobil, ist nicht mehr viel von dem eigentlichen Text geblieben, den Fehler habe ich auf dem Micky Mouse Dingen übersehen. War vermutlich auch besser den Text zu kürzen, klagen scheint ja sein Hobby zu sein. Mir geht so ein Gejammer einfach nur auf den Keks.
 

testjo

Sehr aktives Mitglied
AW: Die Machenschaften von Ebay und co/Was Verkäufer sich alles gefallen lassen.

Hier auch Leuten die Abmahnungen gleich raus gleich schicken oder?
Warum nicht erstmal freundlich Kontakt aufnehmen ?

Weil jeden kan und sollte mal fehler machen dürfen, wir sind alle Menschen, und die Software macht auch nicht immer alles Richtig mt unsw.
Wen einer sich verschlaffen hat weil ein Gesetz änderung oder was auch immer da gewesen ist, Sprach misverständnis, Gesetze nicht eindeutig und und und zum beispiel wegen schlimme Krankheit oder was auch immer es nicht bemerkt hat, kan die also gleich abgemahnt werden.

Das System soll wirklich mall Geseztlich geänderd worden, so wie England, einmal einer freundliche schreiben/ Warnung wen es sein muss, wen sich dan nichts Änderd kan noch immer ein Abmahnung hinterher!

Wen nicht bekommt man noch ein gleiches Amerikanischen abmahn wahn system hier, mit dan vielleicht noch den Waff...en blödsin dahinterher, weil wen man dan nicht das Taschengeld mehr dazu hat, hat man doch ein anderes .... Sarkastisch gemeint ;)
 

testjo

Sehr aktives Mitglied
AW: Die Machenschaften von Ebay und co/Was Verkäufer sich alles gefallen lassen.

Uh vielleicht weil solche teilen in Unserer Natur liegen. ;) wen wir dieser verhalten besser bewust werden und dan das (gute) leben anderer Menschen auch zulassen, sollte es sicherlich weniger stressiger leben auf dieser Welt.

"Schadenfreude and the dark side of Human Nature" von Richard H Smith
 

dc-nico

Sehr aktives Mitglied
AW: Die Machenschaften von Ebay und co/Was Verkäufer sich alles gefallen lassen.

Ihr schreibt hier um Sonst, da für mich das Thema Abmahnungen seit meinem letzten Beitrag beendet ist.
Es geht um Ebay und andere Themen sind hier unangebracht.

Gruß

NICO
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Die Machenschaften von Ebay und co/Was Verkäufer sich alles gefallen lassen.

Das nen Massenabmahner hier so die Fresse aufreist und sich über Ebay und Co. aufregt... Peinlicher gehts schon nicht mehr. Du hast das Thema begonnen und Dich damit gerühmt, nun leb damit, dass über Dich gelästert wird. Abmahner sind die, die das Geschäft anderer schädigen, nicht die Abgemahnten mit ihren meist zu bagatellisierenden Wettbewerbsverstößen.
 

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
AW: Die Machenschaften von Ebay und co/Was Verkäufer sich alles gefallen lassen.

Aus dem Urlaub mobil, ist nicht mehr viel von dem eigentlichen Text geblieben, den Fehler habe ich auf dem Micky Mouse Dingen übersehen. War vermutlich auch besser den Text zu kürzen, klagen scheint ja sein Hobby zu sein. Mir geht so ein Gejammer einfach nur auf den Keks.

:D

Kenn ich, die Autokorrektur von Ipad und Iphone geben dann noch ihren Senf dazu!

@all

Die Massenabmahner müssen sich wohl bald ein neues Feld suchen, denn die Gesetzgeber arbeiten bereits an entsprechenden Gesetzentwürfen zur Deckelung der Streitwerte auch im Wettbewerbsrecht, ähnlich den Urheberrechtsverletzungen.

Ich habe bereits ein erstinstanzliches Urteil vom Hamburger Landgericht, in dem die Kammer auf diese Entwicklung in der Begründung anstellt, und den von meinem Gegner zunächst avisierten Streitwert (führte zu 1.000 € Abmahngebühren) auf einen Wert herabsetzte, der nur noch rund 250€ Abmahn- und Gerichtskosten ergab! :))

Wie gesagt, der Richter nimmt ausdrücklich im Urteil auf die sich andeutende Entwicklung Bezug!

Leider hat mein Gegner die Angelegenheit zum OLG in die Berufung gegeben. Da ist dann wohl im März Verhandlung. Mal sehen was die Richter dort sagen...

so, aber jetzt:

Nen guten Rutsch an alle!!
 

DITH-Shop

Sehr aktives Mitglied
8. Juli 2013
2.739
180
AW: Die Machenschaften von Ebay und co/Was Verkäufer sich alles gefallen lassen.

...- leider fehlt es an gesunder Konkurrenz und

Ich verkaufe über HOOD annähernd genau so viel wie über ebay - wird also seit ebay immer teurer wird von den Kunden wie auch Verkäufern sehr gut angenommen.
Ganz mies läuft (bei mir) Rakuten. Ist zwar für den Kunden komfortabel, dafür (IMHO) ähnlich teuer wie AMAZON (wo in meinem Segment leider am meisten geht)
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Die Machenschaften von Ebay und co/Was Verkäufer sich alles gefallen lassen.

Die Massenabmahner müssen sich wohl bald ein neues Feld suchen, denn die Gesetzgeber arbeiten bereits an entsprechenden Gesetzentwürfen zur Deckelung der Streitwerte auch im Wettbewerbsrecht, ähnlich den Urheberrechtsverletzungen.

Bringt meiner Meinung nach garnichts. Die meisten Massenabmahner im Onlinehandel sind eigentlich auf Vertragsstrafen nach wiederholten Verstößen aus, damit lässt sich richtig Geld machen. Wenn die Streitwerte gedeckelt werden, werden halt umso mehr Abmahnungen verschickt und umso größer ist die Chance auf "Wiederholungstäter" und Vertragsstrafen.

Ich habe bereits ein erstinstanzliches Urteil vom Hamburger Landgericht, in dem die Kammer auf diese Entwicklung in der Begründung anstellt, und den von meinem Gegner zunächst avisierten Streitwert (führte zu 1.000 € Abmahngebühren) auf einen Wert herabsetzte, der nur noch rund 250€ Abmahn- und Gerichtskosten ergab! :))

Wie gesagt, der Richter nimmt ausdrücklich im Urteil auf die sich andeutende Entwicklung Bezug!

Endlich mal ein kluger Richter, leider gibt es davon viel zu wenige. Ich selbst muss jetzt nach verlorenem Prozess nach einer Abmahnung durch eine bereits bekannte Kanzlei und einem bekannten Abmahner, der nicht mal ein richtiger Mitbewerber ist, in Insolvenz gehen. Für nichts und wieder nichts, man ackert und schuftet jahrelang und eine einzige Abmahnung nebst Prozes bedeutet das AUS. Das Urteil kommt zwar erst Ende Januar, aber es war schon nach der Verhandlung klar, wie es ausgeht.

Leider hat mein Gegner die Angelegenheit zum OLG in die Berufung gegeben. Da ist dann wohl im März Verhandlung. Mal sehen was die Richter dort sagen...

Dann wünsche ich Dir viel Glück und einen ebenso weitsichtigen Richter.
 

dc-nico

Sehr aktives Mitglied
AW: Die Machenschaften von Ebay und co/Was Verkäufer sich alles gefallen lassen.

Um zurück zum Thema zu kommen, möchte ich das Problem mir den Top-Angeboten erwähnen.
Ich weiß nicht, ob jemand von euch diese Premium Angebote bucht.
Da meine Premium-Angebote so gut wie nie angezeigt werden, bin ich schon seit Monaten mit Ebay in Kontakt.
Für diejenigen, welche nicht wissen, wie ein Top-Angebot angezeigt wird, hier eine kurze erleuterung.
Man wählt zwischen 7 / 30 Tage Premium angebot aus, (ich nutze immer 30 tage da mit 104 € netto die günstigere Variante) und das Angebot sollte in der Kategorie und Suche nach dem Zufallprinzip unter der ersten 2 Ergebnissen angezeigt werden.
Nun ist es aber so, dass meine Angebote teilweise für Wochen überhaupt nicht unter den Hauptsuchbegriffen zu finden sind.
Man könnte meinen, es seine zu viele Verkäufer mit Top Angeboten unterwegs.
So ist es aber nicht, da unter den Huptsuchbegriffen nicht mehr als 10 Angebote rotierend angezeigt werden.
Ebay gibt an, dass es keine bevorzugten Verkäufer oder Angebote gibt und es das Zufallprinzip sei, welches die Anzeige veranlasst.
Da frage ich mich nun, wie das Zufallprinzip manche Anbieter fast immer anzeigt und andere, wie meine Angebote so gut wie nie?

Man darf davon ausgehen, dass hier wohl doch andere Kriterien mit einfließen, welche uns gar nicht ersichtlich sind.

Schön ist auch, dass Ebay immer auf die Texte hinweist "Sie erwerben die Option angezeigt werden zu können".

Vielleicht hat ja jemand eine andere Erfahrung mit diesen Top-Angeboten.

Gruß

NICO
 
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