waagenwelt
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Zum 1. Januar 2025 wird die Kennzeichnung von Paketen über 10 kg eingeführt. Ziel dieser gesetzlichen Anforderung ist der Schutz der Gesundheit der Paketzustellerinnen und Paketzusteller.
Die Versanddienstleister reagieren und geben z.T. bereits entsprechende Symbole auf den Versandetiketten aus.
Als Onlinehänder oder allgemein als Versandhändler ergibt sich dadurch unmittelbar die Notwendigkeit, die korrekten Paketgewichte an den Versanddienstleister zu übermitteln.
Wer gewichtsabhängige Preise für den Versand zahlt, wird das Gewicht vermutlich bereits übermitteln. Neu ist jedoch, dass auch Händler, die einen Pauschalpreis vereinbart haben, sich um die Übermittlung des Gewichts Gedanken machen müssen.
Ihr habt in der JTL Wawi die Möglichkeit, Artikel- und Kartongewicht zu hinterlegen. Schwankungen der Produkt- und Verpackungsgewichte und das Gewicht des Füllmaterials sind so jedoch nur unvollständig abbildbar.
DHL hat z.B. darüber hinaus in seinen AGB aufgenommen, das das Versandgewicht auf einer Waage ermittelt werden muss (Quelle: hier).
JTL- WMS und der Packtisch+ von JTL-Wawi erlauben die Anbindung von geeigneten Waagen beim Warenversand. Das Verbinden über eine Schnittstelle ermöglicht die Gewichtsübernahme von der Waage ohne Verzögerung und ohne Gefahr von Übertragungsfehlern.
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Wir bieten Euch verschiedene Kompakt, Plattform- und Bodenwaagen, vorkonfiguriert für JTL-WMS und JTL-Wawi Packtisch an. Alle Waagen verfügen über eine RS-232 oder weitere Schnittstellen. Passende Schnittstellenkabel und Adapter sind als Zubehör zu der jeweiligen Waage erhältlich.
Wenn Ihr Fragen dazu habt meldet Euch gerne. Wie üblich: Eine Rechtsberatung zu dem Thema können und dürfen wir leider nicht leisten.
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Die Versanddienstleister reagieren und geben z.T. bereits entsprechende Symbole auf den Versandetiketten aus.
Als Onlinehänder oder allgemein als Versandhändler ergibt sich dadurch unmittelbar die Notwendigkeit, die korrekten Paketgewichte an den Versanddienstleister zu übermitteln.
Wer gewichtsabhängige Preise für den Versand zahlt, wird das Gewicht vermutlich bereits übermitteln. Neu ist jedoch, dass auch Händler, die einen Pauschalpreis vereinbart haben, sich um die Übermittlung des Gewichts Gedanken machen müssen.
Ihr habt in der JTL Wawi die Möglichkeit, Artikel- und Kartongewicht zu hinterlegen. Schwankungen der Produkt- und Verpackungsgewichte und das Gewicht des Füllmaterials sind so jedoch nur unvollständig abbildbar.
DHL hat z.B. darüber hinaus in seinen AGB aufgenommen, das das Versandgewicht auf einer Waage ermittelt werden muss (Quelle: hier).
JTL- WMS und der Packtisch+ von JTL-Wawi erlauben die Anbindung von geeigneten Waagen beim Warenversand. Das Verbinden über eine Schnittstelle ermöglicht die Gewichtsübernahme von der Waage ohne Verzögerung und ohne Gefahr von Übertragungsfehlern.
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Wenn Ihr Fragen dazu habt meldet Euch gerne. Wie üblich: Eine Rechtsberatung zu dem Thema können und dürfen wir leider nicht leisten.
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