Hallo Zusammen,
viele dürften es ja schon gehört haben. Ab morgen den 1.August tritt die Buttonlösung in Kraft (§ 312g BGB)
Dadurch müssen Shopbetreiber die komplette Bestellseite ändern. Habt ihr dies schon gemacht oder macht ihr das in Kürze?
Folgende Sachen müssen geändert werden:
Der Shoptreiber muss vier Informationspflichten nachkommen: Wesentliche Merkmale der kostenpflichtigen Ware oder Dienstleistungen, Gesamtpreis, Zusätzlich anfallende Versandkosten, Ggfs. Mindestlaufzeit des Vertrages
Die Beschriftung des Bestellbuttons muss geändert werden. Ab sofort sind Beschriftungen wie "Bestellen" nicht mehr erlaubt. Dem Käufer muss sofort bewusst sein das bei einem Klick kosten entstehen. Also sollte die Beschriftung des Bestellbuttons eher "kostenpflichtig bestellen" oder für mich besser einfach nur "kaufen" lauten.
Ich werd in den nächsten Tagen die Änderungen druchführen, wie siehts bei euch aus? Oder sagt Ihr euch vll ihr lasst es drauf ankommen?
PS: Hier noch ein Link zu einem aktuelle Artikel zum Thema auf Shopbetreiber-blog.de ("Diese Ausgestaltung ist ab 1. August nicht mehr zulässig und kann abgemahnt werden")
Liebe Grüße
Modestar
viele dürften es ja schon gehört haben. Ab morgen den 1.August tritt die Buttonlösung in Kraft (§ 312g BGB)
Dadurch müssen Shopbetreiber die komplette Bestellseite ändern. Habt ihr dies schon gemacht oder macht ihr das in Kürze?
Folgende Sachen müssen geändert werden:
Der Shoptreiber muss vier Informationspflichten nachkommen: Wesentliche Merkmale der kostenpflichtigen Ware oder Dienstleistungen, Gesamtpreis, Zusätzlich anfallende Versandkosten, Ggfs. Mindestlaufzeit des Vertrages
Die Beschriftung des Bestellbuttons muss geändert werden. Ab sofort sind Beschriftungen wie "Bestellen" nicht mehr erlaubt. Dem Käufer muss sofort bewusst sein das bei einem Klick kosten entstehen. Also sollte die Beschriftung des Bestellbuttons eher "kostenpflichtig bestellen" oder für mich besser einfach nur "kaufen" lauten.
Ich werd in den nächsten Tagen die Änderungen druchführen, wie siehts bei euch aus? Oder sagt Ihr euch vll ihr lasst es drauf ankommen?
PS: Hier noch ein Link zu einem aktuelle Artikel zum Thema auf Shopbetreiber-blog.de ("Diese Ausgestaltung ist ab 1. August nicht mehr zulässig und kann abgemahnt werden")
Liebe Grüße
Modestar