AW: China Anbieter nicht nur bei ebay. Langsam nervt es gewaltig. Was tun?
Zu dem China-"Problem":
Solange die Sachen nicht bestimmten gesetzlichen Vorgaben genügen müssen, klappt die Geschichte mit den Strohmännern in Deutschland (leider) ohne großere Probleme.
Problematisch wird's für die Strohmänner erst, wenn gegen geltende Vorschriften verstoßen wird, bspw. bei Elektrogeräten die DIN-VDE-Normen nicht eingehalten werden. In dem Fall ist nämlich der Importeur der Dumme und muss für die Verstöße haften und die Produkte aus dem Verkehr ziehen, mal von irgendwelchen Schadenersatz- oder Produktgewährleistungen (à la "Ich hab ne Bohrmaschine mit 1500 W gekauft, also liefer mir auch eine Maschine mit 1500 W; Wenn deine 1500er nicht dtl.-tauglich ist, kauf ich sie sonst woanders und du bezahlst...")...
Zum Thema Impressum:
Da lt. deutscher Rechtsprechung ein Impressum Pflicht ist, könnte man den Websiteinhaber per Unterlassungserklärung zwingen, ein Impressum zu schreiben. Blöd nur, wenn der Inhaber im Ausland sitzt, weil er dann nicht mehr an deutsches Recht gebunden ist.
Und genau das ist hier auch der Fall - Inhaber der Domain ist eine chinesische Person, ergo gilt für ihn chinesisches Recht. Nix mit Impressumspflicht oder Abmahnung...
Merke: Nur weil es eine DE-Domain ist, muss es noch längst kein deutscher Inhaber sein - DENIC kann Domains nach Überall verkaufen (ansonsten würde ja Tuvalu (.
tv) seine Domains nicht so prominent an die TV-Sender verkaufen können).
Beim WRB:
Wenn kein WRB und deutscher
Shop -> Default-WRB...
D.h. 1 Jahr + 14 Tage WR-Frist, alle Kosten trägt der Verkäufer...
Nachtrag zum Thema Zoll/Versteuerung:
Innerhalb des EWR gibt's i.d.R. keine Zusatzversteuerung/Verzollung (ausgenommen Zigaretten, Alkohol, Kaffee und wenige andere Ausnahmen) - wer also als Kunde in GB einkauft, bezahlt die dortige USt/MwSt. und brauch -sofern keine Sondersteuern auftreten- nichts mit dem Zoll machen. Jedoch gehören nicht alle Gebiete, die zu EU-Staaten gehören, auch automatisch zum EWR. Beste Beispiele für EU-Gebiete, die nicht im EWR sind: Kanalinseln [gehören zur EU, aber nicht zum EWR], Kanaren [gehören zur EU, nicht im EWR] sowie die französischen Überseedepartements [ebenfalls EU, aber nicht EWR]. Und Einfuhren aus dem Nicht-EWR-Raum müssen -wie aus Drittländern- verzollt und versteuert werden. Übrigens hilft die Falschangabe des Wertes kaum - immerhin werden ALLE Sendungen aus dem Nicht-EWR-Raum vom Zoll behandelt. Sollten die Mitarbeiter vom Zoll dabei den Verdacht haben, dass da was nicht passt -oder- dass die Angaben unvollständig sind, darf man selbst zum Zollamt und dort die fehlenden Unterlagen -i.d.R. Rechnung UND Zahlungsnachweis- vorlegen.
Falschangaben sind übrigens strafbar - für den Empfänger (nicht den Versender!).
Und der Zoll prüft auch, ob die Waren überhaupt einfuhrfähig sind - sollte sich dabei herausstellen, dass die Waren nicht einfuhrfähig sind, kassiert der Zoll die Waren automatisch ein. Das passiert gerade bei gefälschter Ware und Elektroartikeln häufiger als man denkt.