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Das von dir erwähnte BFH Urteil ist die Grundlagenentscheidung.
Das BFH zitiert regelmäßig hier heraus und begründet damit die zwingende Angabe des echten Leistungszeitpunkts. Viele FGs genauso.
Die interpretieren ihre eigenen Aussagen, Beschlüsse und Urteile sicherlich besser......und sitzen am längeren Hebel.
Also
von Ausnahmebereichen abgesehen), BFH made simple:
Lieferscheindatum is Ausstellungsdatum, nix Leistungszeitpunkt. Nur Lieferscheindatum is nix gut. Leistungszeitpunkt is MUSS.
Beim Versand ist der Leistungszeitpunkt der Beginn des Versands, da hierbei der Leistungsort, falls nicht gesondert anders definiert,
per Gesetz die Niederlassung des Leistungsschuldners ist.
Das leidige Thema kennen alle, die Ende 2006 die Märchensteuerumstellung mitgemacht haben, in- und auswendig.
3% des Umsatzes war nämlich im Weihnachtsmonat viiiel Geld.
Halbwissen birgt bei so etwas manchmal üble Überraschungen. Ich empfehle wirklich einen Fachmann zu Rate zu ziehen.
Wir sind auch nicht hier, um Urteile und Gesetze neu zu interpretieren und zu biegen.
Daher ist für mich hier "End of discussion".
Das von dir erwähnte BFH Urteil ist die Grundlagenentscheidung.
Das BFH zitiert regelmäßig hier heraus und begründet damit die zwingende Angabe des echten Leistungszeitpunkts. Viele FGs genauso.
Die interpretieren ihre eigenen Aussagen, Beschlüsse und Urteile sicherlich besser......und sitzen am längeren Hebel.
Also
Lieferscheindatum is Ausstellungsdatum, nix Leistungszeitpunkt. Nur Lieferscheindatum is nix gut. Leistungszeitpunkt is MUSS.
Beim Versand ist der Leistungszeitpunkt der Beginn des Versands, da hierbei der Leistungsort, falls nicht gesondert anders definiert,
per Gesetz die Niederlassung des Leistungsschuldners ist.
Das leidige Thema kennen alle, die Ende 2006 die Märchensteuerumstellung mitgemacht haben, in- und auswendig.
3% des Umsatzes war nämlich im Weihnachtsmonat viiiel Geld.
Halbwissen birgt bei so etwas manchmal üble Überraschungen. Ich empfehle wirklich einen Fachmann zu Rate zu ziehen.
Wir sind auch nicht hier, um Urteile und Gesetze neu zu interpretieren und zu biegen.
Daher ist für mich hier "End of discussion".