AW: Bilder und Amazon
[...]Wenn ich als Fahrzeugführer ein Kraftfahrzeug führe, von dem ich weiß, dass es nicht der Straßenverkehrszulassungsordnung entspricht, dann begeh ICH als Fahrzeugführer das vergehen und nicht der Eigentümer des Fahrzeugs.
Das ist so nicht ganz richtig. Zwar bekommt der Fahrzeugführer bei einer Kontrolle zuerst eins "übergebraten", weil der Fahrzeugführer vor Fahrtantritt den sicheren Zustand überprüfen muss -ABER- sofern der Halter von entsprechenden Unzulänglichkeiten Kenntnis erhalten hat (oder hätte erhalten müssen) bekommt auch dieser eine Strafe.
Beispiel Winterreifen beim geliehenen Auto:
Wenn der Verleiher bei schönem Wetter und warmen Temperaturen mit Sommerreifen rausgibt, muss er nicht unbedingt mit haften - sollte der Verleiher aber bei Schnee das Auto mit Sommerreifen rausgeben, haftet er ebenfalls...
Aber generell etwas zu Amazon:
Das Problem ist, dass Amazon als Plattform - wie eBay auch - mittlerweile so groß ist, dass schon fast kein Weg mehr daran vorbei führt.
Insbesondere wenn man sonst keine (wirklichen) Alleinstellungsmerkmale hat, die den Kunden exklusiv zu mir führen, wird man kaum um die beiden Plattformen herum kommen.