Hallo,
ZM (zusammenfassende Meldung) kennt sicherlich jeder, kauft eine Firma bei einem Verkäufer in D ein, kann er eine steuerfreie Lieferung erhalten, sofern er eine UStIDNr hat.
Da die Mitgliedsstaaten sich ja abgleichen, könnte es passieren, dass man unter Verdacht der Geldwäsche / Steuerhinterziehung fällt?
Angenommen Firma kauft ein und gibt KEINE UStIDNr bei mir an, ich stelle Rechnung aus, die natürlich mit ausgewiesenen Steuern ist (z.B. Kunde aus AT).
Kunde gibt aber bei FA einen steuerfreien Warenkauf an, da er von meiner Rechnung natürlich die UStIDNr entnehmen konnte.
Bin denn ich nun als Verkäufer in der Pflicht, eine UStIDNr zu erfragen???
Danke
ZM (zusammenfassende Meldung) kennt sicherlich jeder, kauft eine Firma bei einem Verkäufer in D ein, kann er eine steuerfreie Lieferung erhalten, sofern er eine UStIDNr hat.
Da die Mitgliedsstaaten sich ja abgleichen, könnte es passieren, dass man unter Verdacht der Geldwäsche / Steuerhinterziehung fällt?
Angenommen Firma kauft ein und gibt KEINE UStIDNr bei mir an, ich stelle Rechnung aus, die natürlich mit ausgewiesenen Steuern ist (z.B. Kunde aus AT).
Kunde gibt aber bei FA einen steuerfreien Warenkauf an, da er von meiner Rechnung natürlich die UStIDNr entnehmen konnte.
Bin denn ich nun als Verkäufer in der Pflicht, eine UStIDNr zu erfragen???
Danke