Bestellung durch (angeblich) fremde Person ohne Wissen des Rechnungsadressaten

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
Im letzten Jahr erhielt ich eine Bestellung mit Zahlungsart BillSAFE, eine Hose, ein Paar Stiefel. Innerhalb der Widerrufsfrist erhielt ich eine Rücksendung, die zwar meinen ausgefüllten Rücksendeschein erhielt, statt der Stiefel waren jedoch alte, ausgelatschte Turnschuhe im Paket, die Hose wurde behalten. Nun habe ich mich darum nicht weiter gekümmert, da ich den Rechnungskauf ja an BillSAFE abgetreten habe und ich nur meine versendete Ware zurücknehme.

Heute erhielt ich folgende Email:

Sehr geehrter Herr XYZ,

ich wende mich heute wegen einer Bestellung an Sie, die mein Schwager ohne wissen über meine Schwiegermutter abwickelte.
Ich versuchte Sie bereits mehrmals zu erreichen, da dies fehlschlug mache ich es nun über diesen Weg.


Zum Sachverhalt:


Mein Schwager bestellte eine Hose Gr. 7XL und 1x Stiefel - 43 (Gr.?) bei Ihnen aber über den Namen meiner Schwiegermutter, Frau -Datenschutz- wohnhaft -Datenschutz-. Die Rechnung werde ich natürlich beifügen! Da die Frau -Datenschutz- keine Ahnung von dem treiben Ihres Sohnes hatte, drückte sie ausnahmsweise ein Auge zu und bezahlte nur die Hose. Die Schuhe sollten zurückgeschickt werden. Mein Schwager machte das Paket für den Versand fertig und gab es meiner Schwiegermutter und eine Adresse (an die sich Frau -Datenschutz- allerdings nicht mehr erinnern kann!). Dann wurden die Schuhe zurück geschickt. Dann kam die erste Mahnung und mein Schwager meinte er würde sich darum kümmern. Was er anscheinend nicht tat, da meine Schwiegermutter am Samstag einen Brief von dem, von Ihnen beauftragten Inkassobüro, bekam.



Hier nun mein Anliegen:

Ich möchte Sie bitten nachzuschauen ob die Stiefel tatsächlich nicht bei Ihnen eingegangen sind und mich dann bitte kontaktieren. Sie können mich auch gerne telefonisch unter: -Datenschutz- erreichen. Meine Schwiegermutter ist, bei dem Verhalten meines Schwagers auch nicht bereit die durch ihn entstandenen Kosten zutragen. Wie kann meine Schwiegermutter sich verhalten damit sie nicht die Schuld ihres Sohnes begleichen muss?




Für die Unannehmlichkeiten möchten wir uns entschuldigen, denn wie bereits erwähnt haben wir von dem treiben nichts gewusst.


Ich bitte Sie darum, sich bitte schnellstmöglich bei mir zu melden damit nicht noch mehr Geldlast auf meine Schwiegermutter kommt! Das hat sie nun wirklich nicht verdient….!


Mit freundlichen Grüßen:
...

Ich möchte hier keine Rechtsberatung, jedoch was denkt Ihr über den Fall? Es ist doch unmöglich zu prüfen, ob der Besteller auch wirklich die Person zur angegebenen Adresse ist. Sollte sich diese Geschichte als wahr herausstellen, sehe ich BillSAFE in der Pflicht, da ich die Forderung aus der Bestellung ja abgetreten habe. Nur eines ist fraglich, eine (fristgemäße) Rücksendung ist ja als Widerruf zu werten, wie sieht es jedoch aus, wenn die Rücksendung die widerrufene Ware garnicht enthält?

Man sieht ja oftmals im TV, das Personen ohne Kenntnis derer auf den Namen einer anderen Person auf Rechnung bestellen und diese dann irgendwann ohne eigene Schuld in der Schuldenfalle hängt. Als Mensch möchte ich sowas natürlich nicht verantworten, als Händler mit einem unglaublich hohen unternehmerischen Risiko lässt mich der Fall jedoch kalt und ich denke hier an eine Lüge einer zahlungsunwilligen Person.
 

marcos software

Sehr aktives Mitglied
23. Juli 2009
1.742
24
Bonn
AW: Bestellung durch (angeblich) fremde Person ohne Wissen des Rechnungsadressaten

Hey XYZ,

OT: nimm mal die HandyNr (Zeile 19) und den Namen (Zeile 12) aus Datenschutzgründen lieber raus =)

Gruß,
Marc
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
AW: Bestellung durch (angeblich) fremde Person ohne Wissen des Rechnungsadressaten

@XYZ

wie sieht es jedoch aus, wenn die Rücksendung die widerrufene Ware garnicht enthält?

ich finde das ganz einfach:

Wenn der Sendung mit der falschen Ware kein Begleitschreiben beilag, dann war der Widerruf nicht wirksam, bzw.

war allerdings ein Schreiben dabei, oder ein anderes Schreiben hat Dich separat erreicht, dann ist der Widerruf zunächst mal fristgerecht (vorausgesetzt), aber nicht vollständig erfüllt, denn dazu gehört ja nun mal die Rückgabe der Ware.
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Bestellung durch (angeblich) fremde Person ohne Wissen des Rechnungsadressaten

Der Sendung lag der von mir erstellte Rücksendeschein vom Kunden unterschrieben bei, inwiefern das relevant ist, keine Ahnung... Die Bestellung ist ja nun auch schon ~3 Monate her, ich hab jetzt an BillSAFE weiterverwiesen, da die die Forderung ja schließlich aufgekauft haben, aber die werden sicher auch nichts machen, da mir die widerrufene Leistung ja nicht innerhalb 30 von Tagen nach Widerruf zurückgewährt wurde. Sollte sich diese Geschichte wirklich als wahr herausstellen, sehe ich definitiv BillSAFE in der Pflicht, ich weiß jedoch nicht, wie es bei normaler Vorkasse oder PayPal ausgesehen hätte...
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Bestellung durch (angeblich) fremde Person ohne Wissen des Rechnungsadressaten

@XYZ:
Weder du noch BillSAFE sind da in der Pflicht... Prinzipiell ist die Gegenseite erst einmal in der Bringschuld, nachzuweisen, dass die Mutter nicht den Vertrag ausgelöst hat.

Prinzipiell behauptet die Person, dass du mit dem Schwager einen Vertrag zu Lasten der Mutter geschlossen hast. Dieser wäre unwirksam, sofern für dich bei Vertragsschluss erkennbar war, dass derjenige, der den Vertrag ausgelöst hat (Besteller) nicht derjenige ist, für den er sich ausgibt. Dann - und nur dann - dürfte ein Vertrag zu Lasten Dritter überhaupt vorliegen.
Sofern dies für dich nicht unmittelbar erkennbar war (Rechnungsempfänger, Versandempfänger und ggf. Zahlungsleistender sind eine Person), besteht der Vertrag zwischen dir und der Person, die in der Bestellung steht. Sollte diese Person den Vertrag nicht erfüllen wollen (weil die Person die Richtigkeit des Vertrages anfechtet), so muss die Person beweisen, dass sie den Vertrag nicht mit dir geschlossen hat. Da du aber bereits Waren geliefert hast (und diese anscheinend auch nach Aufforderung nicht zurückgewährt wurden), besteht prinzipiell für die Gegenseite das Problem, dass eine Anfechtung des Vertrages nicht mehr so einfach ist - zumal die Widerrufserklärung rein rechtlich ein Eingeständnis des Zustandekommens des Vertrages ist [Nicht umsonst muss eine Vertragsanfechtung immer in ähnlicher Weise formuliert werden: "Ich fechte den Vertrag an, hilfsweise widerrufe ich den Vertrag, hilfsweise kündige ich den Vertrag"].
Sollte also die Mutter jetzt ein Problem mit dir oder BillSAFE haben und die Forderung nicht begleichen wollen bzw. die Ware nicht rausrücken, so steht sie ziemlich blöd dar. Eine Rückabwicklung (welche bei einer Anfechtung dazugehört) ist ja bisher nicht erfolgt, da die Ware nicht zurückgewährt wurde. Ergo hat die Mutter jetzt das Problem an der Backe und kann sich - im Zweifel - die Kosten bei ihrem Sohnemann selbst einklagen, da er ja den Vertrag in ihrem Namen ohne ihre Vollmacht und hinter ihrem Rücken geschlossen hat.

Wichtig: Dies ist meine persönliche Meinung und ist keinesfalls eine Rechtsberatung! Am Besten ist es, wenn du dich damit an einen RA deines Vertrauens wendest - insbesondere um gegebenenfalls Fristüberschreitungen bei der Einlegung von Rechtsmitteln vorzubeugen.
 

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
AW: Bestellung durch (angeblich) fremde Person ohne Wissen des Rechnungsadressaten

@reneromann

es ist schon komisch, aber ich habe wieder mal eine andere Meinung zu Deiner rechtlichen Einschätzung, zudem eine völlig zu Deiner Beschreibung konträr verlaufene Erfahrung auf dem Rechtsweg:

1. Was die Beweislast betrifft muss der Beschuldigte ("Mutter hat bestellt und [Zahlung] nicht erfüllt") niemals seine Unschuld beweisen, sondern der Vorwurf muss bewiesen werden, was wohl mit einem bloßen "Bestelleingang" und den verwendeten persönlichen Daten kaum wirkungsvoll zu leisten wäre. Bezogen auf das Beispiel von XYZ heißt dass, das die Mutter überhaupt nichts tun muss. Allerdings steht der Sohn in Betrugsverdacht, sofern die Aussage des Schwager glaubwürdig ist, und keine Vollmacht der Mutter auftaucht.

2. Eine genau den zu 1 beschriebenen Verhältnissen entsprechende Erfahrung durfte ich vor einigen Jahren machen, als ich eine Kundin verklagen wollte. Sie hatte etwas gegen Rechnung bestellt. Die Lieferung erfolgte per DHL Paket, es lag ein entsprechender Empfangsbescheid mit auf den Screen gekritzelter Unterschrift vor. 3 Mahnungen von mir blieben unbeantwortet, 3 weitere Mahnungen vom Inkasso ebenfalls. Daraufhin habe ich einen gerichtlichen Mahnbescheid erstellt. Erst dann hat die Kundin (zum ersten mal überhaupt) reagiert und Widerspruch eingelegt. In der Begründung die Sie dann später schriftlich zum Widerspruch leistete lautete es sinngemäß "Ich kenne die Fa. nicht, habe nie dort bestellt, und auch nichts erhalten." Mit anderen Worten "Mein Name ist Hase, ich weiß von nix". Das wars. Dem Gericht reichte mein "Empfangsprotokoll" als Beweismittel schlichtweg nicht aus, und entschied in diesem Fall zu Gunsten der Kundin. So einfach.
 

JayJayS

Gut bekanntes Mitglied
11. Juli 2012
671
1
AW: Bestellung durch (angeblich) fremde Person ohne Wissen des Rechnungsadressaten

Grundsätzlich müßte die Mutter erst einmal Strafanzeige gegen ihren Sohn stellen.
Sofern die Mutter bezeugt, daß ihr Sohn die Bestellung ohne ihr Wissen in ihrem Namen aufgegeben hat, kannst auch du Strafanzeige gegen den Sohn erstatten. Das Strafverfahren würde ich dann erstmal abwarten... Sollte Billsafe die Forderung an dich zurückgeben und der Sohn will trotz eventueller Verurteilung nicht zahlen, schiebst du das Zivilverfahren gleich noch hinterher...
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Bestellung durch (angeblich) fremde Person ohne Wissen des Rechnungsadressaten

BillSAFE hat die Transaktion genehmigt, damit die Forderung aufgekauft und bereits an mich ausgezahlt... Von daher gibt's da nichts an mich zurückzugeben...Aber danke für Eure Ansichten
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Bestellung durch (angeblich) fremde Person ohne Wissen des Rechnungsadressaten

@reneromann

es ist schon komisch, aber ich habe wieder mal eine andere Meinung zu Deiner rechtlichen Einschätzung, zudem eine völlig zu Deiner Beschreibung konträr verlaufene Erfahrung auf dem Rechtsweg:

1. Was die Beweislast betrifft muss der Beschuldigte ("Mutter hat bestellt und [Zahlung] nicht erfüllt") niemals seine Unschuld beweisen, sondern der Vorwurf muss bewiesen werden, was wohl mit einem bloßen "Bestelleingang" und den verwendeten persönlichen Daten kaum wirkungsvoll zu leisten wäre. Bezogen auf das Beispiel von XYZ heißt dass, das die Mutter überhaupt nichts tun muss. Allerdings steht der Sohn in Betrugsverdacht, sofern die Aussage des Schwager glaubwürdig ist, und keine Vollmacht der Mutter auftaucht.

2. Eine genau den zu 1 beschriebenen Verhältnissen entsprechende Erfahrung durfte ich vor einigen Jahren machen, als ich eine Kundin verklagen wollte. Sie hatte etwas gegen Rechnung bestellt. Die Lieferung erfolgte per DHL Paket, es lag ein entsprechender Empfangsbescheid mit auf den Screen gekritzelter Unterschrift vor. 3 Mahnungen von mir blieben unbeantwortet, 3 weitere Mahnungen vom Inkasso ebenfalls. Daraufhin habe ich einen gerichtlichen Mahnbescheid erstellt. Erst dann hat die Kundin (zum ersten mal überhaupt) reagiert und Widerspruch eingelegt. In der Begründung die Sie dann später schriftlich zum Widerspruch leistete lautete es sinngemäß "Ich kenne die Fa. nicht, habe nie dort bestellt, und auch nichts erhalten." Mit anderen Worten "Mein Name ist Hase, ich weiß von nix". Das wars. Dem Gericht reichte mein "Empfangsprotokoll" als Beweismittel schlichtweg nicht aus, und entschied in diesem Fall zu Gunsten der Kundin. So einfach.

Zu deinem Fall:
Das Gericht entscheidet in dem Fall rein nach Faktenlage und nur darüber, ob die Forderung prinzipiell eingetrieben werden kann. Da die Ware ja von irgendjemandem entgegengenommen wurde, wäre hier der nächste Schritt gewesen, die Herausgabe der Ware zu fordern - schließlich kannst du ja anhand des Zustellbeleges beweisen, dass du Ware zugesendet hast, die weiterhin dein Eigentum ist. Gegen diese Forderung kann sich nämlich der vermeintliche Kunde nicht mit einem einfachen Widerspruch wehren, sondern muss selbst aktiv werden. Bei einem (angeblich nicht geschlossenen) Vertrag und deren Zahlungsforderungen bist hingegen du beweispflichtig (und da dürfte der einfache Zustellnachweis als Nachweis für den Vertragsschluss nicht ausreichen).
 

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
AW: Bestellung durch (angeblich) fremde Person ohne Wissen des Rechnungsadressaten

wäre hier der nächste Schritt gewesen, die Herausgabe der Ware zu fordern - schließlich kannst du ja anhand des Zustellbeleges beweisen, dass du Ware zugesendet hast,

ja, das hätte man versuchen können, wobei ich bei diesem Richter auch vermutlich nicht weiter gekommen wäre, denn auch hier ist die Beweisleist bei mir, und der DHL-Wisch wird hier auch nicht mehr Stellenwert haben. Letztendlich auch logisch, die DHL Zusteller könnten ja im Prinzip genauso auch tricksen. Ein echter Beweis ist so ein Zustellnachweis mit gescanntem Gekrickel nicht wirklich...
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Bestellung durch (angeblich) fremde Person ohne Wissen des Rechnungsadressaten

ja, das hätte man versuchen können, wobei ich bei diesem Richter auch vermutlich nicht weiter gekommen wäre, denn auch hier ist die Beweisleist bei mir, und der DHL-Wisch wird hier auch nicht mehr Stellenwert haben. Letztendlich auch logisch, die DHL Zusteller könnten ja im Prinzip genauso auch tricksen. Ein echter Beweis ist so ein Zustellnachweis mit gescanntem Gekrickel nicht wirklich...
Falsch... Der Zustellnachweis durch DHL IST ein Beweis, dass du dem Empfänger ein Paket zugesendet hast. Er spricht als Indiz dafür, dass du dem Empfänger Waren zugesendet hast - im Zweifel muss der Empfänger dann nämlich an Eides statt versichern, dass er kein Paket entgegengenommen hat und dies nicht seine Unterschrift ist. Und wenn der Kunde dies an Eides statt behauptet, hat DHL die A.-Karte gezogen - weil DHL dann beweisen müsste, dass der Empfänger das Paket erhalten hat. Hier kannst du quasi die Situation ausnutzen, dass einer von beiden definitiv den Kürzeren ziehen wird, wenn es um den Nachweis geht.

Wichtig bleibt trotzdem: Der Zustellnachweis ist KEIN Nachweis für ein Zustandekommen eines (sonstewie gearteten) Kaufvertrages, aus dem sich eine Zahlungspflicht für den Kunden ergibt [und genau deshalb hat der Richter auch deine Klage auf Zahlung der Rechnung abgewiesen/abweisen müssen, wenn der Kunde stur behauptet, nichts bei dir bestellt zu haben - es wäre dann an dir zu beweisen, dass er es doch hat, z.B. über die IP-Adresse und den Anschlussinhaber derselben, von der bestellt wurde. Sollte nämlich der "Kunde" behaupten, dass er noch nie etwas mit dir zu tun hätte, aber von seinem Anschluss bestellt wurde, so kannst du die Argumentation des "Kunden" sehr leicht zum Umsturz bringen. Immerhin müsste er dann direkt sagen, wer es war - oder er haftet im Zuge der Störerhaftung für den dir entstandenen Schaden (sprich die Gesamtkosten der Aktion incl. Waren und Gerichtskosten)].
 

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
AW: Bestellung durch (angeblich) fremde Person ohne Wissen des Rechnungsadressaten

Naja, "vor Gericht und auf hoher See..." Deine Einschätzungen sind m. E. sehr spekulativ. Kann schon sein, dass es sich so entwickeln könnte wie Du beschreibst, es könnte aber ebensogut auch ganz anders laufen, wenn ein Richter die Indizen (viel mehr ist ein Zustellnachweis eben nicht) anders bewertet. Denn es gilt das Gericht "zu überzeugen"

Beweis (Rechtswesen) ? Wikipedia

um den Beweis erbracht zu haben. Mein Beispiel sollte auch nur zeigen, dass es einem Kunden in betrügerischer Absicht, oder sogar in Unwissenheit (Sohn bestellt im Namen der Mutter) ausreichen kann sich doof zu stellen, und "gar nichts" zu erklären, oder eben "beweisen". Wie in meinem Fall beschrieben reicht ein einfaches "Ich weiß von nix" um unbeschadet aus der Sache heraus zu kommen.

Hätte das Gericht den Sendungsnachweis als Indiz für eine Warensendung an die Adresse meiner Kundin gewertet, hätte es nämlich von der Frau eine Erklärung einfordern müssen. Hat es aber nicht.

Aber wie gesagt, wir wissen nicht, was der nächste Richter entschieden hätte, oder ob meiner vielleicht der Onkel der Kundin war, alles das Wissen wir ja nicht. Nur eben das eine: Der Vorwurf muss nachgewiesen werden, nicht die Unschuld, und das Gericht muss mit Beweisenmitteln "überzeugt" werden, deine (oder meine) persönliche Bewertung hat da eben nur spekulativen Character.
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Bestellung durch (angeblich) fremde Person ohne Wissen des Rechnungsadressaten

So, heute hat mich Klarna kontaktiert zu einer Bestellung von Ende 2013, der Besteller gibt an, meinen Shop nicht zu kennen und auch nie bestellt zu haben. Der Sendungsstatus sagt, die Sendung wurde an den Empfänger (orig.) zugestellt, die Unterschrift ist der übliche, unerkennbare Krickel. Bin ich froh, das ich mich nicht damit rumschlagen muss. Rechnung auf eigenes Risiko? Niemals! Wenn ich sehe, was in der Rechnungsliste bei Klarna alles auf "Mahnung" steht, da lohnen sich die paar Prozente und die Grundgebühr...
 

JayJayS

Gut bekanntes Mitglied
11. Juli 2012
671
1
AW: Bestellung durch (angeblich) fremde Person ohne Wissen des Rechnungsadressaten

Klarna kann die Rechnung aber an dich zurückgeben... Lies mal die AGB !
 

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
AW: Bestellung durch (angeblich) fremde Person ohne Wissen des Rechnungsadressaten

Haha, wie geil.

@ XYZ

jetzt könntest Du doch (vorausgesetzt Klarna schustert Dir den Vorgang wieder zurück) für uns mal "step by step" in Erfahrung bringen, wie weit man mit reneromanns Strategie (Herausgabe-Forderung der Ware) kommen kann.

Quasi eine Live-Forums-eLearning!

Spass beiseite: Manchmal habe ich Kunden, bei denen aus unterschiedlichsten Gründen (z.B. meine Firma heißt anders als das Produkt, Sohn hat für Mutter bestellt, "Klarna" sagt denen nichts, eBay kauf, Amazon usw.) im ersten Moment nicht klar ist um welchen Kauf es geht. Wenn man dann mit denen spricht und explizit auf die Ware hinweist erinnern die sich häufig...
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Bestellung durch (angeblich) fremde Person ohne Wissen des Rechnungsadressaten

Naja, die Heraushgabe der Ware bringt eigentlich garnichts, ich bin schließlich kein Gebrauchtwarenhändler.

Ich nehme an, JayJayS meint diesen Punkt?

Des Weiteren ist Klarna berechtigt, eine Forderung auf den Partner zurück zu übertragen:


  1. Wenn ein Kunde die Verbindlichkeit einer Zahlung abstreitet.

Sehe ich nicht so. Da Klarna die Transaktion genehmigt und somit aufgekauft hat, ließe sich da super vor Gericht drüber streiten. Ist nunmal Klarnas Risiko, auf welchem auch dieses Geschäftsmodel basiert. Eine Forderung abstreiten werden sicherlich alle Rechnungskunden, die es auf Betrug anlegen.
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Bestellung durch (angeblich) fremde Person ohne Wissen des Rechnungsadressaten

Naja, die Heraushgabe der Ware bringt eigentlich garnichts, ich bin schließlich kein Gebrauchtwarenhändler.

Ich nehme an, JayJayS meint diesen Punkt?
Des Weiteren ist Klarna berechtigt, eine Forderung auf den Partner zurück zu übertragen:
1. Wenn ein Kunde die Verbindlichkeit einer Zahlung abstreitet.
Sehe ich nicht so. Da Klarna die Transaktion genehmigt und somit aufgekauft hat, ließe sich da super vor Gericht drüber streiten. Ist nunmal Klarnas Risiko, auf welchem auch dieses Geschäftsmodel basiert. Eine Forderung abstreiten werden sicherlich alle Rechnungskunden, die es auf Betrug anlegen.
Falsch - Klarna übernimmt nur die Abwicklung der Transaktion. Für das "ordnungsgemäße" Zustandekommen des Vertrages bist alleine du zuständig! Solltest du beim Zustandekommen des "Vertrages" gepennt haben, so haftet Klarna nicht für deinen Fehler (bspw. fehlender Alterscheck). Und auch bei Betrügen haftet Klarna nicht - denn Klarna hat keinen Vertrag mit dem Kunden, den sie einklagen könnten. Sie kaufen von dir die Forderung auf - aber nur dann, wenn die Forderung berechtigt ist. Sollte diese Berechtigung angezweifelt werden, bist DU als Shopbetreiber in der Nachweispflicht, dass die Forderung berechtigt ist [schließlich kannst alleine DU mit deinem Shop-Logs, Server-Logs o.ä. nachvollziehen, wer bestellt hat]. Wie sollte das Klarna denn machen, wenn denen die Daten zum Kunden fehlen? Die Adresse reicht nicht aus - ich könnte ja auch deine Adresse in einem fremden Onlineshop eingeben, du zweifelst den Vertrag an - es obliegt dann dem Shopinhaber, nachzuweisen, dass DU den Vertrag geschlossen hast [was ziemlich schwierig wird, weil dann ja meine IP-Adresse als Besteller-IP erfasst wird].
 

JayJayS

Gut bekanntes Mitglied
11. Juli 2012
671
1
AW: Bestellung durch (angeblich) fremde Person ohne Wissen des Rechnungsadressaten

@reneromann
Du benutzt Klarna ganz offensichtlich nicht...
Der Kunde muss bei einer Klarna-Zahlungsart die Klarna-AGB zusätzlich bestätigen und schließt somit auch einen Vertrag mit Klarna. Er muß seine Meldeadresse und sein Geburtsdatum zur Bonitätsprüfung angeben. Ansonsten kommt er nicht durch und muß eine andere Zahlungsweise wählen.

@XYZ
Hier greift wieder das Vertragsrecht zwischen Kaufleuten. Eine gerichtliche Auseinandersetzung bedeutet ein sehr hohes Prozesskostenrisiko...
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Bestellung durch (angeblich) fremde Person ohne Wissen des Rechnungsadressaten

Nun gut, ich gabe bei der Suche keinen einzigen Bericht gefunden, dass Klarna eine Forderung an den Händler zurückgegeben hätte.

Die Sendung wurde laut Sendungsstatus an der Originaladresse dem Originalempfänger übergeben, dass hier jemand Schindluder betrieben und den ganzen Tag dort gewartet hat um den Originalempfänger der Sendung zu mimen, glaube ich kaum.
 
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