AW: Bestellung durch (angeblich) fremde Person ohne Wissen des Rechnungsadressaten
Kann... Aber nur, wenn Du ohne Nachweis verschickst. Ich hatte im letzten Umsatzbeleg einen Komplettabzug zuder weiter oben erwähnten Bestellung, bei der der Kunde meinen Shop angeblich nicht kannte, gleichzeitig aber wieder eine Gutschrift in geringerer Höhe mit Vermerk "Betrugsrichtlinien". Aus diesen geht hervor, wenn man alles nachweisen kann inkl. Zustellnachweis mit Unterschrift, dann zahlt Klarna nur den Nettobetrag der Forderung aus, also wurde der Mehrwertsteueranteil jetzt wieder abgezogen. Nun muss ich mal meinen Steuerberater fragen, wie das gegenüber dem Finanzamt zu handhaben ist, der wird da schon was machen können.
Klarna kann die Rechnung aber an dich zurückgeben... Lies mal die AGB !
Kann... Aber nur, wenn Du ohne Nachweis verschickst. Ich hatte im letzten Umsatzbeleg einen Komplettabzug zuder weiter oben erwähnten Bestellung, bei der der Kunde meinen Shop angeblich nicht kannte, gleichzeitig aber wieder eine Gutschrift in geringerer Höhe mit Vermerk "Betrugsrichtlinien". Aus diesen geht hervor, wenn man alles nachweisen kann inkl. Zustellnachweis mit Unterschrift, dann zahlt Klarna nur den Nettobetrag der Forderung aus, also wurde der Mehrwertsteueranteil jetzt wieder abgezogen. Nun muss ich mal meinen Steuerberater fragen, wie das gegenüber dem Finanzamt zu handhaben ist, der wird da schon was machen können.