Hallo Forum,
unser Steuerbüro konfrontierte uns heute mit einer Gesetzesänderung, die uns in der Praxis zwingt, bei jeder gewerblichen Bestellung aus dem EU-Ausland nochmals explizit vom Kunden die Bestätigung einzufordern, dass die in hinterlegte USt.-ID für die Bestellung verwendet wird (und z.B. keine andere). Wir müssen diese Bestätigung auf die Bestellung rückverfolgbar protokollieren.
Habt ihr Lösungsansätze dafür?
Ich dachte, ich könnte es über die Checkboxenverwaltung lösen (Ich bestätige, dass ich die o.g. USt.-ID für diese Bestellung verwende), aber das hat mehrere Haken:
- Die Checkbox wird immer angezeigt, also auch bei Kunden aus Deutschland oder aus Drittländern, was diese dann verwirren würde.
- Dadurch dass sie sich nicht auf EU-Kunden eingrenzen lässt, darf sie auch kein Pflichtfeld sein. Und deshalb habe ich keine verlässliche Prüfung, wenn jemand den Haken nicht gesetzt hat, sondern nur wenn die Box auch wirklich gecheckt wurde.
Hat noch jemand von euch dieses Problem? Es ist wohl seit dem 01.01.2020 in die Gesetzgebung aufgenommen worden, dass diese Bestätigung bei jeder einzelnen steuerfreien Rechnungsstellung ins EU-Ausland vorliegen muss, da ansonsten im Falle einer Steuerprüfung die nicht abgeführte Umsatzsteuer nachgefordert werden kann.
Übrigens durfte ich mich auch darüber belehren lassen, dass eine einmalige Prüfung der USt.-ID bei Anlage des Kundenkontos nicht ausreicht, sondern diese regelmäßig wiederholt werden muss. Falls eine USt.-ID eines Kunden ihre Gültigkeit verliert und dies bei einer Steuerprüfung auffällt, kann die Umsatzsteuer für alle steuerfrei ausgestellten Rechnungen an den Kunden bis zum Zeitpunkt der letzten erfolgreichen Prüfung zurückverlangt werden. Hierzu habe ich in der neuen Version der WAWI einen Workflow gefunden, den ich jetzt schnellstens mal einrichten werden.
Grüße,
Robin
unser Steuerbüro konfrontierte uns heute mit einer Gesetzesänderung, die uns in der Praxis zwingt, bei jeder gewerblichen Bestellung aus dem EU-Ausland nochmals explizit vom Kunden die Bestätigung einzufordern, dass die in hinterlegte USt.-ID für die Bestellung verwendet wird (und z.B. keine andere). Wir müssen diese Bestätigung auf die Bestellung rückverfolgbar protokollieren.
Habt ihr Lösungsansätze dafür?
Ich dachte, ich könnte es über die Checkboxenverwaltung lösen (Ich bestätige, dass ich die o.g. USt.-ID für diese Bestellung verwende), aber das hat mehrere Haken:
- Die Checkbox wird immer angezeigt, also auch bei Kunden aus Deutschland oder aus Drittländern, was diese dann verwirren würde.
- Dadurch dass sie sich nicht auf EU-Kunden eingrenzen lässt, darf sie auch kein Pflichtfeld sein. Und deshalb habe ich keine verlässliche Prüfung, wenn jemand den Haken nicht gesetzt hat, sondern nur wenn die Box auch wirklich gecheckt wurde.
Hat noch jemand von euch dieses Problem? Es ist wohl seit dem 01.01.2020 in die Gesetzgebung aufgenommen worden, dass diese Bestätigung bei jeder einzelnen steuerfreien Rechnungsstellung ins EU-Ausland vorliegen muss, da ansonsten im Falle einer Steuerprüfung die nicht abgeführte Umsatzsteuer nachgefordert werden kann.
Übrigens durfte ich mich auch darüber belehren lassen, dass eine einmalige Prüfung der USt.-ID bei Anlage des Kundenkontos nicht ausreicht, sondern diese regelmäßig wiederholt werden muss. Falls eine USt.-ID eines Kunden ihre Gültigkeit verliert und dies bei einer Steuerprüfung auffällt, kann die Umsatzsteuer für alle steuerfrei ausgestellten Rechnungen an den Kunden bis zum Zeitpunkt der letzten erfolgreichen Prüfung zurückverlangt werden. Hierzu habe ich in der neuen Version der WAWI einen Workflow gefunden, den ich jetzt schnellstens mal einrichten werden.
Grüße,
Robin