AW: Aufbewahrungszeit für Aufträge/Lieferscheine?
Für uns (GmbH) wäre es optimal 2x auf Papier (1x für Kundenpaket + 1x für die sofortige Ablage in Papierform, mit der Paketnummer drauf) + zusätzlich auch als PDF (autom. in einem eigenen Re.Ordner nach Jahr gespeichert).
Oft braucht man nämlich nach Monaten für div. Fälle eine Kopie der ursprünglichen Rechnung. Dann sind aber die ganzen Ordner schon längst beim Steuerberater zur Buchung. Bis jetzt muß man dann den Steuerberater anrufen, dessen Kanzleikraft sucht aus vielen Ordnern die Rechnung raus und faxt die. Wir scannen die dann ein und verarbeiten sie entsprechend dem Zweck weiter.
Und nein: Einfach bei Bedarf später aus der
Wawi heraus nochmals ausdrucken gilt nicht. Es können sich ja inzwischen eigene Stammdaten oder die vom Kunden, Kontonummern etc. geändert haben. Für einen späteren Nachdruck wäre daher die ursprüngliche Rechnung als PDF ganz wichtig.
lg
Gerhard