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Wonderland4U

Gut bekanntes Mitglied
8. März 2007
142
1
Hannover
Hallöchen,

ich habe mal eine Frage zum Thema Auswahlbestellungen.

Ein Kunde X hat 3 verschiedene Artikel bestellt, es ist klar, dass er sich für maximal einen Artikel entscheiden wird. Das Problem ist, das der Verkäufer Y alle Artikel erst für diesen Kunden bestellen muss und wahrscheinlich dann auf den zweien die der Kunde nicht gewählt hat, sitzen bleibt.

Ist das jetzt einfach das unternehmerische Risiko für Verkäufer Y, oder kann der Verkäufer die Bestellung in der Form ablehnen?

Kennt sich da jemand aus??

Vielen Dank schon mal.

Gruß
Steffi
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
Hallo,

grundsätzlich dürfte es schwierig sein, dem Kunden "vorzuschreiben", daß er Artikel XY nicht in drei verschiedenen Größen oder Farben bestellen darf. Und auch wenn es drei verschiedene Mixer mit verschiedenen Eigenschaften von verschiedenen Herstellern sind, ist da nicht viel dagegen zu machen. So gesehen, kann man das tatsächlich als "Risiko" des Verkäufers bezeichnen. Bei den großen Versandhäusern wie OTTO oder Quelle ist das nicht anders. Dort wird diese Tatsache (und die damit verbundenen Kosten) schon von vornherein berücksichtigt und teilweise sogar mit in die Kosten eingerechnet.

Aber:
in den AGB des Verkäufers kann natürlich durchaus festgelegt werden, wann und wie eine Bestellung des Kunden als "angenommen" gilt. Das kann z. B. mittels einer Bestätigung passieren oder auch erst mit dem Versand der Ware an den Kunden der Fall sein. Das kommt auf den Einzelfall an.

Und selbstverständlich ist kein Verkäufer "verpflichtet", jede Bestellung anzunehmen und in der gewünschten Form zu akzeptieren. Anders gesagt: theoretisch könnte man die Belieferung eines Kunden komplett verweigern. Man will einfach nicht an ihn verkaufen. In der Praxis wird das aber natürlich kaum jemand tun, weil man schliesslich verkaufen möchte und auch auf seinen Ruf bedacht ist.

Und um nochmal auf die großen namhaften Versandhäuser zurückzukommen: diese handhaben es in Extremfällen oftmals so, daß Kunden die regelmäßig so verfahren, tatsächlich nicht mehr beliefert werden. Allerdings ist das wirklich das letzte Mittel und die Toleranzschwelle bei den Unternehmen entsprechend hoch.

Eine Patentlösung gibt es da also leider nicht.
 

Bloodhound

Aktives Mitglied
11. November 2006
90
0
Solche Fälle würde ich ganz klar als Unternehmerisches Risiko sehen.
Kann ja auch sein das er tatsächlich alle 3 will oder sogar alle 3 wieder zurück schickt...

Wenn es dir total gegen den Strich geht kannst du die Bestellung natürlich auch ablehnen wenn der Kaufvertrag bei die erst mit Lieferung der Ware oder einer sonstigen Bestätigung zustande kommt allerdings würde ich das niemals machen da das mal das ziemlich schlechteste Marketing ist das du für dich machen kannst.
Würde mich als Kunde ziemlich ärgern so behandelt zu werden.
 

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