Neu Anbindung : Otto Partner Connect - Rechnungsstellung / Buchhaltung

ToniA

Aktives Mitglied
2. März 2021
32
6
Danke, das ist denke ich mal das kleinere Übel.
Ich gebe dir mal ein Beispiel. Ein Kunde hat einen Artikel zurückgeschickt. Die Retoure wurde in JTL angelegt und via Otto dann erstattet.
Nun steht der Auftrag in JTL immer noch als aktiver im System - sprich, der Zahlungseingang ist erfasst worden via Unicorn2, jedoch kein Zahlungsausgang.
Liegt hier das Problem bei Unicorn2?
Der Auftrag deutet somit auf keine Erstattung oder Gutschrift.
 

Vlarom.de

Offizieller Servicepartner
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6. September 2012
32
2
ch gebe dir mal ein Beispiel. Ein Kunde hat einen Artikel zurückgeschickt. Die Retoure wurde in JTL angelegt und via Otto dann erstattet.
Nun steht der Auftrag in JTL immer noch als aktiver im System - sprich, der Zahlungseingang ist erfasst worden via Unicorn2, jedoch kein Zahlungsausgang.

Warum erstellst du keine RK bei Retoure ?

Du erhältst nach Abschluss jedes Tages eine Rechnungskorrektur über die Gutschrift der Provisionen
von OTTO Market .
OTTO Market stellt Dir dies in Deinem OPC (OTTO Partner Connect) zum Download durch Dich bereit.

3 Kunden von mir verkaufen sehr fleißig bei otto und benutzen Unicorn.

Bis jetzt haben SB kein probleme gehabt mit Zahlungszuordnung oder Rechnungskorrektur zuordnung.
 

ToniA

Aktives Mitglied
2. März 2021
32
6
Warum erstellst du keine RK bei Retoure ?
Wenn ich aus Otto Sicht keine Rechnung erstellen darf, dann kann ich leider auch keine Rechnungskorrektur erstellen :(


3 Kunden von mir verkaufen sehr fleißig bei otto und benutzen Unicorn.

Bis jetzt haben SB kein probleme gehabt mit Zahlungszuordnung oder Rechnungskorrektur zuordnung.
okay, dann kann ich mir nur erklären, dass es daran liegt, dass der Artikel ein Variantenartikel mit weiteren Komponenten ist.
Die Rechnungskorrektur wurde bis heute nicht in JTL auf.
 

ToniA

Aktives Mitglied
2. März 2021
32
6
Hallo Zusammen,
ich habe nun von Otto-Market direkt eine Antwort auf meine Frage erhalten. Ich denke das dürfte allen weiterhelfen. Anbei ein Auszug aus der Mail von Otto auf meine Anfrage ob ich als Händler eine Rechnung generieren darf:
"Otto erstellt lediglich die Kaufbelege für den*die Kund*in. Die führende Rechnung und damit UmStG konforme Rechnung muss von Ihnen als Partner erstellt werden. Diese können Sie dann mit unseren Kaufbelegen gegenbuchen, damit alles konform abläuft. Bitte beachten Sie dabei jedoch, dass Sie laut den Nutzungsbedingungen diese Rechnungen nicht an den*die Endkund*in stellen können."
 
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ongnamo

Sehr aktives Mitglied
31. März 2013
992
79
Ohne auf den Sachverhalt im Detail einzugehen: Hieran sieht man, wie OTTO die Marktplatzteilnehmer behandelt. Proaktive Informationen gibt es seitens OTTO nicht, obwohl es sich hier um juristisch und steuerlich relevante Informationen handelt. Mich hat dieser Marktplatz bisher sehr enttäuscht.

Für uns stellt sich hier nun die Frage, wie wir mit unseren bisher selbst erstellten Rechnungen umgehen. Werden hier doppelt Rechnungen erstellt und sind wir damit doppelt umsatzsteuer- und gewinnsteuerpflichtig?
 

Leventinio

Sehr aktives Mitglied
26. Juli 2020
431
120
Braunschweig
Ohne auf den Sachverhalt im Detail einzugehen: Hieran sieht man, wie OTTO die Marktplatzteilnehmer behandelt. Proaktive Informationen gibt es seitens OTTO nicht, obwohl es sich hier um juristisch und steuerlich relevante Informationen handelt. Mich hat dieser Marktplatz bisher sehr enttäuscht.

Für uns stellt sich hier nun die Frage, wie wir mit unseren bisher selbst erstellten Rechnungen umgehen. Werden hier doppelt Rechnungen erstellt und sind wir damit doppelt umsatzsteuer- und gewinnsteuerpflichtig?
Proaktive Informationen gab es nicht? Wie kommst du denn darauf?

Zu dieser Thematik gab es einen Newsletter Eintrag von OTTO und es steht bereits seit Wochen im "OTTO-Market-News" + im Hilfecenter Beitrag. Sich diese Informationen zu beschaffen ist eindeutig möglich gewesen.
 

ongnamo

Sehr aktives Mitglied
31. März 2013
992
79
Proaktive Informationen gab es nicht? Wie kommst du denn darauf?
Da habe ich ein anderes Verständnis von proaktiv: Für mich bedeutet dies, dass ein Informations-Lieferant, hier OTTO, zumindest bei elementaren Änderungen unaufgefordert und direkt informiert, am besten per Email. Es bedeutet nicht, dass mir selbst die Information beschaffen muss. Das ist z.B. bei Ebay, Amazon, Paypal etc. auch nicht erforderlich. Einen Newsletter, den wir abonniert haben, haben wir definitiv nicht von OTTO erhalten.

Es ist absurd sich vorzustellen, dass man als Händler bei allen Vertragspartnern permanent auf deren Seiten nach relevanten Änderungen suchen müsste.
 

kts-onlinehandel

Gut bekanntes Mitglied
22. August 2018
100
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Da habe ich ein anderes Verständnis von proaktiv: Für mich bedeutet dies, dass ein Informations-Lieferant, hier OTTO, zumindest bei elementaren Änderungen unaufgefordert und direkt informiert, am besten per Email. Es bedeutet nicht, dass mir selbst die Information beschaffen muss. Das ist z.B. bei Ebay, Amazon, Paypal etc. auch nicht erforderlich. Einen Newsletter, den wir abonniert haben, haben wir definitiv nicht von OTTO erhalten.

Es ist absurd sich vorzustellen, dass man als Händler bei allen Vertragspartnern permanent auf deren Seiten nach relevanten Änderungen suchen müsste.
Hallo ich muss hier auch mal was zu sagen , jede Änderung die bei otto Passiert wird der Partner Händler per Mail informiert, Die war auch bei der änderung des Rechnungstext hier haben wir seperat auch eine mail bekommen. Also wird man Per mail Informiert.
 
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ongnamo

Sehr aktives Mitglied
31. März 2013
992
79
"jede Änderung die bei otto Passiert wird der Partner Händler per Mail informiert"
Wow, bei uns kam nichts an (auch nicht im Spam). Viellieicht sind wir Händler zweiter Klasse. Müßig darüber zu streiten, aber gut zu wissen, dass andere Händler vielleicht doch informiert werden. Für uns ist das eh Geschichte: OTTO Market werden wir verlassen, primär aus anderen Gründen.
 

Leventinio

Sehr aktives Mitglied
26. Juli 2020
431
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Braunschweig
"jede Änderung die bei otto Passiert wird der Partner Händler per Mail informiert"
Wow, bei uns kam nichts an (auch nicht im Spam). Viellieicht sind wir Händler zweiter Klasse. Müßig darüber zu streiten, aber gut zu wissen, dass andere Händler vielleicht doch informiert werden. Für uns ist das eh Geschichte: OTTO Market werden wir verlassen, primär aus anderen Gründen.
Einfach mal schauen ob Ihr im neuem Newsletter überhaupt angemeldet seit. Es gab auch schon einen Newsletter zur neuen Zahlungsabwicklung. Newsletter Einstellung findest du unter deinen Konteneinstellung bei Firmenprofil.
 

ongnamo

Sehr aktives Mitglied
31. März 2013
992
79
Gerade eben haben wir unseren Shop von Otto runter genommen. Primär wegen anderer Gründe, aber auch wegen solcher Mätzchen mit den Rechnungen. Anders als auf Amazon hat man nicht die Wahl, Rechnungen selbst zu erstellen. Otto macht das einfach und ruinierte damit unser sonstigen Abläufe rund um die Rechnungserstellung. Auf Anraten unseres Steuerbüros haben wir nun für alle, seit dem 01.02.22 erstellten Otto- Rechnungen in JTL Rechnungskorrekturen erzeugt, da es ansonsten doppelte Rechnungen = doppelte Umsatzsteuerschuld gegeben hätte.

Wir sind zwar damit raus aus dem Thema, aber mich würde dennoch interessieren, wie andere Kollegen damit umgehen. Wir haben nun die Situation, dass wir gelieferte, bezahlte Aufträge in JTL haben, die einen negativen Offenen Wert ausweisen. Unschön. Ich habe keine Idee, wie man das ausgleicht.

Sodann muss man (wir) vom Otto-Backend die erzeugten Rechnungen herunterladen - für jeden Tag, an dem Rechnungen erstellt wurden, eine Zip-Datei. Ein ganz großartiger manueller Prozess. Dann hat man also die Rechnungen, die in einem ganz anderen Nummernkreis liegen, irgendwo auf dem eigenen Server abgelegt. Bei uns sieht der Prozess eigentlich vor, die Rechnungsdaten (wohlgemerkt, die Daten, nicht die PDFs) via JTL2DATEV an das Steuerbüro überzuleiten. Das funktioniert natürlich überhaupt nicht, wenn die Rechnungen in PDF Form vorliegen. Also müssen wir die PDF Dokumente an das Steuerbüro weiterleiten, damit sie dort erfasst werden. Hätte man viele Rechnungen, würde das die Buchhaltungskosten nach oben treiben.

Da würde mich ehrlich interessieren, wie andere das machen. Kann mir nur vorstellen, dass es APIs/Schnittellen gibt, die Rechnungsdaten elektronisch auslesen. Alles andere wäre absurd. Die Zahlungsdaten konnte ich immerhin via JTL2DATEV auslesen.
 

hub2022

Neues Mitglied
26. August 2022
3
0
Hallo,
wir haben zwar nicht JTL Wawi, aber nun dasselbe Problem : Die erste monatliche UST Meldung steht an und wir stehen vor einem großen Scherben (csv-) Haufen. Auch wir übertragen alle Buchungen an die Datev. Dies bedeutet, dass ich
  1. Buchungen und Gutschriften im Wawi ohne Rechnungsnummer manuell in den Exporten rauslöschen muß (Mehraufwand)
  2. Otto.de pdf Rechnungen alle einzeln herunterladen und übertragen (großer Mehraufwand).
    Beispiel: Rechnungs-ID R-DE-261002748-2022-1 (vorhanden)
  3. Gutschriften ? Ja, hier habe ich aber keine pdf Gutschrift, was nun?? Habe ich was übersehen?
    Beispiel: Gutschrift-ID E-DE-261002748-2022-1 (nicht vorhanden)
Kann mir jemand zu Punkt 3 was sagen?

EDIT: Habe den Gutschrift Beleg gefunden: unter "Kundenbelege". jeder Tag muß einzeln manuell heruntergeladen und entzippt werden: WOW. Weiterhin ist der hohe manuelle Aufwand für Punkt 1+2 inakzeptabel.

In Summe muß ich sagen: Wenn ich das mit Amazon vergleiche, hat sich bei Amazon in den letzten Jahren gerade was die Anbindung abgeht viel zum Besseren getan. Der Amazon Ruf ist schlechter als es tatsächlich ist, auch hier im Vergleich zu Otto.de bzgl. der Rechnungsanbindung.
 
Zuletzt bearbeitet:

recent.digital

Offizieller Servicepartner
SPBanner
8. Juli 2015
1.480
445
Wuppertal
In Summe muß ich sagen: Wenn ich das mit Amazon vergleiche, hat sich bei Amazon in den letzten Jahren gerade was die Anbindung abgeht viel zum Besseren getan. Der Amazon Ruf ist schlechter als es tatsächlich ist, auch hier im Vergleich zu Otto.de bzgl. der Rechnungsanbindung.

Nunja, Otto ist relativ neu in dem Spiel mit Dritthändlern. Mit Amazon hatte man auch schon seinen Spaß - nicht vergnügungssteuerpflichtig.
 
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